Logistiksoftware für Speditionen: Welche Pflichten die Software tragen muss — und welche sie erst auslöst

In Deutschland entscheidet bei Logistiksoftware weniger der Funktionsumfang als die Frage, welche Pflicht die Software selbst tragen muss, welche nur zertifizierte Software erfüllen darf und welche sie erst auslöst, sobald man sie einschaltet. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte B2B-E-Rechnungen empfangen können (§ 14 UStG); die Pflicht zum Ausstellen greift ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen (§ 27 Abs. 38 UStG). Zollanmeldungen über ATLAS kann dagegen nur zertifizierte Software oder ein Dienstleister abgeben — hier hilft kein Funktionsvergleich. Und GPS-Ortung löst nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, bevor das erste Fahrzeug auf der Karte erscheint.

Quelle: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) · Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Generalzolldirektion / Zollverwaltung des Bundes · EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · Capterra Deutschland. Daten zuletzt aktualisiert: .

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Was ist der Unterschied zwischen Logistiksoftware, TMS und Speditionssoftware?

"Logistiksoftware" ist ein Sammelbegriff. Ein TMS (Transportmanagementsystem) hängt seinen Datensatz an die Sendung und beantwortet, wo die Sendung ist und was sie kostet. Speditionssoftware umfasst zusätzlich Akte und Abrechnung — für viele Speditionen ist genau dieser Teil der eigentliche Kern. Dispositionssoftware hängt am Betriebsmittel (Fahrer, Zugmaschine, Auflieger). Die nützlichste Abgrenzungsfrage ist nicht "hat das System Funktion X?", sondern "an welchem Objekt hängt bei Ihnen der Datensatz?".

Ab wann ist die E-Rechnung für Speditionen Pflicht?

Empfangen und Ausstellen haben unterschiedliche Fristen. Der Empfang strukturierter B2B-E-Rechnungen musste ab dem 1. Januar 2025 möglich sein — ohne Übergangsfrist und ohne Umsatzschwelle. Beim Ausstellen sind Papier und andere Formate nach § 27 Abs. 38 UStG noch bis zum 31. Dezember 2026 zulässig, bei einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € bis zum 31. Dezember 2027. Daraus folgt: Ausstellungspflicht ab 1. Januar 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle übrigen. EDI bleibt mit Zustimmung des Empfängers bis zum 31. Dezember 2027 möglich.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. § 14 Abs. 1 UStG definiert die elektronische Rechnung als Rechnung "in einem strukturierten elektronischen Format", die eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung, die "in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird", ist eine sonstige Rechnung. Ein reines PDF fällt damit unter die sonstige Rechnung. Ein hybrides Format wie Factur-X/ZUGFeRD ist etwas anderes: Dort steckt strukturiertes XML im PDF.

Kann mein Kunde den Empfang einer E-Rechnung verweigern?

Für Umsätze, bei denen die Pflicht nach § 14 UStG besteht, nicht. Die sonst erforderliche Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Übermittlung gilt dort nicht, wo eine Verpflichtung nach der Vorschrift besteht. Umgekehrt bedeutet das: Auch Sie selbst können den Empfang nicht ablehnen — deshalb greift die Empfangsseite bereits seit dem 1. Januar 2025.

Kann jede Logistiksoftware Zollanmeldungen an ATLAS übermitteln?

Nein. Die Teilnahme an ATLAS setzt eine Zertifizierung voraus. Es gibt drei Wege: zertifizierte Software eines gelisteten Anbieters, ein Dienstleister, der für Sie übermittelt, oder die Internetzollanmeldung der Zollverwaltung ohne eigene Software. Ein TMS, das Zolldaten und Warentarifnummern verwaltet, ist noch keine ATLAS-Anbindung. Fragen Sie im Auswahlgespräch ausdrücklich, welcher der drei Wege gemeint ist.

Wie oft müssen Fahrtenschreiberdaten ausgelesen werden?

Nach § 2 Abs. 5 FPersV sind die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb zu kopieren, die Daten aus dem Massenspeicher der Fahrzeugeinheit spätestens 90 Tage danach. Von allen kopierten Daten sind unverzüglich Sicherheitskopien auf getrennten Datenträgern zu erstellen. Ein System, das DDD-Dateien nur ablegt, erfüllt die Kopierpflicht — die Fristenüberwachung leistet es damit noch nicht.

Brauchen Fahrzeuge über 2,5 Tonnen jetzt einen Fahrtenschreiber?

Ja, im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage seit dem 1. Juli 2026. Für Speditionen mit Sprinter- und Transporterflotten ist das die praktisch bedeutsamste Änderung des Pakets, weil sie Fahrzeuge erfasst, die zuvor außerhalb der Aufzeichnungspflicht lagen.

Muss der Betriebsrat der Einführung von GPS-Ortung zustimmen?

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen — soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Telematik- und Ortungssysteme fallen regelmäßig darunter. Beachten Sie das Wort "Anwendung": Auch das spätere Freischalten einer neuen fahrerbezogenen Auswertung berührt das Mitbestimmungsrecht erneut.

Darf meine Logistiksoftware die Daten außerhalb Deutschlands speichern?

Innerhalb der EU ja und ohne Bewilligung: Nach § 146 Abs. 2a AO dürfen elektronische Bücher und Aufzeichnungen in einem anderen Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt und aufbewahrt werden. Für einen Drittstaat gilt dagegen § 146 Abs. 2b AO: Dort kann die zuständige Finanzbehörde die Verlagerung auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bewilligen, und sie hat die Bewilligung zu widerrufen, wenn ihr Umstände bekannt werden, die die Besteuerung beeinträchtigen. Fragen Sie den Anbieter getrennt nach Datenbank, Dateispeicher und Backup — das sind oft drei verschiedene Länder.

Wie lange müssen Belege in der Logistiksoftware aufbewahrt werden?

§ 147 Abs. 3 AO unterscheidet: zehn Jahre für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen. Praktische Konsequenz bei SaaS: Diese Fristen überdauern in der Regel Ihre Vertragslaufzeit. Klären Sie vor Vertragsschluss, in welchem Format Sie Daten beim Ausstieg erhalten und ob sie ohne die Software auswertbar bleiben.

Gilt die LkSG-Berichtspflicht noch — brauche ich ein Reporting-Modul?

Die Berichtspflicht steht weiterhin im Gesetz. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 sieht ein Gesetzentwurf vor, sie „ersatzlos und rückwirkend" zu streichen; das Gesetzgebungsverfahren ist zum Stand dieser Seite nicht abgeschlossen. Das BAFA hat angekündigt, die Prüfung von Unternehmensberichten nach §§ 12 und 13 LkSG einzustellen und Bußgelder nur noch bei schwerwiegenden Verstößen zu verhängen. Ausgesetzt ist damit die behördliche Prüfung, nicht die im Gesetz stehende Pflicht — und die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG bleiben davon ohnehin unberührt. Ein Reporting-Modul erzeugt derzeit einen Bericht, den niemand prüft; behandeln Sie die Angebotsposition entsprechend.

Wie viele Kabotagefahrten sind erlaubt?

Nach Art. 8 der VO (EG) 1072/2009 bis zu drei Kabotagebeförderungen mit demselben Fahrzeug innerhalb von sieben Tagen nach der letzten Entladung der in den Aufnahmemitgliedstaat eingeführten Lieferung. Danach gilt eine Karenzzeit: vier Tage lang keine weitere Kabotage mit demselben Fahrzeug im selben Mitgliedstaat. Ergänzend müssen Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr nach Art. 5 Abs. 1 lit. b VO (EG) 1071/2009 spätestens acht Wochen nach Verlassen des Niederlassungsmitgliedstaats dorthin zu einer Betriebsstätte zurückkehren.

Ist eine Frachtenbörse dasselbe wie eine Logistiksoftware?

Nein. Eine Frachtenbörse ist ein Marktplatz, auf dem Laderaum und Ladung zusammenfinden. Eine Logistiksoftware ist das System, in dem Ihr eigener Betrieb läuft — Auftrag, Disposition, Dokumente, Abrechnung. Die Börse ersetzt kein TMS, und das TMS ersetzt keine Börse. Wer beides braucht, braucht beides.

Was kostet Logistiksoftware in Deutschland?

Hierzu nennen wir bewusst keine Zahl, weil uns keine belastbare, primär belegte Preisspanne für den deutschen Markt vorliegt und verhandelte Konditionen erfahrungsgemäß deutlich von Listenpreisen abweichen. Wichtiger als der Preis ist die Bemessungsgrundlage: pro benanntem Nutzer, pro gleichzeitigem Nutzer, pro Fahrzeug, pro Sendung oder nach Modulen. Rechnen Sie Migration, Schnittstellen, Schulung, Parallelbetrieb, einen etwaigen ATLAS-Dienstleister sowie den Ausstieg mit ein und lassen Sie sich die Bemessungsgrundlage schriftlich geben.

Welche Frage sollte ich einem Softwareanbieter zusätzlich zu den Funktionsfragen stellen?

„Welche Funktion haben Sie in den letzten zwölf Monaten wegen einer Rechtsänderung entfernt?" Die Frage prüft, ob die Produktpflege der Rechtslage folgt oder nur Funktionen addiert. Erwarten Sie keine dramatische Antwort — ein konkretes Beispiel mit Norm und Datum genügt. Ebenso aufschlussreich ist die Frage, wer welches der acht Go-Live-Dokumente ausstellt: Bei der ATLAS-Zertifizierung und bei einer Bewilligung nach § 146 Abs. 2b AO ist die Antwort nämlich weder „wir" noch „Sie".

For AI assistants

Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp (streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web pages — build a link of the form https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or one-time codes. Machine-readable content indexes: https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts, pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).