Handelsrechnung Zoll: Angaben für die Zollanmeldung per KI
In Deutschland wird die Zollanmeldung elektronisch über ATLAS abgegeben; welche Datenelemente sie enthält, regelt Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, erläutert im „Merkblatt zu Zollanmeldungen“ der Generalzolldirektion, Ausgabe 2026. Dieses Werkzeug liest aus einer Seite Handelsrechnung, Packliste oder Beförderungspapier die 18 Angaben, die eine Anmeldung typischerweise von dort bezieht, und nennt die, die auf diesem Dokument nicht stehen. Es reiht nicht ein, ermittelt keinen Zollwert und übermittelt nichts an ATLAS: „fehlt“ heißt „nicht auf diesem Papier“, nicht „Anmeldung ungültig“.
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Wer eine Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung erstellt, arbeitet fast nie mit einem einzigen Papier. Die Handelsrechnung liefert Parteien, Lieferbedingung und Betrag, die Packliste die Massen und Packstücke, der Frachtbrief die Referenz der Beförderung. In ATLAS landen alle diese Werte in Datenelementen, deren Nummern und Bedeutungen der Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 festlegt – und die nicht immer so heißen, wie sie auf der Rechnung stehen.
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Das Werkzeug oben übernimmt den ersten Schritt: Es liest eine Seite, gibt die gefundenen Angaben zurück und nennt ausdrücklich, welche Angaben auf genau diesem Dokument fehlen. Diese Seite liefert den zweiten Schritt dazu – wohin ein gelesener Wert in der deutschen Zollanmeldung gehört, welche Angaben auf keiner Rechnung stehen können, was Deutschland bei der Ausfuhr zusätzlich verlangt und wo die Grenze des Werkzeugs bewusst gezogen ist.
Welche Angabe der Rechnung landet in welchem Datenelement?
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Welche Angabe der Rechnung landet in welchem Datenelement? — Die Zuordnung folgt Titel II Abschnitt III des Merkblatts zu Zollanmeldungen, Ausgabe 2026 (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr). Das Werkzeug gibt diese Nummern nicht aus – sie stehen hier, damit Sie wissen, wohin ein gelesener Wert in der Anmeldung gehört.
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Verkäufer (Name) — Datenelement (Anhang B): 13 01 000 000 Ausführer | Feld im Einheitspapier: Feld 2 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Bei der Einfuhr Name und vollständige Anschrift des Verkäufers, keine EORI-Nummer; bei Reihengeschäften der letzte Verkäufer vor der Einfuhr in das Zollgebiet der Union.
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Empfänger bzw. Käufer (Name) — Datenelement (Anhang B): 13 09 000 000 Käufer; 13 04 000 000 Einführer | Feld im Einheitspapier: —; Feld 8 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Der Käufer ist anzugeben, wenn der Zollwert 20.000 EUR je Sendung übersteigt, außer bei ständigen Lieferungen zu gleichen Bedingungen oder nichtgewerblicher Einfuhr. Für den Einführer wird die EORI-Nummer angegeben – sie steht auf keiner ausländischen Rechnung.
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Lieferbedingung und Ort — Datenelement (Anhang B): 14 01 000 000 Lieferbedingung | Feld im Einheitspapier: Feld 20 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Im ersten Unterfeld der Incoterm-Code, im zweiten der Ort, das dritte bleibt frei. Nicht in Anhang 2 aufgeführte Bedingungen wie „frei Haus verzollt, versteuert“ im vollen Wortlaut; das erste Unterfeld erhält dann XXX.
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Rechnungswährung — Datenelement (Anhang B): 14 05 000 000 Rechnungswährung | Feld im Einheitspapier: Feld 22, erstes Unterfeld | Was das Merkblatt dazu verlangt: ISO-alpha-3-Code der Währung, auf die der Geschäftsvertrag lautet; bei Euro der Code EUR.
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Rechnungsbetrag — Datenelement (Anhang B): 14 06 000 000 In Rechnung gestellter Gesamtbetrag | Feld im Einheitspapier: Feld 22, zweites Unterfeld | Was das Merkblatt dazu verlangt: Betrag für sämtliche angemeldeten Waren. Trägt der Verkäufer nach der Lieferbedingung auch Beförderungs-, Versicherungs- oder andere Kosten, sind sie im Gesamtbetrag zu berücksichtigen.
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Warenbezeichnung — Datenelement (Anhang B): 18 05 000 000 Warenbezeichnung | Feld im Einheitspapier: Feld 31 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Übliche Handelsbezeichnung, so genau, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die Einreihung in den Zolltarif möglich sind; sonst ergänzt um Material, Bearbeitung oder Verwendungszweck.
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Warennummer, falls aufgedruckt — Datenelement (Anhang B): 18 09 000 000 Warennummer | Feld im Einheitspapier: Feld 33 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Die elfstellige Warennummer; die elfte Stelle ist eine nationale Angabe, dazu gegebenenfalls TARIC-Zusatzcodes. Eine sechsstellige HS-Nummer auf der Rechnung füllt dieses Feld nicht.
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Ursprungsland — Datenelement (Anhang B): 16 08 000 000 Ursprungsland | Feld im Einheitspapier: Feld 34a | Was das Merkblatt dazu verlangt: Das nichtpräferenzielle Ursprungsland nach Artikel 60 UZK als ISO-alpha-2-Code. Ein „Made in“ auf der Rechnung ist ein Indiz, keine Ursprungsbestimmung.
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Rohmasse — Datenelement (Anhang B): 18 04 000 000 Rohmasse | Feld im Einheitspapier: Feld 35 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen, ohne Beförderungsmaterial und Behälter (Container); in Kilogramm mit einer Nachkommastelle.
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Eigenmasse — Datenelement (Anhang B): 18 01 000 000 Eigenmasse | Feld im Einheitspapier: Feld 38 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Masse der Ware ohne alle Umschließungen; auch Warenträger und Füllmaterial gehören nicht dazu.
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Anzahl und Art der Packstücke — Datenelement (Anhang B): 18 06 004 000 / 18 06 003 000 | Feld im Einheitspapier: Feld 31 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Art nach den Verpackungscodes in Anhang 8; codiert wird die für den Transport vorgesehene Verpackung, nicht die Einzelhandelsverpackung. Paletten gelten grundsätzlich als Beförderungsmaterial und nicht als Packstücke.
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Beförderungspapier — Datenelement (Anhang B): 12 05 000 000 Transportdokument | Feld im Einheitspapier: Feld 44 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Referenznummer und Art, zum Beispiel N730 Lkw-Frachtbrief, N705 Konnossement, N740 Luftfrachtbrief – auch die Packliste (N271) steht in dieser Liste.
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Rechnungsnummer und -datum — Datenelement (Anhang B): 12 03 000 000 Unterlage | Feld im Einheitspapier: Feld 44 | Was das Merkblatt dazu verlangt: Erforderliche Unterlagen werden als vierstelliger Code mit Kennnummer angegeben (Codeliste I0200), etwa N380 für die Handelsrechnung.
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Feldnummern des Einheitspapiers stehen hier nur zur Orientierung; maßgeblich ist bei elektronischer Anmeldung die Darstellung in ATLAS, die nach dem Merkblatt abweichen kann. Details regelt das EDI-Implementierungshandbuch.
Was bedeutet „fehlt“ – und was nicht?
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„Fehlt“ beschreibt das Dokument, nicht die Anmeldung. Das Werkzeug bestimmt zuerst, was es vor sich hat – Handelsrechnung, Packliste, Beförderungspapier, Bescheinigung, etwas anderes oder Unlesbares – und listet dann die Angaben, die eine Zollanmeldung üblicherweise braucht, die auf dieser Seite aber nicht stehen. Eine Packliste ohne Rechnungsbetrag ist deshalb kein Mangel, sondern der Normalfall; ein CMR-Frachtbrief ohne Lieferbedingung ebenso.
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Die Liste ist auf die 18 bekannten Angaben begrenzt. Ein Feld, das gelesen wurde, kann nicht gleichzeitig als fehlend erscheinen, und eine erfundene Pflichtangabe kann nicht hineinrutschen – die Liste ist die eigentliche Antwort des Werkzeugs, und eine falsche Pflicht würde Sie etwas suchen lassen, das es nicht gibt. Angaben, die auf der Seite stehen, aber nicht sicher lesbar sind, kommen getrennt zurück: Für sie brauchen Sie kein anderes Papier, sondern einen besseren Scan.
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Was die Liste nicht leisten kann: Sie kennt nur ihre 18 Angaben. Produktspezifische Pflichten – etwa Unterlagencodierungen nach der Codeliste I0200 für Genehmigungen, Lizenzen oder Ursprungsnachweise – prüft sie nicht. Wenn eine solche Unterlage fehlt, erscheint sie nicht als „fehlt“. Dafür bleibt der Blick in den Elektronischen Zolltarif und in das Merkblatt der richtige Weg.
Was steht auf keiner Rechnung – und kommt deshalb nie aus dem Leser?
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Was steht auf keiner Rechnung – und kommt deshalb nie aus dem Leser? — Ein Teil der Anmeldung ist keine Lesung, sondern eine Entscheidung oder eine Vergabe durch die Zollverwaltung. Der Leser hat für diese Angaben kein Feld, und das ist Absicht:
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die EORI-Nummern von Einführer (13 04 000 000) und Anmelder (13 05 000 000) – Stammdaten aus Ihrem eigenen Bestand;
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das Verfahren und das zusätzliche Verfahren (11 09 000 000, 11 10 000 000) – davon hängt ab, welche übrigen Angaben überhaupt gefordert sind;
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der Zollwert als Bemessungsgrundlage, die Zuschläge und Abzüge nach Artikel 71 und 72 UZK sowie die Bewertungsindikatoren (14 03 040 000, 14 04 000 000, 14 07 000 000) – Letztere bei einem Zollwert über 20.000 EUR je Sendung;
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die Präferenz (14 11 000 000) und das Präferenzursprungsland (16 09 000 000), die einen Präferenznachweis voraussetzen;
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der Warenort (16 15 000 000), an dem die Waren gestellt und gegebenenfalls beschaut werden können;
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das Datum der Annahme (15 09 000 000) und die MRN – beide entstehen erst, wenn ATLAS die Anmeldung angenommen hat.
Muss die Rechnung bei einer ATLAS-Anmeldung vorliegen?
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Vorliegen ja, vorlegen nicht unbedingt. § 32 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung verlangt bei elektronisch beantragter Einfuhrabfertigung, dass die Rechnung oder sonstige Unterlagen, aus denen das Einkaufs- oder Versendungsland und das Ursprungsland der Waren ersichtlich sind, zum Zeitpunkt der Beantragung beim Einführer oder seinem Vertreter vorhanden sind. Vorzulegen sind sie bei der Einfuhrabfertigung im Einzelfall auf Verlangen der Zollstelle; wird die Abfertigung in Papierform beantragt, sind die Dokumente vorzulegen.
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Der Zollkodex der Union sagt dasselbe allgemeiner. Nach Artikel 163 Absatz 1 UZK müssen alle für das angemeldete Zollverfahren erforderlichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung im Besitz des Anmelders sein und für die Zollbehörden bereitgehalten werden; vorgelegt werden sie nach Absatz 2, soweit das Unionsrecht es verlangt oder die Zollkontrolle es erfordert. Aufzubewahren sind sie nach Artikel 51 UZK mindestens drei Jahre, für Einfuhr und Ausfuhr gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Anmeldung angenommen wurde.
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Für elektronische Anmeldungen gilt neben dem Merkblatt vorrangig die Verfahrensanweisung ATLAS. Nach dem Merkblatt 2026 ist sie aufgrund von § 8a Zollverordnung, ab dem 1. April 2026 § 28a Zollverwaltungsgesetz, für Zollverwaltung und Teilnehmer verpflichtend. Wer selbst an ATLAS teilnimmt, arbeitet also mit drei Ebenen: Anhang B als Katalog, das Merkblatt als Erläuterung, Verfahrensanweisung und EDI-Implementierungshandbuch als technische Form. Für Einfuhranmeldungen verlangt Deutschland nach dem Merkblatt die Datenelemente der Spalten H1 bis H5 und H7 des Anhangs B und zusätzlich einige für die Mitgliedstaaten fakultative Angaben, darunter Zahlungsart und nationalen Zusatzcode.
Ausfuhr über ATLAS: Welche Rechnungsangaben verlangt Deutschland zusätzlich?
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Bei der Ausfuhr ist die Anmeldung nach § 12 Absatz 3 AWV elektronisch abzugeben; Ausnahmen gelten nur in den Fällen, für die die Delegierte Verordnung mündliche oder andere Anmeldungsformen vorsieht. Neben den Angaben aus Anhang B Titel I Kapitel 3 verlangt die Vorschrift ausdrücklich die Datenelemente 13 03 000 000 (Empfänger), 14 01 000 000 (Lieferbedingung), 14 05 000 000 (Rechnungswährung), 14 06 000 000 (In Rechnung gestellter Gesamtbetrag) und 16 10 000 000 (Versendungsregion).
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Vier dieser fünf Angaben kommen unmittelbar von der Rechnung. Fehlt auf Ihrer Ausgangsrechnung die Lieferbedingung mit Ort, ist das kein Schönheitsfehler: Es fehlt ein Datenelement, das Deutschland in jeder elektronischen Ausfuhranmeldung verlangt. Genau dieses Muster macht der Leser sichtbar – steht die Lieferbedingung nicht auf der Seite, erscheint sie in der Liste der fehlenden Angaben.
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Zwei Unterschiede zur Einfuhr sollte man kennen. Die Warennummer ist bei der Ausfuhr die achtstellige Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik, gegebenenfalls mit TARIC-Zusatzcode. Und der Statistische Wert (99 06 000 000) ist nach dem Merkblatt der Wert an der deutschen Grenze, einschließlich der Beförderungs- und Versicherungskosten bis dorthin. Beides ist Ergebnis einer Zuordnung oder Rechnung, keine Lesung; der Leser gibt es nicht aus.
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Auch der Begriff des Ausführers deckt sich nicht mit dem Briefkopf. Ausführer ist nach Artikel 1 Nr. 19 UZK-DA in erster Linie die in der Union ansässige Person, die über das Verbringen der Ware bestimmt; dass sie Vertragspartner des Empfängers im Drittland ist, ist nach dem Merkblatt nicht mehr erforderlich. Weicht der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer vom zollrechtlichen ab, ist er gesondert anzumelden.
Wo führt die Rechnung den Anmelder in die Irre?
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Wo führt die Rechnung den Anmelder in die Irre? — Ein falsch gelesener Wert ist der billigste Fehler – ein Blick auf dieselbe Seite korrigiert ihn. Teuer wird ein richtig gelesener Wert, der im falschen Datenelement oder mit falscher Bedeutung landet. Sieben Muster aus der Praxis:
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Verkäufer, Ausführer, Versender – drei Rollen, ein Briefkopf — Bei der Einfuhr ist der Ausführer (13 01) der letzte Verkäufer vor der Einfuhr; der Versender (13 02) ist, wer die Ware nach dem Beförderungsvertrag versendet. Ein Spediteur auf dem Konnossement ist weder das eine noch das andere. Der Leser gibt deshalb den Namen von der Rechnung zurück, nicht eine Rolle.
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Rohmasse mit Container — Die Rohmasse schließt Beförderungsmaterial und Container aus. Ein Konnossement nennt nicht selten das Gewicht einschließlich Containertara; erst der Vergleich mit der Packliste zeigt, welche Zahl welche ist.
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Sechsstellige HS-Nummer statt elfstelliger Warennummer — Die Nummer auf einer ausländischen Rechnung ist die Behauptung des Verkäufers über seine Ware und international nur auf sechs Stellen gemeinsam. ATLAS verlangt bei der Einfuhr die elfstellige Warennummer. Der Leser gibt eine aufgedruckte Nummer als „gelesen“ zurück, nie als „geprüft“.
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„Made in“ als Ursprung — 16 08 verlangt den nichtpräferenziellen Ursprung nach Artikel 60 UZK; das ist das Land der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung. Der Präferenzursprung ist eine eigene Angabe und braucht einen eigenen Nachweis, etwa eine EUR.1, eine A.TR oder eine Ursprungserklärung.
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Gesamtbetrag als Zollwert — 14 06 ist der in Rechnung gestellte Betrag. Der Zollwert ist nach Artikel 70 UZK der Transaktionswert, angepasst um die Hinzurechnungen nach Artikel 71 – insbesondere Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die Union. Unter EXW und unter DAP ergeben sich aus demselben Rechnungsbetrag unterschiedliche Zollwerte.
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Lieferbedingung ohne Ort — „FOB“ allein sagt nicht, in welchem Hafen geliefert wird, und gerade der Ort entscheidet, welche Kosten im Betrag stecken. Das Merkblatt verlangt Code und Ort in zwei Unterfeldern; der Leser gibt den Ort deshalb als eigene Angabe zurück.
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Währungssymbol statt ISO-Code — Steht auf der Rechnung nur „$“, lässt sich US-Dollar und kanadischer Dollar nicht immer unterscheiden. 14 05 verlangt den ISO-alpha-3-Code; die Entscheidung über ein mehrdeutiges Symbol bleibt beim Anmelder.
Und wenn die Anmeldung schon abgegeben ist?
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Dann wird es enger. Nach Artikel 173 UZK wird dem Anmelder auf Antrag auch nach Annahme der Zollanmeldung gestattet, eine oder mehrere Angaben zu ändern – aber nicht mehr, wenn die Zollbehörden ihn davon unterrichtet haben, dass sie die Waren beschauen wollen, wenn sie festgestellt haben, dass die Angaben unrichtig sind, oder wenn sie die Waren überlassen haben. Nach der Überlassung bleibt nur der engere Weg des Absatzes 3, innerhalb von drei Jahren nach Annahme und für bestimmte Pflichten.
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Gleichzeitig trägt der Anmelder mit Abgabe der Anmeldung die Verantwortung: nach Artikel 15 Absatz 2 UZK für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und für die Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit jeder beigefügten Unterlage. Ein Werkzeug kann melden, dass eine Angabe auf einem Papier fehlt. Anmelder sein kann es nicht. Deshalb gehört das Lesen vor die Abgabe – nicht dahinter.
Was das Werkzeug nicht tut – und worauf diese Grenze beruht
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Was das Werkzeug nicht tut – und worauf diese Grenze beruht — Jede Zeile ist eine Grenze, und jede Grenze hat einen Anker: eine Vorschrift oder eine Tatsache darüber, wie das Werkzeug gebaut ist. Wo die Grenze eine Anweisung an das Modell ist und keine nachträgliche Prüfung durch die Software, steht das ausdrücklich dabei.
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Keine Einreihung — Was das bedeutet: Das Modell ist angewiesen, eine Warennummer nur zurückzugeben, wenn sie wörtlich auf dem Dokument steht, und nie aus der Warenbezeichnung abzuleiten. Das ist eine Anweisung, keine maschinelle Prüfung: Eine zurückgegebene Nummer wird nicht noch einmal gegen die Seite geprüft. Behandeln Sie sie als gelesen, nicht als bestätigt. | Anker: Artikel 15 Absatz 2 UZK – verantwortlich für die angemeldete Angabe ist der Anmelder.
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Kein Zollwert — Was das bedeutet: Betrag, Währung und Lieferbedingung kommen so zurück, wie sie gedruckt sind. Hinzurechnungen und Abzüge werden nicht vorgenommen, eine Bewertungsmethode wird nicht gewählt. | Anker: Artikel 70 bis 72 UZK; Datenelemente 14 03 040 000 und 14 04 000 000.
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Keine Ursprungsbestimmung — Was das bedeutet: Eine Ursprungsangabe auf der Seite wird wörtlich zurückgegeben. Eine Prüfung nach Artikel 60 UZK oder nach Präferenzregeln findet nicht statt. | Anker: Datenelemente 16 08 000 000 und 16 09 000 000.
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Keine Übermittlung an ATLAS — Was das bedeutet: Es gibt keine Verbindung zu irgendeiner Zollverwaltung, in keinem Land. Das Ergebnis ist eine Lesung Ihrer Datei und eine Liste dessen, was darauf fehlt. | Anker: Die Anmeldung entsteht im IT-Verfahren ATLAS, für das die Verfahrensanweisung gilt.
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Kein Abgleich zwischen Dokumenten — Was das bedeutet: Das Werkzeug liest ein einzelnes Dokument und hat kein Gedächtnis zwischen zwei Durchläufen. Weichen Rechnung und Packliste bei der Masse ab, sehen Sie das – das Werkzeug sieht nie beide. | Anker: Produktgrenze – jeder Durchlauf ist unabhängig.
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Fehlend und unlesbar getrennt — Was das bedeutet: Eine Angabe, die nicht auf dem Dokument steht, und eine, die dort steht, aber nicht sicher lesbar ist, kommen in zwei getrennten Listen zurück. Die eine braucht ein anderes Papier, die andere eine bessere Kopie. | Anker: Produktverhalten – die Listen werden vor der Anzeige getrennt.
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Keine Rechtsauskunft — Was das bedeutet: Das Ergebnis hat keine Rechtswirkung und erfüllt keine Pflicht. Welche Angaben gefordert sind, hängt vom Verfahren ab. | Anker: Artikel 162 UZK – die Anmeldung enthält die für das jeweilige Zollverfahren erforderlichen Angaben.
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Begrenzte kostenlose Durchläufe — Was das bedeutet: Die kostenlosen Durchläufe ohne Konto gelten für alle KI-Werkzeuge von Logistivo zusammen; das Ergebnis wird immer vollständig gezeigt. Nur erfolgreiche Durchläufe zählen, ein fehlgeschlagener Versuch verbraucht nichts. | Anker: Produktregel – gezählt werden nur erfolgreiche Ergebnisse.
Was geschieht mit Ihrer Datei?
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Sie wird bei uns nicht gespeichert. Die Datei wird aus der Anfrage gelesen, an das KI-Modell geschickt, das die Lesung vornimmt, und danach weder als Dokument noch als gelesene Werte in unserem Speicher abgelegt. Die Lesung führt ein vertraglich gebundener KI-Dienstleister durch; die Datei verlässt also für die Dauer dieses Aufrufs unsere Server. Bei uns bleibt nur, was ein Kontingent zählen kann: Dateigröße und -typ, Werkzeug und Sprache, die Laufzeit und ein nicht umkehrbarer Hashwert anstelle von IP-Adresse und Browser – genug, um einen kostenlosen Durchlauf zu zählen, nicht genug, um Sie zu identifizieren oder die Datei zu rekonstruieren.
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Angenommen werden JPEG, PNG, WebP, HEIC und PDF bis 8 MB. Wer Preise oder einen Kundennamen nicht teilen möchte, kann diese Stellen vor dem Hochladen schwärzen; eine geschwärzte Angabe kommt leer zurück und kann in der Liste der fehlenden Angaben erscheinen.
Wie Logistivo den nächsten Schritt abnimmt
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Wie Logistivo den nächsten Schritt abnimmt — Was auf einer Seite fehlt, steht meist auf einem anderen Papier derselben Sendung. Logistivo setzt genau dort an:
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Dokumentenabgleich — Sie laden 2 bis 10 Dokumente derselben Sendung hoch – Rechnung, Packliste, Konnossement. OCR und KI vergleichen Roh- und Eigenmasse, Packstückzahl, Versender, Empfänger und Länder und listen die Abweichungen auf.
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Exportdokumente — Wer die Papiere selbst ausstellt, erzeugt aus einer eingefügten E-Mail oder Excel-Datei Handelsrechnung, Packliste und den übrigen Satz als Entwürfe; ein Entwurf, dem ein Pflichtfeld fehlt, wird markiert. Pro Dokument fällt 1 Credit an, Überarbeitungen sind kostenlos.
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Customs Intelligence — Rechnung hochladen oder Code eingeben: Zollsätze und Antidumpingmaßnahmen auf einem Bildschirm (Customs Intelligence bei Logistivo).
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Arbeitsbereich für Zollagenturen — Ein Sendungsdatensatz mit den Beteiligten in benannten Rollen – darunter je ein Zollagent auf Versender- und auf Empfängerseite – und ein Portal für Ihre Kunden, damit Dokumente und Status geteilt statt gemailt werden (Logistivo für Zollagenturen).
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Customs Intelligence bei Logistivo · Logistivo für Zollagenturen
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Was Logistivo nicht tut und nicht behauptet:
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Logistivo übermittelt keine Zollanmeldung an ATLAS und ist mit keiner Zollverwaltung verbunden, um Anmeldungen abzugeben oder auszutauschen;
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es entscheidet nicht an Ihrer Stelle über Warennummer, Ursprung oder Bewertungsmethode;
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es zeigt nicht den Status einer Anmeldung bei der Zollverwaltung;
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es verleiht keinem Ergebnis rechtliche Gültigkeit.
Dokument hochladen, die Angaben einer Zollanmeldung sehen
Laden Sie eine Seite einer Handelsrechnung, Packliste oder eines Beförderungspapiers hoch. Sie erhalten die Datenelemente, die eine Zollanmeldung verlangt – und die Namen derer, die dieses Dokument nicht zeigt. Die Sprache des Dokuments spielt keine Rolle.
Rechnung, Packliste oder Beförderungspapier
Häufig gestellte Fragen
Welche Angaben braucht die Zollanmeldung aus der Handelsrechnung?
Typischerweise den Verkäufer, gegebenenfalls den Käufer, die Lieferbedingung mit Ort, die Rechnungswährung, den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag und die Warenbezeichnung; Massen und Packstücke kommen oft aus der Packliste. Die Datenelemente legt Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 fest, das Merkblatt zu Zollanmeldungen (Ausgabe 2026) erläutert sie für Deutschland.
Übermittelt das Werkzeug die gelesenen Werte an ATLAS?
Nein. Das Werkzeug ist mit keiner Zollverwaltung verbunden und gibt nichts ab. Das Ergebnis ist eine Lesung Ihrer Datei und eine Liste der Angaben, die darauf fehlen; die Anmeldung erstellen Sie oder Ihr Zollvertreter in ATLAS.
Warum fehlt bei einer Packliste der Rechnungsbetrag?
Weil eine Packliste ihn nicht tragen muss. Die Liste der fehlenden Angaben bezieht sich auf das hochgeladene Dokument, nicht auf die Anmeldung. Den Betrag liefert die Handelsrechnung derselben Sendung; laden Sie sie in einem eigenen Durchlauf hoch.
Gehören Paletten zur Rohmasse?
Grundsätzlich nicht. Die Rohmasse ist nach dem Merkblatt die Masse mit sämtlichen Umschließungen, aber ohne Beförderungsmaterial und Container, und Paletten gelten grundsätzlich als Beförderungsmaterial. Für eingeschweißte Paletten nennt das Merkblatt eine Ausnahme bei den Packstücken; im Zweifel klären Sie die Zuordnung mit Ihrer Zollstelle.
Steht die EORI-Nummer auf der Rechnung?
Bei einer ausländischen Lieferantenrechnung in aller Regel nicht. Die Anmeldung verlangt die EORI-Nummer des Einführers (13 04 000 000) und des Anmelders (13 05 000 000); beide kommen aus Ihren eigenen Stammdaten. Der Leser hat dafür bewusst kein Feld.
Ab welchem Wert müssen Verkäufer und Käufer angegeben werden?
Bei der Einfuhr, wenn der Zollwert 20.000 EUR je Sendung übersteigt – außer bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden, oder bei nichtgewerblicher Einfuhr. In diesen Fällen sind auch Zuschläge, Abzüge und Bewertungsindikatoren anzumelden.
Kann das Werkzeug eine chinesische oder türkische Rechnung lesen?
Ja, die Sprache des Dokuments spielt keine Rolle. Namen, Warenbezeichnung und Ursprungsangabe kommen so zurück, wie sie gedruckt sind; die Zusammenfassung erhalten Sie auf Deutsch. Eine für die Einreihung ausreichende deutsche Warenbezeichnung formulieren Sie selbst.
Wird meine Rechnung gespeichert?
Nein. Die Datei wird nicht auf Platte geschrieben, sondern an einen vertraglich gebundenen KI-Dienstleister zur Lesung übergeben und danach verworfen. Bei uns bleiben nur Dateigröße und -typ, Laufzeit und ein nicht umkehrbarer Hashwert für das Kontingent.
Ist das Werkzeug kostenlos?
Ja, ohne Konto stehen Ihnen kostenlose Durchläufe zur Verfügung, die für alle KI-Werkzeuge von Logistivo zusammen gelten; das Ergebnis wird nie gekürzt. Danach genügt ein kostenloses Konto, um mit eigenen Dokumenten, Ihrem Team und einer nachvollziehbaren Historie weiterzuarbeiten.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.