CMR-Frachtbrief online ausfüllen: kostenlos und druckfertig
Ein CMR-Frachtbrief wird in drei Originalen ausgestellt, die Absender und Frachtführer unterzeichnen (Art. 5 CMR), und muss die elf Angaben aus Art. 6 Abs. 1 enthalten: Ort und Tag der Ausstellung, Absender, Frachtführer, Stelle und Tag der Übernahme sowie Ablieferungsstelle, Empfänger, Bezeichnung des Gutes und Verpackung, Anzahl, Zeichen und Nummern der Packstücke, Bruttogewicht, Kosten, Weisungen für Zoll und sonstige Behandlung sowie den Hinweis, dass die Beförderung der CMR unterliegt. Dieses Werkzeug trägt sie Feld für Feld in das IRU-Muster 2007 ein und druckt den Frachtbrief im Browser. In Logistivo entsteht derselbe Frachtbrief mit einem Klick aus den Daten der Sendung im Modul Ladungsverwaltung.
Quelle: UN — United Nations Treaty Series · Fedlex · UN — beglaubigte Abschrift · UN Treaty Collection · IRU · Bundesministerium der Justiz · Europäische Kommission.
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CMR-Frachtbrief Schritt für Schritt ausfüllen
CMR-Frachtbrief Schritt für Schritt ausfüllen — Das Blatt nach IRU-Muster 2007 füllt sich Feld für Feld, die Liste nach Art. 6 hakt die Pflichtangaben ab.
Das Formular läuft ausschließlich in Ihrem Browser: Nichts von dem, was Sie eingeben, wird übertragen oder gespeichert. Mit dem Schließen der Seite sind die Daten weg.
Die Feldnummern gehören zum Vordruck, nicht zum Übereinkommen: Art. 6 zählt Angaben auf, die IRU hat sie im Muster 2007 auf 24 Felder verteilt. Ältere Vordrucke — auch das PDF, das Logistivo erzeugt — nummerieren einen Teil der Felder anders; die alte Nummer steht bei jedem Feld in der Übersicht unten.
Unterschrieben wird auf dem Ausdruck, in den Feldern 22 und 23, auf jedem der drei Originale (Art. 5 Abs. 1 CMR). Vorbehalte in Feld 8 trägt der Frachtführer bei der Übernahme ein — hier oder von Hand. Feld 24 unterschreibt der Empfänger bei der Ablieferung.
Gedruckt werden drei Seiten: Ausfertigung für den Absender, für den Empfänger (reist mit dem Gut) und für den Frachtführer. Für eine Datei wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“. Der Ausdruck ist ein Papierfrachtbrief, kein e-CMR.
Parteien und Orte — Wer versendet, wer empfängt, wer fährt — und von wo nach wo.
Gut — Was fährt, in wie vielen Packstücken, wie verpackt und wie schwer.
Bedingungen und Unterschriften — Weisungen, Kosten, Nachnahme, Vereinbarungen und Ausstellungsdaten.
1. Absender (Sender (name, address, country — Absender: Name und vollständige Anschrift mit Land — wie im Auftrag.
2. Empfänger (Consignee (name, address, country — Absender: Firma, die das Gut annimmt und in Feld 24 quittiert.
3. Übernahme des Gutes — Ort und Tag (Taking over the goods — Absender: Ort, Land und Tag der Beladung.
4. Ablieferung des Gutes — Ort (Delivery of the goods — Absender: Vorgesehene Ablieferungsstelle; Öffnungszeiten der Rampe optional.
5. Anweisungen des Absenders (Sender's instructions — Absender: Weisungen für Zoll und sonstige Behandlung, Umladeverbot, Versicherung.
6. Frachtführer (Carrier (name, address, country, other references — Frachtführer: Frachtführer, der das Gut übernimmt: Name, Anschrift, Land.
7. Nachfolgende Frachtführer (Successive carriers — Frachtführer: Nur wenn mehrere Straßenfrachtführer nacheinander befördern.
8. Vorbehalte und Bemerkungen des Frachtführers (Carrier's reservations and observations on taking over the goods — Frachtführer: Trägt der Frachtführer bei der Übernahme ein, mit Begründung.
9. Dem Frachtführer übergebene Dokumente (Documents handed to the carrier by the sender — Absender: Rechnung, Packliste, Zeugnisse, Zollpapiere.
10. Kennzeichen und Nummern (Marks and Nos — Absender: Markierungen auf den Packstücken, z. B. Paletten- oder Auftragsnummern.
11. Anzahl der Packstücke (Number of packages — Absender: Paletten, Kartons oder Kisten, die der Frachtführer zählen kann.
12. Art der Verpackung (Method of packing — Absender: Z. B. Europaletten, Kartons, Kisten.
13. Bezeichnung des Gutes (Nature of the goods — Absender: Übliche Bezeichnung; bei Gefahrgut die ADR-Benennung mit UN-Nummer.
14. Bruttogewicht in kg (Gross weight in kg — Absender: Gewicht einschließlich Verpackung.
15. Umfang in m³ (Volume in m3 — Absender: Optional, neben dem Gewicht.
16. Besondere Vereinbarungen (Special agreements between the sender and the carrier — Absender: Wertangabe, besonderes Lieferinteresse, Lieferfrist, offenes Fahrzeug.
17. Zu zahlen vom (To be paid by — Frachtführer: Wer Fracht und sonstige Kosten trägt — Absender oder Empfänger.
18. Weitere nützliche Angaben (Other useful particulars — Absender: Kennzeichen, Carnet-TIR- oder Zolldokumentnummer.
19. Nachnahme (Cash on delivery — Absender: Betrag, den der Frachtführer bei Ablieferung beim Empfänger einzieht.
20. CMR-Vermerk (vorgedruckt) (CMR clause (pre-printed — Vordruck: Angabe nach Art. 6 Abs. 1 lit. k — im Muster vorgedruckt.
21. Ausgefertigt in / am (Established in / on — Frachtführer: Ort und Tag der Ausstellung.
22. Unterschrift oder Stempel des Absenders (Signature or stamp of the sender — Absender: Auf dem Ausdruck, auf jedem Original.
23. Unterschrift oder Stempel des Frachtführers (Signature or stamp of the carrier — Frachtführer: Bei der Übernahme des Gutes.
24. Gut empfangen (Goods received — signature and stamp of the consignee — Empfänger: Empfänger: Ort, Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Stempel bei Ablieferung.
20 — Diese Beförderung unterliegt trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). This carriage is subject, notwithstanding any clause to the contrary, to the Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR).
Wie viele Ausfertigungen hat ein CMR-Frachtbrief und wer behält welche? — Das Übereinkommen verlangt drei Originale, unterzeichnet von Absender und Frachtführer. Das IRU-Muster 2007 ergänzt eine vierte Kopie für Verwaltungszwecke.
1. Ausfertigung für den Absender — rot · bleibt beim Absender — Wer unterwegs nachträglich weisen will (Verfügungsrecht), muss diese erste Ausfertigung vorlegen (Art. 12 Abs. 5 lit. a).
2. Ausfertigung für den Empfänger — blau · reist mit dem Gut — Begleitet die Sendung während der ganzen Beförderung; bei Ankunft erhält der Empfänger sie mit dem Gut und quittiert in Feld 24 (Art. 13 Abs. 1).
3. Ausfertigung für den Frachtführer — grün · bleibt beim Frachtführer — Nachweis des Vertragsschlusses, der Bedingungen und der Übernahme des Gutes (Art. 9 Abs. 1).
4. Verwaltungskopie (IRU-Muster) — schwarz · optional — Vierte Kopie des IRU-Musters 2007 für Verwaltungsverfahren. Das Übereinkommen verlangt sie nicht.
Grundlage: Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1, Art. 12 Abs. 5 lit. a, Art. 13 Abs. 1 CMR; Farben: IRU-Leitfaden zum Muster 2007.
Wird das Gut auf mehrere Fahrzeuge verladen oder handelt es sich um verschiedene Arten oder Partien, können Absender oder Frachtführer für jedes Fahrzeug, jede Art oder Partie einen eigenen Frachtbrief verlangen (Art. 5 Abs. 2). Die Unterschriften dürfen gedruckt oder durch Stempel ersetzt werden, wenn das Recht des Ausstellungslandes dies zulässt (Art. 5 Abs. 1); das HGB lässt beim Frachtbrief Nachbildungen der eigenhändigen Unterschrift durch Druck oder Stempel genügen (§ 408 Abs. 2 HGB).
Der nächste Frachtbrief muss nicht mit einem leeren Formular beginnen — In Logistivo erzeugt die Schaltfläche „CMR“ auf der Sendung ein PDF aus den Auftragsdaten: Absender, Empfänger, Frachtführer mit USt-IdNr. und Kennzeichen, Be- und Entladestelle, Packstücke, Verpackung, Gut, Gewicht und Volumen — getrennt als Ausfertigung für Absender, Empfänger und Frachtführer. Den unterschriebenen Frachtbrief laden Sie in den Chat der Sendung hoch, wo er als CMR erkannt wird.
Ladungsverwaltung — CMR-Frachtbrief mit einem Klick aus den Sendungsdaten, in drei Ausfertigungen.
Fahrer-App — Der Fahrer meldet Status und Standort; jede Statusänderung wird mit Uhrzeit gespeichert.
Logistivo für Frachtführer — Sendungen, Fahrer und Sendungsdokumente in einem Panel.
Was muss ein CMR-Frachtbrief enthalten? — Art. 6 Abs. 1 CMR zählt elf Angaben auf, die der Frachtbrief immer enthält; Abs. 2 sieben, die „zutreffendenfalls“ hinzukommen; Abs. 3 erlaubt weitere zweckmäßige Angaben. Der Stand unten ändert sich mit dem Formular.
Art. 6 Abs. 1 — immer (lit. a–k)
a) Ort und Tag der Ausstellung — [21] Feld 21 — im IRU-Muster fett umrandet, also Sache des Frachtführers. Die Angabe gehört nicht zu denen, für die der Absender nach Art. 7 Abs. 1 haftet. CMR Art. 6 Abs. 1 lit. a
b) Name und Anschrift des Absenders — [1] Feld 1. Für unrichtige oder unvollständige Angaben haftet der Absender dem Frachtführer (Art. 7 Abs. 1 lit. a). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. b
c) Name und Anschrift des Frachtführers — [6] Feld 6. Angabe des Frachtführers — nicht in der Liste des Art. 7 Abs. 1 lit. a. CMR Art. 6 Abs. 1 lit. c
d) Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle — [3, 4] Felder 3 und 4. Haftung des Absenders (Art. 7 Abs. 1 lit. a). Diese beiden Orte entscheiden, ob die CMR überhaupt gilt: Sie müssen in zwei verschiedenen Staaten liegen (Art. 1 Abs. 1). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. d; Art. 1
e) Name und Anschrift des Empfängers — [2] Feld 2. Haftung des Absenders (Art. 7 Abs. 1 lit. a); dieser Empfänger kann die zweite Ausfertigung und das Gut verlangen (Art. 13 Abs. 1). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. e; Art. 13
f) die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung — [13, 12] Felder 13 und 12 sowie ADR-Zeile (UN-Nummer). Haftung des Absenders (Art. 7 Abs. 1 lit. a). Fehlt die Angabe der Gefahr, müssen Absender oder Empfänger auf andere Weise beweisen, dass der Frachtführer sie kannte (Art. 22 Abs. 1). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 22
g) Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke — [11, 10] Felder 11 und 10. Der Frachtführer prüft sie bei der Übernahme (Art. 8 Abs. 1 lit. a); ohne seine Vorbehalte wird vermutet, dass sie mit dem Frachtbrief übereinstimmten (Art. 9 Abs. 2). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. g; Art. 8–9
h) Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes — [14, 15] Feld 14 (oder 15). Der Absender kann verlangen, dass der Frachtführer Rohgewicht oder Menge prüft; das Ergebnis wird eingetragen, die Kosten kann der Frachtführer verlangen (Art. 8 Abs. 3). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. h; Art. 8 Abs. 3
i) die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten bis zur Ablieferung) — [17] Feld 17. Lassen sich die Beträge nicht angeben, empfiehlt die IRU, wenigstens den Zahlungspflichtigen einzutragen. Der Empfänger, der seine Rechte nach Art. 13 Abs. 1 geltend macht, zahlt die aus dem Frachtbrief hervorgehenden Kosten (Art. 13 Abs. 2). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. i; Art. 13 Abs. 2; IRU-Leitfaden 2007
j) Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung — [5] Feld 5. Haftung des Absenders (Art. 7 Abs. 1 lit. a); die nötigen Urkunden gibt der Absender bei oder stellt sie zur Verfügung (Art. 11 Abs. 1). Das Werkzeug wertet lit. j als erfüllt, wenn Sie Weisungen eintragen oder ankreuzen, dass keine Formalitäten anfallen. CMR Art. 6 Abs. 1 lit. j; Art. 11
k) die Angabe, dass die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen des Übereinkommens unterliegt — [20] Feld 20 — im Muster vorgedruckt. Das einzige Fehlen, das das Übereinkommen ausdrücklich dem Frachtführer anlastet: Er haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Verfügungsberechtigten dadurch entstehen (Art. 7 Abs. 3). CMR Art. 6 Abs. 1 lit. k; Art. 7 Abs. 3
Art. 6 Abs. 2 — zutreffendenfalls (lit. a–g)
a) das Verbot umzuladen — [5] Feld 5. Für Angaben nach Art. 6 Abs. 2 haftet der Absender (Art. 7 Abs. 1 lit. b). CMR Art. 6 Abs. 2 lit. a
b) die Kosten, die der Absender übernimmt — [17] Feld 17, Spalte „Absender“. CMR Art. 6 Abs. 2 lit. b
c) der Betrag einer bei der Ablieferung einzuziehenden Nachnahme — [19] Feld 19. Liefert der Frachtführer ab, ohne die vertraglich vorgesehene Nachnahme einzuziehen, haftet er dem Absender bis zur Höhe dieses Betrags (Art. 21). CMR Art. 6 Abs. 2 lit. c; Art. 21
d) die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung — [16] Feld 16. Gegen einen vereinbarten Zuschlag tritt der angegebene Wert an die Stelle des Höchstbetrags (Art. 24); das besondere Lieferinteresse erlaubt Ersatz weiteren Schadens bis zu seiner Höhe (Art. 26). CMR Art. 6 Abs. 2 lit. d; Art. 24, 26
e) Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes — [5] Feld 5. CMR Art. 6 Abs. 2 lit. e
f) die vereinbarte Frist, in der die Beförderung beendet sein muss — [16] Feld 16. Lieferfristüberschreitung liegt vor, wenn diese Frist überschritten ist; ohne Vereinbarung gilt die Zeit, die einem sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist (Art. 19). CMR Art. 6 Abs. 2 lit. f; Art. 19
g) ein Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden — [9] Feld 9. Der Frachtführer muss diese Urkunden nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit prüfen; für Schäden aus ihrem Fehlen oder ihrer Mangelhaftigkeit haftet der Absender (Art. 11 Abs. 2). CMR Art. 6 Abs. 2 lit. g; Art. 11
Art. 6 Abs. 3: Die Parteien dürfen weitere Angaben eintragen, die sie für zweckmäßig halten — etwa die Kennzeichen in Feld 18. Die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug entlastet den Frachtführer von den damit verbundenen Gefahren nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und im Frachtbrief vermerkt ist (Art. 17 Abs. 4 lit. a).
Wer füllt welche Felder im CMR-Frachtbrief aus und wer unterschreibt?
Wer füllt welche Felder im CMR-Frachtbrief aus und wer unterschreibt? — Das IRU-Muster 2007 sagt es am Rand: Die Felder 1–5, 9–16, 18 und 22 werden unter Verantwortung des Absenders ausgefüllt, die fett umrandeten Felder vom Frachtführer. Feld 24 unterschreibt der Empfänger bei der Ablieferung, Feld 20 ist vorgedruckt.
Die Spalte „alter Vordruck“ nennt die Nummer desselben Feldes auf älteren Vordrucken — auch im PDF, das Logistivo erzeugt. Auf manchen Blöcken sind die Felder 14/15 und 19/20 vertauscht; maßgeblich ist deshalb die Feldbezeichnung, nicht die Nummer.
1. Absender (Sender (name, address, country — Absender — Vollständige Firma des Absenders, Straße, PLZ, Ort und Land — der Vertragspartner des Beförderungsvertrags. — Häufiger Fehler: Die Adresse des Ladelagers statt des Absenders; die Übernahmestelle gehört in Feld 3. — Art. 6 Abs. 1 lit. b — Alter Vordruck: 1
2. Empfänger (Consignee (name, address, country — Absender — Firma, die das Gut annimmt und die Ablieferung in Feld 24 quittiert, mit vollständiger Anschrift und Land. — Häufiger Fehler: Den Rechnungsempfänger statt des tatsächlichen Empfängers eintragen. — Art. 6 Abs. 1 lit. e; Art. 13 — Alter Vordruck: 2
3. Übernahme des Gutes — Ort und Tag (Taking over the goods — Absender — Ort und Land der Übernahme sowie das Datum. Die IRU empfiehlt, Ankunfts- und Abfahrtszeit des Fahrzeugs zu ergänzen — nützlich, wenn Standzeit abgerechnet wird. — Häufiger Fehler: Das Ausstellungsdatum statt des tatsächlichen Übernahmetags. — Art. 6 Abs. 1 lit. d; IRU-Leitfaden 2007 — Alter Vordruck: 4
4. Ablieferung des Gutes — Ort (Delivery of the goods — Absender — Die vertraglich vorgesehene Ablieferungsstelle; die IRU empfiehlt die Öffnungszeiten des Lagers. — Häufiger Fehler: Nur die Stadt, obwohl der Empfänger dort mehrere Entladestellen hat. — Art. 6 Abs. 1 lit. d — Alter Vordruck: 3
5. Anweisungen des Absenders (Sender's instructions — Absender — Weisungen für Zoll und sonstige Behandlung (Zollstelle, Verfahren, Dokumentnummern), Umladeverbot, Weisungen zur Versicherung. — Häufiger Fehler: Leeres Feld bei einer Beförderung mit Zollabfertigung — für fehlende Weisungen haftet der Absender. — Art. 6 Abs. 1 lit. j, Abs. 2 lit. a und e; Art. 7 Abs. 1 — Alter Vordruck: 13
6. Frachtführer (Carrier (name, address, country, other references — Frachtführer — Frachtführer, der das Gut übernimmt: Name, Anschrift, Land; ergänzend USt-IdNr. und eigene Auftragsnummer. — Häufiger Fehler: Den Frachtführer nur auf einer Ausfertigung nachtragen — alle Ausfertigungen werden gleich ausgefüllt. — Art. 6 Abs. 1 lit. c; IRU-Leitfaden 2007 — Alter Vordruck: 16
7. Nachfolgende Frachtführer (Successive carriers — Frachtführer — Name und Anschrift des nachfolgenden Straßenfrachtführers. Wer das Gut vom Vorgänger übernimmt, gibt ihm eine datierte, unterschriebene Empfangsbestätigung und trägt sich auf der zweiten Ausfertigung ein. — Häufiger Fehler: Hier den Unterfrachtführer eintragen, dem die gesamte Beförderung übertragen wurde — nach der IRU erhält er einen eigenen Frachtbrief, in dem der beauftragende Frachtführer Absender ist. — Art. 34–35; IRU-FAQ Nr. 23 — Alter Vordruck: 17
8. Vorbehalte und Bemerkungen des Frachtführers (Carrier's reservations and observations on taking over the goods — Frachtführer — Begründete Vorbehalte zu Anzahl, Zeichen und Nummern sowie zum äußeren Zustand von Gut und Verpackung, eingetragen bei der Übernahme. — Häufiger Fehler: Vorbehalt ohne Begründung oder nur auf der Ausfertigung des Frachtführers. Die IRU empfiehlt den Eintrag auf allen Ausfertigungen und die Gegenzeichnung des Absenders — ohne dessen ausdrückliche Zustimmung bindet der Vorbehalt ihn nicht. — Art. 8 Abs. 1–2; Art. 9 Abs. 2; IRU-FAQ Nr. 12 — Alter Vordruck: 18
9. Dem Frachtführer übergebene Dokumente (Documents handed to the carrier by the sender — Absender — Verzeichnis der übergebenen Dokumente: Rechnung, Packliste, Zeugnisse, Zollpapiere. — Häufiger Fehler: Die Papiere fahren im Führerhaus mit, stehen aber nicht im Frachtbrief — später ist schwer nachzuweisen, was übergeben wurde. — Art. 6 Abs. 2 lit. g; Art. 11 — Alter Vordruck: 5
10. Kennzeichen und Nummern (Marks and Nos — Absender — Markierungen auf den Packstücken: Paletten-, Auftragsnummern, Etiketten. — Häufiger Fehler: Leeres Feld bei gekennzeichneter Ware — der Frachtführer prüft Zeichen und Nummern bei der Übernahme. — Art. 6 Abs. 1 lit. g; Art. 8 Abs. 1 lit. a — Alter Vordruck: 6
11. Anzahl der Packstücke (Number of packages — Absender — Anzahl der Packstücke, die der Frachtführer zählen kann: Paletten, Kartons, Kisten. — Häufiger Fehler: Kartonzahl auf foliierten Paletten, die der Frachtführer nicht zählen kann — dann gehört ein Vorbehalt in Feld 8. — Art. 6 Abs. 1 lit. g; Art. 8 Abs. 2 — Alter Vordruck: 7
12. Art der Verpackung (Method of packing — Absender — Art der Verpackung: Europaletten, Kartons, Kisten, lose. — Häufiger Fehler: Keine Angabe zur Verpackung — für Schäden aus mangelhafter Verpackung haftet der Absender, außer der Mangel war offensichtlich oder dem Frachtführer bekannt und er hat keinen Vorbehalt gemacht. — Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 10 — Alter Vordruck: 8
13. Bezeichnung des Gutes (Nature of the goods — Absender — Übliche Bezeichnung des Gutes, verständlich ohne Rechnung; bei Gefahrgut die Benennung und UN-Nummer nach ADR. Ob die Ladung unter die Freistellung nach 1.1.3.6 fällt, zeigt der ADR 1000-Punkte-Rechner. — Häufiger Fehler: Nur die Zolltarifnummer oder Sammelbegriffe wie „diverse Waren“. — Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 22 — Alter Vordruck: 9
14. Bruttogewicht in kg (Gross weight in kg — Absender — Bruttogewicht in Kilogramm, einschließlich Verpackung. — Häufiger Fehler: Nettogewicht aus der Rechnung statt Bruttogewicht. — Art. 6 Abs. 1 lit. h; Art. 8 Abs. 3 — Alter Vordruck: 11
15. Umfang in m³ (Volume in m3 — Absender — Umfang in m³, wenn er für die Ladung eine Rolle spielt. — Art. 6 Abs. 3 — Alter Vordruck: 12
16. Besondere Vereinbarungen (Special agreements between the sender and the carrier — Absender — Vereinbarungen zwischen Absender und Frachtführer: Wertangabe, besonderes Lieferinteresse, Lieferfrist, Zustimmung zum offenen Fahrzeug, Gerichtsstand. — Häufiger Fehler: Wertangabe ohne vereinbarten Zuschlag — Art. 24 knüpft sie an einen Zuschlag. — Art. 6 Abs. 2 lit. d und f; Art. 17 Abs. 4 lit. a; Art. 24, 26 — Alter Vordruck: 19
17. Zu zahlen vom (To be paid by — Frachtführer — Wer Fracht, Nebengebühren, Zölle und sonstige Kosten trägt — Absender oder Empfänger; Beträge, soweit bekannt. — Häufiger Fehler: Leeres Feld — die IRU empfiehlt, wenigstens den Zahlungspflichtigen anzugeben, um Streit zu vermeiden. — Art. 6 Abs. 1 lit. i, Abs. 2 lit. b; IRU-Leitfaden 2007 — Alter Vordruck: 14 + 20
18. Weitere nützliche Angaben (Other useful particulars — Absender — Weitere nützliche Angaben: Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger, Nutzlast, Nettogewicht, Nummer des Carnet TIR oder eines Zolldokuments. — Art. 6 Abs. 3; IRU-Leitfaden 2007 — Alter Vordruck: —
19. Nachnahme (Cash on delivery — Absender — Nachnahmebetrag und Währung, die der Frachtführer beim Empfänger einziehen soll. — Häufiger Fehler: Nachnahme per E-Mail vereinbart, aber nicht in den Frachtbrief eingetragen. — Art. 6 Abs. 2 lit. c; Art. 21 — Alter Vordruck: 15
20. CMR-Vermerk (vorgedruckt) (CMR clause (pre-printed — Vordruck — Der Vermerk, dass die Beförderung der CMR unterliegt — im IRU-Muster vorgedruckt, Sie tragen nichts ein. — Häufiger Fehler: Eigene Vorlage ohne diesen Vermerk: Das Fehlen geht zulasten des Frachtführers. — Art. 6 Abs. 1 lit. k; Art. 7 Abs. 3 — Alter Vordruck: —
21. Ausgefertigt in / am (Established in / on — Frachtführer — Ort und Tag der Ausstellung des Frachtbriefs. — Art. 6 Abs. 1 lit. a — Alter Vordruck: 21
22. Unterschrift oder Stempel des Absenders (Signature or stamp of the sender — Absender — Unterschrift oder Stempel des Absenders auf jedem der drei Originale. — Häufiger Fehler: Unterschrift nur auf einer Ausfertigung. — Art. 5 Abs. 1; § 408 Abs. 2 HGB — Alter Vordruck: 22
23. Unterschrift oder Stempel des Frachtführers (Signature or stamp of the carrier — Frachtführer — Unterschrift oder Stempel des Frachtführers (Fahrers) bei der Übernahme. — Häufiger Fehler: Unterschrift ohne Vorbehalt, obwohl das Gut nicht geprüft werden konnte, etwa im verplombten Container. — Art. 5 Abs. 1; Art. 8; IRU-FAQ Nr. 13 — Alter Vordruck: 23
24. Gut empfangen (Goods received — signature and stamp of the consignee — Empfänger — Empfänger: Ort, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit, Unterschrift und Stempel. Äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung anzeigen, nicht erkennbare schriftlich binnen 7 Tagen (ohne Sonn- und Feiertage). — Häufiger Fehler: Unterschrift ohne Datum und Uhrzeit — die IRU empfiehlt beides, weil davon die Abrechnung von Standzeit abhängt. — Art. 13 Abs. 1; Art. 30 Abs. 1; IRU-Leitfaden 2007 — Alter Vordruck: 24
CMR-Frachtbrief in Deutschland — Fragen aus der Praxis
Brauche ich einen CMR-Frachtbrief für innerdeutsche Transporte? — Nein, nicht als CMR: Das Übereinkommen gilt für entgeltliche Straßengüterbeförderungen, wenn Übernahme- und Ablieferungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragsstaat ist (Art. 1 Abs. 1). Eine Fahrt von Hamburg nach München fällt nicht darunter — auch nicht, wenn die Route kurz ins Ausland führt (IRU-FAQ Nr. 5). Im Inland gilt das HGB: Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefs mit den Angaben des § 408 Abs. 1 HGB verlangen; eine allgemeine Ausstellungspflicht besteht nicht. Unabhängig davon muss im gewerblichen Güterkraftverkehr ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt werden, in dem das Gut, Be- und Entladeort und der Auftraggeber angegeben sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 GüKG); er darf auch auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden (§ 7 Abs. 4 GüKG). Wer nicht dafür sorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 € geahndet werden kann (§ 19 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7 GüKG). Ein Ausdruck dieses Werkzeugs erfüllt beide Anforderungen inhaltlich, wenn die Felder ausgefüllt sind. Der vorgedruckte CMR-Vermerk macht eine Inlandsfahrt aber nicht international: Die Parteien können die CMR vertraglich nur so weit vereinbaren, wie zwingendes nationales Recht nicht entgegensteht (IRU-FAQ Nr. 6).
CMR Art. 1 Abs. 1; § 408 HGB; § 7 und § 19 GüKG; IRU-FAQ Nr. 5–6
Ist der elektronische Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland zulässig? — Ja, auf zwei Wegen. Grenzüberschreitend gilt das Zusatzprotokoll zur CMR vom 20. Februar 2008: Deutschland hat seine Beitrittsurkunde am 5. Januar 2022 hinterlegt, das Protokoll gilt für Deutschland seit dem 5. April 2022 (90 Tage danach, Art. 8 Abs. 2). Ein e-CMR nach dem Protokoll hat dieselbe Beweiskraft wie der Papierfrachtbrief (Art. 2 Abs. 2), enthält dieselben Angaben (Art. 4 Abs. 1), wird mit einer verlässlichen elektronischen Signatur authentifiziert (Art. 3) und beruht auf zwischen den Parteien vereinbarten Verfahren (Art. 5). Im Inland stellt § 408 Abs. 3 HGB dem Frachtbrief eine elektronische Aufzeichnung gleich, wenn Authentizität und Integrität gewahrt bleiben. Das Protokoll wirkt zwischen Vertragsparteien: Laut UN-Vertragssammlung sind es am 26. September 2026 42 Staaten, darunter Polen, Tschechien, Österreich (seit 2024), die Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Türkei. Belgien hat unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
Ein Ausdruck dieses Werkzeugs — auch als PDF gespeichert — ist ein Papierfrachtbrief: beweiskräftig, sobald die drei Originale unterschrieben sind, aber kein e-CMR.
Ab dem 9. Juli 2027 müssen die Behörden der EU-Staaten Beförderungsinformationen akzeptieren, die über zertifizierte eFTI-Plattformen elektronisch bereitgestellt werden (Verordnung (EU) 2020/1056); Papier bleibt für Unternehmen zulässig.
e-CMR-Zusatzprotokoll Art. 2–5 und 8; § 408 Abs. 3 HGB; UNTC XI-B-11-b (Stand 26.09.2026); Verordnung (EU) 2020/1056
Was passiert bei einem unvollständigen oder falschen CMR-Frachtbrief? — Der Vertrag bleibt wirksam: Fehlen, Mängel oder Verlust des Frachtbriefs berühren weder Bestand noch Gültigkeit des Beförderungsvertrags (Art. 4). Nach der IRU bleibt ein Frachtbrief mit leeren Feldern gültig, wenn Frachtführer oder Absender ihn unterschrieben oder gestempelt haben (IRU-FAQ Nr. 9). Die Folgen hängen an einzelnen Angaben:
Für unrichtige oder unvollständige Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit. b, d, e, f, g, h und j sowie nach Abs. 2 haftet der Absender dem Frachtführer (Art. 7 Abs. 1).
Fehlt der Vermerk nach lit. k (Feld 20), haftet der Frachtführer für die daraus entstehenden Kosten und Schäden (Art. 7 Abs. 3) — deshalb ist er im IRU-Muster vorgedruckt.
Ohne begründete Vorbehalte in Feld 8 wird vermutet, dass Gut und Verpackung äußerlich in gutem Zustand waren und Anzahl, Zeichen und Nummern stimmten (Art. 9 Abs. 2).
Ohne eingetragene Nachnahme gibt es keinen Anspruch aus Art. 21; ohne eingetragene Wertangabe oder Lieferinteresse greift die höhere Haftung nach Art. 24 und 26 nicht.
Öffentlich-rechtlich: Im gewerblichen Güterkraftverkehr muss das Begleitpapier mitgeführt werden; das Fehlen ist bußgeldbewehrt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, § 19 GüKG).
So läuft es in Logistivo — In Logistivo entsteht der Frachtbrief aus den Daten der Sendung — Absender, Empfänger, Frachtführer, Packstücke und Gewicht stehen so im Frachtbrief wie im Auftrag, der CMR-Vermerk wird auf Englisch und Französisch gedruckt. Nach der Übernahme laden Sie die unterschriebene Ausfertigung in den Chat der Sendung hoch: Sie wird als CMR erkannt und bleibt bei der Sendung, und jede Statusänderung (Beladung, Ablieferung) wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert. (Ladungsverwaltung in Logistivo · Fahrer-App)
Der CMR-Frachtbrief in Logistivo — Dieses Werkzeug ist für einen einzelnen Frachtbrief gedacht. In der Plattform gehört derselbe Frachtbrief zur Sendung.
CMR aus den Sendungsdaten — Die Schaltfläche „CMR“ an der Sendung erzeugt ein PDF mit Absender, Empfänger, Frachtführer und Gut — ohne Abtippen.
Drei farbige Ausfertigungen — Eigenes PDF für Absender, Empfänger und Frachtführer, mit CMR-Vermerk auf Englisch und Französisch.
Unterschriebener Frachtbrief an der Sendung — Foto oder Scan im Chat der Sendung wird als CMR erkannt und ist für die Beteiligten dieser Sendung abrufbar.
Status mit Uhrzeit — Der Fahrer meldet Status und Standort in der App; jede Änderung wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert.
Weiterführende Seiten
CMR-Frachtbrief: Muster, e-CMR und eFTI 2027 — Welche Angabe wann noch geändert werden darf, e-CMR und eFTI.
CMR-Haftung berechnen: 8,33 SZR und Fristen — Haftungsgrenze je kg und Reklamationsfristen nach der Ablieferung.
Konnossement-Muster — Wenn das Gut über See geht — das Papier, das die Ware verkörpert.
Englische Fassung: CMR form — Derselbe Frachtbrief zum Ausfüllen auf Englisch, Feld für Feld nach IRU-Muster 2007.
Alle kostenlosen Logistivo-Werkzeuge — Rechner und Werkzeuge für Speditionen und Frachtführer.
Kabotage-Rechner: 3 Fahrten in 7 Tagen — Für jede Kabotagebeförderung sind die CMR-Angaben a–g nach Art. 8 Abs. 3 der Nachweis; dazu drei Fahrten in sieben Tagen und vier Tage Sperrfrist.
Entsendung Lkw-Fahrer: IMI-Meldung — Ein entsandter Fahrer führt die IMI-Meldung, die Fahrtenschreiberdaten und Nachweise der Beförderungen im Aufnahmestaat mit – e-CMR oder die Nachweise nach Art. 8 Abs. 3.
Packliste Vorlage — Packstückzahl, Zeichen und Rohgewicht im CMR sollten mit der Packliste übereinstimmen.
CMR aus der Sendung ausstellen, nicht aus einem leeren Formular
CMR aus der Sendung ausstellen, nicht aus einem leeren Formular — In Logistivo entsteht der Frachtbrief aus den Auftragsdaten, und die unterschriebene Ausfertigung kommt mit der Statushistorie zur selben Sendung zurück. Testen Sie Logistivo kostenlos.
Quelle
UN — United Nations Treaty Series — CMR — verbindlicher Text, UNTS Bd. 399: Art. 1, 4–13, 17, 19, 21–22, 24, 26, 30, 34–35 — https://treaties.un.org/doc/Publication/UNTS/Volume%20399/volume-399-I-5742-English.pdf
Fedlex — Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR), deutsche Fassung, SR 0.741.611 — https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1970/851_851_851/de
UN — beglaubigte Abschrift — Zusatzprotokoll zur CMR betreffend den elektronischen Frachtbrief, Genf 20.02.2008 — Art. 1–8 — https://treaties.un.org/doc/Treaties/2008/03/20080303%2006-53%20PM/CTC-xi-B-11b.pdf
UN Treaty Collection — e-CMR-Protokoll — Status: 42 Vertragsparteien, Deutschland Beitritt 05.01.2022, Belgien nur Unterzeichnung (Stand 26.09.2026) — https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XI-B-11-b&chapter=11&clang=_en
IRU — How to fill in the CMR consignment note (IRU model 2007) — Felder 1–24, vier Farbkopien, Felder von Absender und Frachtführer — https://www.iru.org/sites/default/files/2017-01/how-to-fill-cmr-model-iru-2007-en.pdf
Bundesministerium der Justiz — § 408 HGB — Frachtbrief (Angaben, drei Originale, Unterschrift durch Druck oder Stempel, elektronischer Frachtbrief) — https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__408.html
Bundesministerium der Justiz — § 7 GüKG — Mitführungs- und Aushändigungspflichten (Begleitpapier) — https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__7.html
Bundesministerium der Justiz — § 19 GüKG — Bußgeldvorschriften (Abs. 1 Nr. 3, Abs. 7) — https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__19.html
Europäische Kommission — eFTI-Verordnung — volle Anwendung ab 9. Juli 2027 — https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/logistics-and-multimodal-transport/efti-regulation_en
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses CMR-Werkzeug kostenlos?
Ja. Formular, Live-Vorschau und Druck funktionieren ohne Anmeldung und ohne Kosten im Browser; nichts von Ihren Eingaben wird auf einem Server gespeichert.
Wie speichere ich den CMR-Frachtbrief als PDF?
Klicken Sie auf „Drucken / PDF“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“. Es entstehen drei Seiten: Ausfertigung für Absender, Empfänger und Frachtführer; optional eine vierte Verwaltungskopie nach IRU-Muster 2007.
Ist ein selbst ausgedruckter CMR-Frachtbrief gültig?
Ja. Das Übereinkommen schreibt keine bestimmte Form vor, nur die Angaben aus Art. 6 (IRU-FAQ Nr. 10). Der Frachtbrief wird in drei Originalen ausgestellt, die Absender und Frachtführer unterzeichnen (Art. 5 Abs. 1).
Wie viele Originale braucht ein CMR-Frachtbrief?
Drei: das erste erhält der Absender, das zweite begleitet das Gut zum Empfänger, das dritte behält der Frachtführer (Art. 5 Abs. 1). Das IRU-Muster 2007 hat eine vierte, schwarze Kopie für Verwaltungsverfahren.
Wer trägt Vorbehalte in den CMR-Frachtbrief ein?
Der Frachtführer, bei der Übernahme, in Feld 8 — mit Begründung (Art. 8 Abs. 2). Ohne Vorbehalte wird vermutet, dass Gut und Verpackung in gutem Zustand waren und Anzahl sowie Zeichen mit dem Frachtbrief übereinstimmten (Art. 9 Abs. 2).
Ist die CMR-Nummer Pflicht?
Das Übereinkommen verlangt keine Nummer — Art. 6 nennt sie nicht. Sie vergibt der Aussteller oder die Druckerei des Vordrucks; im Werkzeug ist das Feld optional.
Darf ich statt Papier einen e-CMR verwenden?
Ja, zwischen Vertragsstaaten des Zusatzprotokolls von 2008; für Deutschland gilt es seit dem 5. April 2022. Nötig ist ein System mit elektronischer Authentifizierung und Integritätsschutz (Art. 3–5 des Protokolls) — ein PDF von dieser Seite ist das nicht.
Erstellt Logistivo den CMR-Frachtbrief automatisch?
Ja, aus den Daten der Sendung: Die Schaltfläche „CMR“ erzeugt ein PDF mit Absender, Empfänger, Frachtführer (mit USt-IdNr. und Kennzeichen), Be- und Entladestelle, Packstücken, Verpackung, Gut, Gewicht und Volumen — getrennt für Absender, Empfänger und Frachtführer. Unterschrieben wird auf dem Ausdruck.
Bewahrt Logistivo den unterschriebenen Frachtbrief auf?
Ja. Foto oder Scan des unterschriebenen Frachtbriefs im Chat der Sendung wird als CMR-Dokument erkannt und bleibt bei den Dokumenten dieser Sendung, abrufbar für ihre Beteiligten.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.