Belegerkennung per KI: Quittungen und Rechnungen auslesen

Eine KI-Belegerkennung liest aus einem fotografierten oder gescannten Beleg strukturierte Felder aus: Händler, USt-IdNr. des Händlers, Belegnummer, Datum, Währung, Bruttobetrag, Nettobetrag, Steuerbetrag und Steuersatz sowie Positionen. Sie rät nicht — nicht lesbare Felder bleiben leer und werden ausdrücklich als unlesbar gemeldet; Währungen werden nicht umgerechnet und gedruckte Summen nicht nachgerechnet. Ob der Beleg den Vorsteuerabzug trägt, entscheidet nicht das Werkzeug, sondern § 15 UStG in Verbindung mit den Pflichtangaben nach § 14 UStG bzw. § 33 UStDV.

Was muss auf dem Beleg stehen, damit der Vorsteuerabzug hält?

Darf der Papierbeleg nach dem Scannen vernichtet werden?

Wie hole ich im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer zurück?

Was gilt für Unternehmer aus Drittstaaten?

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Was dieses Werkzeug nicht kann

Foto hochladen, Felder erhalten

Unterwegs gesammelte Belege abzutippen kostet Zeit und erzeugt Fehler. Laden Sie ein Foto hoch: Händler, Datum, Betrag, Steuer, Währung und Positionen kommen in einem Zug zurück. Die Sprache des Belegs spielt keine Rolle.

Beleg- oder Rechnungsbild

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?

§ 147 Abs. 2 AO erlaubt die Aufbewahrung auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern, wenn die Wiedergabe mit dem Original bildlich und inhaltlich übereinstimmt und die Daten während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sind. Wichtig: Nur die ausgelesenen Felder zu speichern genügt nicht — das ist keine bildliche Wiedergabe. Die verwaltungsseitigen Anforderungen an das Verfahren (GoBD, Verfahrensdokumentation) sind zusätzlich am aktuellen BMF-Schreiben zu prüfen.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Nach § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen. § 14b UStG setzt für erhaltene und ausgestellte Rechnungen acht Jahre an, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Bis zu welchem Betrag genügt ein Kleinbetragsbeleg?

Bis 250 Euro Gesamtbetrag. Nach § 33 UStDV reichen dann Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe nebst Steuersatz. Der Name des Leistungsempfängers ist nicht erforderlich — über 250 Euro schon, dann greifen die zehn Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG.

Bis wann muss der Vorsteuervergütungsantrag gestellt sein?

Für in Deutschland ansässige Unternehmer bis zum 30. September des Folgejahres, ausschließlich elektronisch über das BZStOnline-Portal; Papieranträge sind nicht zulässig. Mindestbetrag 400 Euro, bei Anträgen über das ganze Kalenderjahr oder dessen letzten Zeitraum 50 Euro. Für Antragsteller aus Drittstaaten gilt eine nicht verlängerbare Frist von sechs Monaten nach Jahresende und Mindestbeträge von 1.000 bzw. 500 Euro.

Muss ich Verpflegungsbelege des Fahrers sammeln?

Für den Betriebsausgabenabzug in der Regel nicht: § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG schließt Verpflegungsmehraufwendungen grundsätzlich aus, geregelt wird stattdessen über die Pauschbeträge des § 9 Abs. 4a EStG — 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, je 14 Euro für An- und Abreisetag. Für Fahrer, die in der Schlafkabine übernachten, kommt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG eine Pauschale von 9 Euro je Kalendertag hinzu.

Entscheidet das Werkzeug, ob die Vorsteuer abziehbar ist?

Nein. Es liest die auf dem Beleg gedruckten Felder aus — Händler, USt-IdNr., Datum, Beträge, Steuer, Währung, Positionen. Ob das Dokument den §§ 14, 14a bzw. § 33 UStDV genügt und ob der Abzug zusteht, ist eine Beurteilung, die Ihre Buchhaltung und Ihr Steuerberater vornehmen.

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