Konnossement Muster: Wo stehen Nummer, Empfänger und Originale?
Die Konnossementnummer steht im Feld „B/L No.“ – in diesem Muster Feld 1. Sie wird vom Verfrachter oder Spediteur vergeben; § 515 HGB zählt sie nicht zu den Soll-Angaben. Bei Sendungen in die USA beginnt jede Nummer, auch die eines Spediteurs, mit dem 4-stelligen SCAC-Code des Ausstellers und hat höchstens 16 Zeichen (19 CFR 4.7a). Was bei der Auslieferung vorzulegen ist, ergibt sich aus Empfängerfeld und Zahl der Originale: Der Verfrachter liefert nur gegen Rückgabe des Konnossements aus, bei mehreren Ausfertigungen genügt eine (§ 521 Abs. 2 und 3 HGB); „lediglich an Order“ bedeutet die Order des Abladers (§ 513 Abs. 1); beim Seefrachtbrief wird kein Original vorgelegt; bei Express- oder Telex-Release wurden die Originale im Abgangshafen zurückgegeben. In Logistivo wird ein Konnossement, das im Chat einer Seefracht-Sendung hochgeladen wird, erkannt und ausgelesen, die Container darauf werden verfolgt, und die Position des Schiffs erscheint auf der Karte der Sendung.
Konnossement-Muster: in die Felder schreiben — B/L-Nummer, Container und Plombe in ein neutrales Formular tippen; Empfänger und Originalzahl stempeln die Auslieferungsregel darauf.
Musterformular — kein Formular einer Reederei oder eines Spediteurs.
Die Feldnummern gehören zu diesem Muster; das Gesetz zählt Angaben auf, keine nummerierten Felder (§ 515 HGB), und jede Reederei ordnet ihr Formular anders.
Die Werte in den Feldern sind Beispiele, keine echte Sendung.
Was Sie eingeben, wird in Ihrem Browser gelesen; nur die Containernummer geht zur Prüfung an unseren Server.
1. Konnossementnummer (B/L No — Vergibt der Verfrachter oder Spediteur; der Schlüssel für Tracking und Schriftverkehr.
2. Ablader (Shipper — Wer das Gut dem Verfrachter übergibt und als Ablader im Konnossement steht. — Beispiel: MUSTER EXPORT A.Ş. · MERSIN, TR
3. Empfänger (Consignee — Namentlich, „an Order“ oder „an Order von …“ — entscheidet, wer ausgeliefert bekommt.
4. Meldeadresse (Notify party — Wird bei Ankunft benachrichtigt; hat als solche kein Recht auf Auslieferung. — Beispiel: MUSTER IMPORT GMBH · HAMBURG, DE
5. Übernahmeort (Place of receipt — Wo der Verfrachter das Gut übernimmt; kann im Binnenland vor dem Hafen liegen. — Beispiel: GEBZE, TR
6. Abladungshafen (Port of loading — Hafen, in dem das Gut an Bord genommen wird. — Beispiel: MERSIN, TR
7. Schiff und Reise (Vessel / Voyage No — Name des Schiffs und Reisenummer. — Beispiel: MUSTERSCHIFF · REISE 000W
8. Löschhafen (Port of discharge — Hafen, in dem das Gut gelöscht wird. — Beispiel: HAMBURG, DE
9. Ablieferungsort (Place of delivery — Letzter Punkt, an dem der Verfrachter abliefert; kann hinter dem Hafen liegen. — Beispiel: HAMBURG, DE
10. Fracht zahlbar in (Freight payable at — Wo die Fracht gezahlt wird und ob „prepaid“ oder „collect“. — Beispiel: FREIGHT PREPAID · MERSIN
11. Container- und Plombennummer (Container / Seal No — Jede Containernummer steht zusammen mit der Nummer der Plombe an der Tür.
12. Merkzeichen (Marks & Nos — Markierungen auf den Packstücken, an denen das Gut erkannt wird. — Beispiel: MUSTER/HAM 1–120
13. Anzahl und Art der Packstücke (No. & kind of packages — Wie viele Kartons oder Paletten; die Haftungsgrenze wird danach gezählt. — Beispiel: 120 KARTONS
14. Art des Gutes (Description of goods — Angabe des Abladers; gefährliches Gut ist ausdrücklich zu nennen. — Beispiel: BAUMWOLL-STRICKWAREN
15. Rohgewicht / Maß (Gross weight / Measurement — Bruttokilogramm und Volumen nach Angabe des Abladers. — Beispiel: 8.450 KG · 58 M³
16. Zahl der Originale (No. of original B(s)/L — Wie viele Originalausfertigungen ausgestellt wurden; jede nennt die Zahl.
17. Ort und Tag der Ausstellung (Place and date of issue — Wo und wann das Konnossement ausgestellt wurde. — Beispiel: MERSIN · TT.MM.JJJJ
18. Bordvermerk (Shipped on board — Vermerk, wann und in welches Schiff das Gut an Bord genommen wurde. — Beispiel: SHIPPED ON BOARD · TT.MM.JJJJ
19. Unterschrift und Verfrachter (Signature · as Carrier / as Agent — Wer „als Verfrachter“ oder „als Agent des Verfrachters“ zeichnet; dieses Feld nennt den Verfrachter. — Beispiel: AS AGENT FOR THE CARRIER
Wie wird eine Konnossementnummer gelesen? — Das Tool setzt die Nummer in Großbuchstaben, entfernt Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche und Punkte und wendet dann eine der folgenden Regeln an.
Containernummer — Vier Buchstaben und sieben Ziffern, deren letzte die ISO-6346-Prüfziffer trifft, sind eine Containernummer, keine Konnossementnummer: in Feld 11 eintragen.
Präfix ONEY — „ONEY“ ist das Präfix von Ocean Network Express (ONE). ONE verlangt auf der eigenen Tracking-Seite nur die letzten 12 Zeichen, ohne Präfix.
Andere vier Buchstaben — Die ersten vier Buchstaben sind meist der SCAC-Code des Ausstellers. Bei Sendungen in die USA ist das Pflicht: Verfrachter und Spediteur bilden die Nummer aus SCAC und bis zu 12 Buchstaben oder Ziffern (19 CFR 4.7a). Dieses Präfix steht nicht auf unserer geprüften Liste; lesen Sie in Feld 19, wer als Verfrachter gezeichnet hat, oder wählen Sie die Reederei aus dem Verzeichnis.
Präfix gleich einem Eignercode — Stimmen die vier Buchstaben mit dem Container-Eignercode einer Reederei in unserer Liste überein, nennt das Tool diese Reederei. Das beweist nicht, dass sie das Konnossement ausgestellt hat; prüfen Sie es auf der Seite der Reederei.
Ohne Buchstaben — Viele Reedereien drucken die Nummer ohne Präfix; Evergreen zeigt im eigenen Tracking-Formular das 12-stellige Beispiel 012345678900. Die Nummer allein verrät den Aussteller nicht: Feld 19 lesen.
Die Reederei-Seite findet nichts — Dann halten Sie wahrscheinlich ein House-Konnossement (HBL) eines Spediteurs oder NVOCC: ONE schreibt, dass ihr System von NVOCC oder Spediteur vergebene HBL-Nummern nicht annimmt. Fragen Sie den Spediteur nach der Master-Nummer (MBL) oder verfolgen Sie per Containernummer.
Länger als 16 Zeichen — Die 16-Zeichen-Grenze ist eine Regel der US-Zollanmeldung (19 CFR 4.7a); eine längere Nummer ist deshalb nicht ungültig.
Wie werden Container- und Plombennummer gelesen? — Die Containernummer geht an unseren Server und durchläuft dieselbe ISO-6346-Prüfung wie das Container-Tracking-Tool von Logistivo; E-Mail oder andere Daten werden nicht gesendet. Die Plombennummer wird nicht validiert.
Format und Prüfziffer — Vier Buchstaben (dreistelliger Eignercode plus Kategoriebuchstabe U, J oder Z), sechsstellige Seriennummer, eine Prüfziffer. Buchstaben haben die Werte A=10 bis Z=38 ohne 11, 22 und 33; die ersten zehn Zeichen werden mit 1, 2, 4 … 512 multipliziert und addiert; der Rest der Summe geteilt durch 11 ist die Prüfziffer, Rest 10 ergibt 0.
Eignercode — Die ersten vier Buchstaben nennen den EIGNER der Box, nicht die Reederei dieser Reise. Unsere Liste trennt Reederei-Boxen von Leasing-Boxen.
Leasing-Box — Eine Leasing-Box fährt für viele Reedereien; die Reederei lässt sich aus der Nummer nicht lesen. Feld 19 des Konnossements ansehen.
Plombennummer — Eine Plombe hat keine Prüfziffer. Die US-Anmeldung führt Containernummer und Plombennummer gemeinsam gegenüber der Konnossementnummer (19 CFR 4.7a).
Wessen Angabe ist es im verplombten Container? — Bezieht sich die Beschreibung auf den Inhalt eines geschlossenen Lademittels, begründet das Konnossement die Vermutung ordnungsgemäßer Übernahme nur, wenn der Verfrachter den Inhalt geprüft und das Ergebnis eingetragen hat (§ 517 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Bei der Ablieferung vergleichen — Vergleichen Sie die Plombennummer bei der Ablieferung mit dem Konnossement und halten Sie eine gebrochene oder abweichende Plombe sofort schriftlich fest.
Empfängerfeld: wer bekommt ausgeliefert? — Wie das Feld ausgefüllt ist, entscheidet, wer legitimierter Besitzer ist: beim Inhaberkonnossement der Besitzer, beim Orderkonnossement der benannte Empfänger oder wer sich durch eine ununterbrochene Indossamentenkette ausweist, beim Namenskonnossement der Benannte (§ 519 HGB).
Namentlich — EMPFÄNGER GMBH — Namenskonnossement: legitimiert ist der benannte Besitzer (§ 519 Nr. 3 HGB).
An Order — TO ORDER — „Lediglich an Order“ bedeutet die Order des Abladers (§ 513 Abs. 1 HGB); der Ablader indossiert.
An Order einer Bank — TO ORDER OF BANK — Die Bank ist Ordergeberin; sie indossiert.
Blanko indossiert — TO ORDER · ENDORSED IN BLANK — Orderkonnossement ohne benannten Indossatar: wer es hält, legt es vor.
Inhaber — TO BEARER — Inhaberkonnossement: legitimiert ist, wer es besitzt (§ 519 Nr. 1 HGB).
Zahl der Originale: wie viele? — Das Konnossement wird in der vom Ablader geforderten Zahl von Originalausfertigungen ausgestellt; die Zahl der Ausfertigungen gehört zu den Angaben (§ 514 Abs. 3, § 515 Abs. 1 Nr. 10 HGB).
3/3 — THREE (3) ORIGINALS — Drei Originale ausgestellt.
2/2 — TWO (2) ORIGINALS — Zwei Originale.
1/1 — ONE (1) ORIGINAL — Ein Original.
0 · Seefrachtbrief — SEA WAYBILL · NON-NEGOTIABLE — Kein Original; nicht indossierbar (§ 526 HGB).
Express / Telex Release — ORIGINALS SURRENDERED AT ORIGIN — Alle Originale im Abgangshafen zurückgegeben (Handelsbegriff).
eBL — ELECTRONIC BILL OF LADING — Elektronisches Konnossement (§ 516 Abs. 2 HGB).
Was ist bei der Auslieferung vorzulegen? — Empfängerfeld und Zahl der Originale werden zusammen gelesen. Ihre Auswahl wird hervorgehoben; alle Fälle bleiben in der Liste.
1 Original · benannter Empfänger — Ein Original wird zurückgegeben; ausgeliefert wird an den benannten Empfänger. — Der im Konnossement benannte Besitzer (§ 519 Nr. 3 HGB). — Ein Original, auf dem die Ablieferung bescheinigt ist (§ 521 Abs. 2 HGB). — Auch beim Namenskonnossement liefert der Verfrachter nur gegen Rückgabe aus; bei mehreren Ausfertigungen genügt eine (§ 521 Abs. 3 HGB). — HGB § 519 Nr. 3 · § 521 Abs. 2–3
1 Original · Indossament des Abladers — „An Order“ ist die Order des Abladers: ein Original wird mit seinem Indossament vorgelegt. — Wer sich durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist (§ 519 Nr. 2 HGB). — Ein indossiertes Original mit Ablieferungsbescheinigung (§ 521 Abs. 2 HGB). — Lautet das Konnossement lediglich an Order, ist die Order des Abladers gemeint (§ 513 Abs. 1 HGB). Solange der Ablader nicht indossiert, kann der Käufer nicht abholen. — HGB § 513 Abs. 1 · § 519 Nr. 2 · § 521
1 Original · Indossament der Bank — An Order einer Bank: ein Original wird mit dem Indossament der Bank vorgelegt. — Wer am Ende einer ununterbrochenen Indossamentenkette ab der Bank steht (§ 519 Nr. 2 HGB). — Ein von der Bank indossiertes Original mit Ablieferungsbescheinigung. — Der Verfrachter darf nicht an einen legitimierten Besitzer ausliefern, wenn ihm bekannt oder grob fahrlässig unbekannt ist, dass dieser nicht der Berechtigte ist (§ 521 Abs. 2 Satz 2 HGB). — HGB § 519 Nr. 2 · § 521 Abs. 2
1 Original · wer vorlegt — Inhaberkonnossement oder blanko indossiertes Orderkonnossement: ausgeliefert wird, wer ein Original vorlegt. — Der Besitzer des Originals (§ 519 Nr. 1 HGB). — Ein Original der Serie. — Ein verlorenes oder gestohlenes Original kann jeder vorlegen, der es hat — wie Bargeld aufbewahren. Melden sich mehrere legitimierte Besitzer, hinterlegt der Verfrachter das Gut und benachrichtigt sie (§ 521 Abs. 3 HGB). — HGB § 519 Nr. 1 · § 521 Abs. 3
Kein Original · Auslieferung gegen Ausweis — Der Seefrachtbrief wird nicht vorgelegt; ausgeliefert wird an den darin genannten Empfänger. — Der im Seefrachtbrief genannte Empfänger. — Kein Original; der Empfänger weist sich aus. — Der Verfrachter kann einen Seefrachtbrief ausstellen, sofern er kein Konnossement ausgestellt hat; er beweist bis zum Gegenbeweis Abschluss und Inhalt des Vertrags und die Übernahme des Gutes (§ 526 HGB). ONE beschreibt den Seefrachtbrief als nicht handelbar und nicht als Traditionspapier. — HGB § 526 · ONE eBL FAQ
Widerspruch · Seefrachtbrief nicht an Order — Ein Seefrachtbrief nennt seinen Empfänger; „an Order“ oder Inhaber gehört auf ein Konnossement. — Unklar: das Papier muss den Empfänger benennen. — Zuerst die Papierart klären: benannter Seefrachtbrief oder Orderkonnossement. — Eine Order- oder Inhaberklausel ist die Zusage, nur gegen Rückgabe des Papiers auszuliefern (Hamburg-Regeln Art. 1 Nr. 7; § 514 Abs. 1 HGB) — das widerspricht einem Papier, für das kein Original vorgelegt wird. — HGB § 514 Abs. 1 · § 526 · Hamburg 1(7)
Im Abgangshafen zurückgegeben · Freigabe per Nachricht — Alle Originale wurden im Abgangshafen zurückgegeben; die Reederei gibt das Gut per Nachricht an den benannten Empfänger frei. — Der im Konnossement benannte Empfänger. — Am Bestimmungsort kein Original; die ganze Serie liegt beim Verfrachter. — „Express Release“ und „Telex Release“ sind Handelsbegriffe, kein Gesetzesbegriff. Die Logik: Liegen alle Ausfertigungen beim Verfrachter, kann kein anderer legitimierter Besitzer auftreten; Weisungen darf er ohnehin nur gegen Vorlage sämtlicher Ausfertigungen ausführen (§ 520 Abs. 1 HGB). — HGB § 520 Abs. 1 · § 521
Im Abgangshafen zurückgegeben · Weisung des Abladers — Die ganze Serie eines Orderkonnossements wurde zurückgegeben; ausgeliefert wird an den, den der Ablader anweist. — Der vom Ablader gegenüber dem Verfrachter benannte Empfänger. — Kein Original am Bestimmungsort; der Empfänger bestätigt die Freigabe bei der Reederei. — Der Verfrachter darf Weisungen nur gegen Vorlage sämtlicher Ausfertigungen ausführen (§ 520 Abs. 1 Satz 2 HGB); mit der vollen Serie in seiner Hand entscheidet die Weisung. — HGB § 520 Abs. 1
eBL · Übertragung auf der Plattform — Ein elektronisches Konnossement wird auf der Plattform der Parteien übertragen und dort zur Auslieferung vorgelegt. — Wer auf der Plattform die Kontrolle über das eBL hat. — Kein Papieroriginal; das eBL geht auf der Plattform an den Verfrachter zurück. — Einem Konnossement gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung mit denselben Funktionen, sofern Authentizität und Integrität gewahrt bleiben (§ 516 Abs. 2 HGB). Ein Scan oder PDF eines Papierkonnossements ist kein eBL (ONE eBL FAQ). — HGB § 516 Abs. 2 · ONE eBL FAQ
Weisungen und vorzeitige Auslieferung — Ist ein Konnossement ausgestellt, steht das Verfügungsrecht nur dem legitimierten Besitzer zu; der Verfrachter darf Weisungen nur gegen Vorlage sämtlicher Ausfertigungen ausführen. Sonst haftet er dem Berechtigten, begrenzt auf den Betrag bei Verlust des Gutes. HGB § 520 Abs. 1–2
Auslieferung ohne Konnossement — Liefert der Verfrachter an einen anderen als den legitimierten Besitzer aus, haftet er dem Berechtigten für den Schaden, begrenzt auf den Betrag bei Verlust des Gutes. Deshalb verlangt er ohne Original eine Sicherheit oder Garantie. HGB § 521 Abs. 4
Container-Eignercodes in unserer Liste — MSCU → MSC — Mediterranean Shipping Company (Reederei) · MEDU → MSC — Mediterranean Shipping Company (Reederei) · MSDU → MSC — Mediterranean Shipping Company (Reederei) · MRKU → Maersk (Reederei) · MSKU → Maersk (Reederei) · MAEU → Maersk (Reederei) · CMAU → CMA CGM (Reederei) · CGMU → CMA CGM (Reederei) · ECMU → CMA CGM (Reederei) · APZU → CMA CGM (Reederei) · CSNU → COSCO Shipping (Reederei) · HLXU → Hapag-Lloyd (Reederei) · HLBU → Hapag-Lloyd (Reederei) · HLCU → Hapag-Lloyd (Reederei) · UACU → Hapag-Lloyd (Reederei) · ONEU → Ocean Network Express (ONE) (Reederei) · NYKU → Ocean Network Express (ONE) (Reederei) · KKFU → Ocean Network Express (ONE) (Reederei) · EGHU → Evergreen Line (Reederei) · EGSU → Evergreen Line (Reederei) · EISU → Evergreen Line (Reederei) · EMCU → Evergreen Line (Reederei) · YMLU → Yang Ming (Reederei) · YMMU → Yang Ming (Reederei) · HMMU → HMM (Reederei) · HDMU → HMM (Reederei) · ZIMU → ZIM (Reederei) · ZCSU → ZIM (Reederei) · PCIU → Pacific International Lines (PIL) (Reederei) · PILU → Pacific International Lines (PIL) (Reederei) · WHLU → Wan Hai Lines (Reederei) · WHSU → Wan Hai Lines (Reederei) · OOLU → OOCL (Reederei) · OOCU → OOCL (Reederei) · ARKU → Arkas Line (Reederei) · TCLU → Triton International (Leasing) · TCNU → Triton International (Leasing) · TRHU → Triton International (Leasing) · TLLU → Triton International (Leasing) · TRLU → Triton International (Leasing) · TEMU → Textainer (Leasing) · TGHU → Textainer (Leasing) · GESU → Textainer (Leasing) · GATU → Textainer (Leasing) · CAIU → CAI International (Leasing) · BMOU → CAI International (Leasing) · BEAU → CAI International (Leasing) · FCIU → Florens (Leasing) · CBHU → Florens (Leasing) · DFSU → Florens (Leasing) · CCLU → COSCO SHIPPING Development (Asia) (Leasing) · CSLU → COSCO SHIPPING Development (Asia) (Leasing)
Websites und Tracking-Seiten der Reedereien — MSC — Mediterranean Shipping Company — https://www.msc.com/en/track-a-shipment · Maersk — https://www.maersk.com/tracking · CMA CGM — https://www.cma-cgm.com/ebusiness/tracking · COSCO Shipping — https://elines.coscoshipping.com/ebusiness/cargoTracking · Hapag-Lloyd — https://www.hapag-lloyd.com/en/online-business/track/track-by-container-solution.html · Ocean Network Express (ONE) — https://ecomm.one-line.com/one-ecom/manage-shipment/cargo-tracking · Evergreen Line — https://www.evergreen-line.com/ · Yang Ming — https://www.yangming.com/ · HMM — https://www.hmm21.com/ · ZIM — https://www.zim.com/tools/track-a-shipment · OOCL — https://www.oocl.com/eng/ourservices/eservices/cargotracking/ · Wan Hai Lines — https://www.wanhai.com/ · Pacific International Lines (PIL) — https://www.pilship.com/ · Arkas Line — https://www.arkasline.com.tr/
Welches Feld im Konnossement bedeutet was?
Welches Feld im Konnossement bedeutet was? — Das Verzeichnis folgt den Feldnummern des Musters. Die Nummer im Formular führt hierher; der Link hier führt zurück ins Formular.
1. Konnossementnummer (B/L No — Die Konnossementnummer steht im Feld „B/L No.“; in diesem Muster Feld 1 im Kopfband. § 515 HGB nennt sie nicht unter den Soll-Angaben; sie wird vom Verfrachter oder Spediteur vergeben. — HGB § 515; 19 CFR 4.7a(c)(2)(iii)
Wo steht die Konnossementnummer? — Im Feld mit der Überschrift „B/L No.“. Wo es steht, hängt vom Formular der Reederei ab; in diesem Muster ist es Feld 1 im Kopfband. Nicht verwechseln mit Buchungsnummer, Containernummer (vier Buchstaben und sieben Ziffern) oder Reisenummer. Für Sendungen in die USA gilt: Jedes Konnossement, ob von Verfrachter, Spediteur oder anderem Aussteller, trägt eine eindeutige Nummer mit höchstens 16 Zeichen; die ersten vier sind der SCAC-Code des Ausstellers, der Rest bis zu 12 Buchstaben oder Ziffern, und die Nummer darf drei Jahre lang nicht wiederverwendet werden (19 CFR 4.7a).
Was unterscheidet House- und Master-Konnossement? — Das Master-Konnossement (MBL) stellt die Reederei aus. Das House-Konnossement (HBL) stellt ein Spediteur oder ein Verfrachter ohne eigene Schiffe (NVOCC) seinem Kunden aus; die US-Vorschriften zählen das „Ausstellen von Konnossementen“ zu den NVOCC-Leistungen (46 CFR 515.2). Die Tracking-Seite der Reederei kennt eine HBL-Nummer oft nicht — ONE sagt es ausdrücklich. Fragen Sie den Spediteur nach der MBL-Nummer oder verfolgen Sie per Containernummer (Feld 11). Auch eine HBL-Nummer kann ein SCAC-Präfix tragen.
2. Ablader (Shipper — Ablader ist, wer das Gut dem Verfrachter zur Beförderung übergibt und vom Befrachter als Ablader zur Eintragung in das Konnossement benannt ist; übergibt ein anderer oder ist kein Ablader benannt, gilt der Befrachter als Ablader (§ 513 Abs. 2 HGB). Name und Anschrift des Abladers gehören zu den Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 2). — HGB § 513 Abs. 2; HGB § 515 Abs. 1 Nr. 2
Was ist der Unterschied zwischen Ablader und Befrachter? — Der Befrachter schließt den Stückgutfrachtvertrag mit dem Verfrachter. Der Ablader übergibt das Gut und steht als Ablader im Konnossement — etwa der Lieferant im Ausfuhrland, während Befrachter der Käufer oder dessen Spediteur sein kann. Nur der Ablader kann die Ausstellung eines Orderkonnossements verlangen (§ 513 Abs. 1 HGB).
Was ist eine B/L-Instruction? — Die B/L-Instruction (Shipping Instruction) ist die Mitteilung des Abladers, was im Konnossement stehen soll: Parteien, Merkzeichen, Zahl und Art der Packstücke, Gewicht, Art des Gutes. Art, Maß, Zahl, Gewicht und Merkzeichen sind auf Verlangen des Abladers so aufzunehmen, wie er sie dem Verfrachter vor der Übernahme in Textform mitgeteilt hat (§ 515 Abs. 2 HGB). Reedereien nehmen sie über eigene Seiten entgegen: Evergreen hat den Menüpunkt „B/L Instruction“, ONE „shipping instruction“.
Shipper’s Letter of Instruction in Logistivo — In Logistivo wird die Shipper’s Letter of Instruction auf der Plattform erstellt: Ablader, Empfänger und Meldeadresse, Konnossementart (Original, Express Release, Seaway oder Telex Release) und Zahl der Ausfertigungen, Container- und Plombennummern, Packstücke und Bruttogewicht in einem Dokument, gedruckt auf Englisch, Türkisch oder zweisprachig. Fügen Sie die Auftragskorrespondenz ein, und die Felder werden zur Prüfung ausgefüllt.
3. Empfänger (Consignee — Das Empfängerfeld entscheidet über die Auslieferung. Name und Anschrift des Empfängers gehören zu den Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 6 HGB); je nach Fassung ist das Konnossement ein Namens-, Order- oder Inhaberpapier (§ 519). — HGB § 513 Abs. 1; HGB § 519
Was bedeutet „an Order“ im Konnossement? — Steht nur ein Firmenname im Feld, ist es ein Namenskonnossement: legitimiert ist der benannte Besitzer (§ 519 Nr. 3 HGB). „TO ORDER“ allein bedeutet die Order des Abladers (§ 513 Abs. 1 HGB): Der Ablader indossiert ein Original, bevor der Käufer abholen kann. „TO ORDER OF“ mit Banknamen heißt, die Bank indossiert. Beim Orderkonnossement ist legitimierter Besitzer, wer als Empfänger benannt ist oder sich durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist (§ 519 Nr. 2 HGB).
4. Meldeadresse (Notify party — Die Meldeadresse wird bei Ankunft benachrichtigt. § 515 Abs. 1 Nr. 6 HGB führt sie getrennt vom Empfänger: Wer nur hier steht, hat kein Recht auf Auslieferung — das folgt aus dem Empfängerfeld und dem Besitz des Originals. — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 6
5. Übernahmeort (Place of receipt — Am Übernahmeort übernimmt der Verfrachter das Gut; im Haus-Haus-Verkehr kann er vor dem Abladungshafen im Binnenland liegen. Wird das Konnossement schon vor dem An-Bord-Nehmen ausgestellt, ist es ein Übernahmekonnossement (§ 514 Abs. 2 HGB). — HGB § 514 Abs. 2
6. Abladungshafen (Port of loading — Abladungshafen und Bestimmungsort gehören zu den Angaben des Konnossements (§ 515 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Den fünfstelligen UN/LOCODE des Hafens (etwa NLRTM für Rotterdam) findet die UN/LOCODE-Hafencode-Suche. — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 5
7. Schiff und Reise (Vessel / Voyage No — Das Schiffsfeld trägt den Namen des Schiffs (§ 515 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und die Reisenummer. Um das Schiff nach Name, IMO- oder MMSI-Nummer zu finden, nutzen Sie die Schiffssuche. — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 3
8. Löschhafen (Port of discharge — Im Löschhafen kommt das Gut von Bord. Nach Ankunft am Löschplatz kann der legitimierte Besitzer des Konnossements die Ablieferung verlangen (§ 521 Abs. 1 HGB). Im Löschhafen beginnen die freien Tage des Containers zu laufen; was die Reederei danach berechnet – Demurrage im Terminal, Detention außerhalb –, rechnet der Demurrage- und Detention-Rechner Tag für Tag aus. — HGB § 521 Abs. 1
9. Ablieferungsort (Place of delivery — Der Ablieferungsort ist der letzte Punkt, an dem der Verfrachter das Gut übergibt; er kann hinter dem Hafen liegen. Weichen Übernahme- und Ablieferungsort von den Häfen ab, deckt das Papier mehr als die Seestrecke.
10. Fracht zahlbar in (Freight payable at — Das Frachtfeld zeigt, wo die Fracht zu zahlen ist und ob „prepaid“ oder „collect“. Die bei Ablieferung geschuldete Fracht und ein Vermerk über die Frachtzahlung gehören zu den Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 9 HGB); wer als legitimierter Besitzer Ablieferung verlangt, schuldet die Fracht (§ 521 Abs. 1). — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 9; HGB § 521 Abs. 1
11. Container- und Plombennummer (Container / Seal No — Das Feld trägt jede Containernummer zusammen mit der Plombennummer. Ein Konnossement kann mehrere Container umfassen: Die Containernummer gehört zur Box, die Konnossementnummer zur Sendung. — ISO 6346; 19 CFR 4.7a(c)(2)(ii); HGB § 517 Abs. 1
Was ist die Plombennummer (Seal No.)? — Die Nummer der Plombe, die die Containertür verschließt. Sie steht zusammen mit der Containernummer gegenüber der Konnossementnummer; die US-Anmeldung verlangt genau das (19 CFR 4.7a). Beim verplombten Container begründet das Konnossement die Vermutung für den Inhalt nur, wenn der Verfrachter den Inhalt geprüft und das Ergebnis eingetragen hat (§ 517 Abs. 1 Satz 2 HGB). Vergleichen Sie die Plombe bei der Ablieferung und halten Sie eine gebrochene oder abweichende Plombe sofort schriftlich fest.
Container und Schiff in Logistivo — In Logistivo fügen Sie der Sendung einen Container mit Nummer und Reederei hinzu und starten die Verfolgung; die Container eines Konnossements, das im Chat einer Seefracht-Sendung hochgeladen wird, werden ebenfalls verfolgt, und die Position des Schiffs erscheint auf der Karte der Sendung.
12. Merkzeichen (Marks & Nos — Dauerhafte und lesbare Merkzeichen gehören zu den Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 8 HGB); an ihnen wird das Gut bei der Ablieferung erkannt. Dieselben Zeichen, Packstückzahl und Rohmasse sollten mit der Packliste übereinstimmen; die Packliste-Vorlage summiert sie Packstück für Packstück. — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 8
13. Anzahl und Art der Packstücke (No. & kind of packages — Die Zahl der Packstücke bestimmt die Haftungsgrenze: 666,67 Rechnungseinheiten je Stück oder Einheit oder 2 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht, je nachdem, welcher Betrag höher ist (§ 504 Abs. 1 HGB). Werden Stücke in einem Container zusammengefasst, zählt jedes im Beförderungsdokument angegebene Stück; fehlen solche Angaben, gilt der Container als ein Stück. Also „120 Kartons“ schreiben, nicht „1 × 40’-Container“. Die Grenze in Euro rechnen Sie mit dem Seefracht-Regime des Haftungsrechners um. — HGB § 504 Abs. 1
14. Art des Gutes (Description of goods — Die Art des Gutes und seine äußerlich erkennbare Verfassung gehören zu den Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 7 HGB). Hält der Verfrachter eine Angabe für unrichtig oder konnte er sie nicht prüfen, trägt er einen Vorbehalt ein, der Grund und Inhalt nennen muss (§ 517 Abs. 2). — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 7; HGB § 517 Abs. 2
15. Rohgewicht / Maß (Gross weight / Measurement — Maß, Zahl oder Gewicht werden auf Verlangen des Abladers so aufgenommen, wie er sie in Textform mitgeteilt hat (§ 515 Abs. 2 HGB). Das Konnossement begründet die Vermutung, dass der Verfrachter das Gut so übernommen hat; ohne Angabe zur Verfassung wird gute Verfassung vermutet (§ 517 Abs. 1). Das ist das Gewicht der Ware; für das Schiff braucht der gepackte Container zusätzlich eine verifizierte Bruttomasse einschließlich Tara (SOLAS-Regel VI/2), die der VGM-Rechner zusammenrechnet. — HGB § 515 Abs. 2; HGB § 517 Abs. 1
16. Zahl der Originale (No. of original B(s)/L — Das Feld nennt die Zahl der ausgestellten Originale. Das Konnossement ist in der vom Ablader geforderten Zahl von Originalausfertigungen auszustellen (§ 514 Abs. 3 HGB). — HGB § 514 Abs. 3; HGB § 521 Abs. 3; HGB § 520 Abs. 1
Wie viele Originale braucht man für die Auslieferung? — Eines. Sind mehrere Ausfertigungen ausgestellt, ist das Gut dem legitimierten Besitzer auch nur einer Ausfertigung abzuliefern (§ 521 Abs. 3 HGB), und zwar gegen Rückgabe des Konnossements, auf dem die Ablieferung bescheinigt ist (§ 521 Abs. 2). Die volle Serie braucht es für Weisungen: Der Verfrachter darf Weisungen nur gegen Vorlage sämtlicher Ausfertigungen ausführen (§ 520 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Was bedeutet Telex Release? — Ein Handelsbegriff: Die volle Serie der Originale wird im Abgangshafen beim Verfrachter oder seinem Agenten abgegeben, am Bestimmungsort wird kein Original verlangt, und die Reederei gibt das Gut per Nachricht an den Empfänger frei. Solange der Verfrachter alle Ausfertigungen hält, kann kein anderer legitimierter Besitzer auftreten.
Konnossementart in Logistivo — Die Shipper’s Letter of Instruction in Logistivo führt Konnossementart (Original, Express Release, Seaway oder Telex Release) und Zahl der Ausfertigungen als eigene Felder; die Wahl steht damit in der Instruktion an den Verfrachter.
Seefrachtbrief oder Konnossement: was ist der Unterschied? — Der Verfrachter kann einen Seefrachtbrief ausstellen, sofern er kein Konnossement ausgestellt hat. Er dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für Abschluss und Inhalt des Vertrags und die Übernahme des Gutes (§ 526 Abs. 2 HGB); ein Traditionspapier ist er nicht. Die Begebung eines Konnossements wirkt dagegen für den Erwerb von Rechten am Gut wie die Übergabe des Gutes (§ 524 HGB). Wer die Ware auf See per Indossament weiterverkaufen will, braucht ein Orderkonnossement.
Haftet der Verfrachter bei Auslieferung ohne Konnossement? — Ja. Liefert er an einen anderen als den legitimierten Besitzer aus, haftet er dem Berechtigten für den Schaden, begrenzt auf den Betrag, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre (§ 521 Abs. 4 HGB). Deshalb verlangt er ohne Original eine Sicherheit oder Garantie.
17. Ort und Tag der Ausstellung (Place and date of issue — Ort und Tag der Ausstellung stehen an erster Stelle der Angaben (§ 515 Abs. 1 Nr. 1 HGB). — HGB § 515 Abs. 1 Nr. 1
18. Bordvermerk (Shipped on board — Ist das Gut an Bord genommen, stellt der Verfrachter ein Bordkonnossement mit der Angabe aus, wann und in welches Schiff; war schon ein Übernahmekonnossement ausgestellt, vermerkt er dies auf Verlangen des Abladers (Bordvermerk, § 514 Abs. 2 HGB). — HGB § 514 Abs. 2
19. Unterschrift und Verfrachter (Signature · as Carrier / as Agent — Das Konnossement ist vom Verfrachter zu unterzeichnen; eine Nachbildung der Unterschrift durch Druck oder Stempel genügt (§ 516 Abs. 1 HGB). Der Kapitän und jeder andere für den Reeder Zeichnungsbefugte dürfen es für den Verfrachter ausstellen (§ 513 Abs. 1 Satz 2). — HGB § 513 Abs. 1; HGB § 516 Abs. 1
Wer stellt das Konnossement aus? — Der Verfrachter, für ihn der Kapitän oder jeder andere zur Zeichnung für den Reeder Befugte (§ 513 Abs. 1 HGB). Ein Spediteur oder NVOCC kann seinem Kunden ein eigenes House-Konnossement ausstellen (46 CFR 515.2). Wer Verfrachter ist, lesen Sie im Unterschriftsfeld: „as carrier“ oder „as agent for the carrier“ und der Name daneben.
Was bedeutet ein Original-Konnossement nach HGB? — Das Handelsgesetzbuch regelt das Konnossement in §§ 513–525 und den Seefrachtbrief in § 526; die Haftungsgrenze steht in § 504.
Was ist ein Konnossement? — Der Verfrachter bestätigt den Empfang des Gutes und verpflichtet sich, es zum Bestimmungsort zu befördern und dem Berechtigten gegen Rückgabe des Konnossements abzuliefern. (§ 514 Abs. 1)
Welche Form ohne Abrede? — Auf Verlangen des Abladers ein Orderkonnossement; „lediglich an Order“ ist die Order des Abladers. (§ 513 Abs. 1)
Ablader oder Befrachter? — Ablader ist, wer das Gut übergibt und vom Befrachter als Ablader benannt ist; sonst gilt der Befrachter als Ablader. (§ 513 Abs. 2)
Wie viele Originale? — So viele Originalausfertigungen, wie der Ablader fordert; ihre Zahl steht im Konnossement. (§ 514 Abs. 3, § 515 Abs. 1 Nr. 10)
Wie viele zur Auslieferung? — Eine: Ablieferung an den legitimierten Besitzer auch nur einer Ausfertigung, gegen Rückgabe mit Ablieferungsbescheinigung. (§ 521 Abs. 2–3)
Mehrere Besitzer melden sich? — Hinterlegung in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst sicher, Benachrichtigung; verderbliche Ware darf verkauft werden. (§ 521 Abs. 3)
Weisungen? — Verfügungsrecht nur beim legitimierten Besitzer; Weisungen nur gegen Vorlage sämtlicher Ausfertigungen, sonst Haftung bis zum Verlustbetrag. (§ 520)
Auslieferung an den Falschen? — Haftung gegenüber dem Berechtigten, begrenzt auf den Betrag bei Verlust des Gutes. (§ 521 Abs. 4)
Was beweist das Konnossement? — Vermutung der Übernahme wie beschrieben; beim geschlossenen Lademittel nur, wenn der Inhalt geprüft und eingetragen wurde; nicht, soweit ein Vorbehalt eingetragen ist. (§ 517)
Haftungshöchstbetrag? — 666,67 Rechnungseinheiten je Stück oder Einheit oder 2 je Kilogramm Rohgewicht, der höhere Betrag; im Container zählt jedes im Dokument angegebene Stück. (§ 504 Abs. 1)
Unterschrift und elektronische Form? — Nachbildung durch Druck oder Stempel genügt; eine elektronische Aufzeichnung mit denselben Funktionen ist gleichgestellt, wenn Authentizität und Integrität gewahrt bleiben. (§ 516 Abs. 1–2)
Übergabewirkung? — Die Begebung des Konnossements wirkt für den Erwerb von Rechten am Gut wie dessen Übergabe, solange der Verfrachter das Gut besitzt. (§ 524)
Seefrachtbrief? — Nur wenn kein Konnossement ausgestellt ist; Nachweis für Vertrag und Übernahme bis zum Gegenbeweis. (§ 526)
Die Tabelle fasst die Regeln zum Papier selbst zusammen; für den Frachtvertrag gelten die übrigen Vorschriften des Fünften Buchs HGB.
Neun Fehler rund ums Konnossement
Neun Fehler rund ums Konnossement — Jeder hängt an einem Feld des Formulars; die Feldnummer steht in Klammern.
Nummer ohne Buchstaben als „Verfrachter unbekannt“ lesen (1) — Reedereien drucken Nummern auch ohne Präfix; Evergreens eigenes Beispiel hat 12 Ziffern. Den Verfrachter in Feld 19 lesen.
HBL des Spediteurs auf der Reederei-Seite suchen (1) — Die Reederei kennt House-Nummern oft nicht; ONE sagt es ausdrücklich. MBL-Nummer anfordern oder per Container verfolgen.
Containernummer ins B/L-Feld tippen (1 → 11) — Vier Buchstaben, sieben Ziffern und passende Prüfziffer sind eine Containernummer; die Konnossementnummer ist ein anderer Schlüssel.
PDF für Original oder eBL halten (16) — Ein Scan oder PDF ist kein eBL (ONE). Ein Papierkonnossement wird als Original zurückgegeben (§ 521 Abs. 2 HGB).
„An Order“ für den Namen des Käufers halten (3) — „Lediglich an Order“ ist die Order des Abladers (§ 513 Abs. 1 HGB); ohne sein Indossament keine Auslieferung an den Käufer.
Seefrachtbrief an einen neuen Käufer indossieren wollen (16) — Ein Seefrachtbrief ist nicht indossierbar; für Weiterverkauf auf See braucht es ein Orderkonnossement.
Gebrochene oder abweichende Plombe nicht festhalten (11) — Bei der Ablieferung vergleichen und sofort schriftlich festhalten.
„1 × Container“ statt der Packstücke schreiben (13) — Ohne Angabe der Stücke im Dokument gilt der Container als ein Stück (§ 504 Abs. 1 HGB).
Empfänger oder Bestimmungsort ohne volle Serie ändern (3, 16) — Weisungen nur gegen sämtliche Ausfertigungen (§ 520 Abs. 1 HGB).
Wenn das Konnossement in Logistivo ankommt
Wenn das Konnossement in Logistivo ankommt — Dokument, Container und Schiff Ihrer Seefracht-Sendung in einem Sendungsdatensatz.
Das Konnossement wird erkannt und ausgelesen — Ein Konnossement im Chat einer Seefracht-Sendung wird als solches erkannt; Ablader, Empfänger, Meldeadresse, Schiff und Reise, Abladungs- und Löschhafen, B/L-Nummer und Datum, Packstücke, Bruttogewicht und Containernummern werden ausgelesen.
Das Schiff auf der Karte der Sendung — Die Container auf dem Konnossement werden verfolgt; die Position des Schiffs erscheint auf der Karte der Sendung.
Container und Schiff selbst hinzufügen — Auf der Sendungsseite einen Container mit Nummer und Reederei hinzufügen oder ein Schiff nach Name, IMO- oder MMSI-Nummer verfolgen.
Shipper’s Letter of Instruction fertig — Konnossementart und Zahl der Ausfertigungen, Container- und Plombennummern stehen in der Instruktion, gedruckt auf Englisch, Türkisch oder zweisprachig.
Verwandte Werkzeuge
Schiff suchen: IMO, MMSI, ENI — Das Schiff aus Feld 7 nach Name, IMO- oder MMSI-Nummer finden.
Containertypen-Codes — 22G1, 45G1 und jeden ISO-6346-Größen- und Typcode entschlüsseln.
Haftung berechnen — 666,67 SZR je Stück oder 2 SZR je kg im Seefracht-Regime in Euro umrechnen.
Volumengewicht berechnen — W/M für LCL-Seefracht, Volumengewicht für Luftfracht.
Konnossement lesen lassen (EN) — Arten von Konnossementen und ein Leser für die Felder Ihres Dokuments.
Container-Tracking (EN) — Containernummer prüfen und zur Tracking-Seite der Reederei gehen.
Das Konnossement bei der Sendung behalten — Laden Sie das Dokument im Chat Ihrer Seefracht-Sendung hoch: Felder werden ausgelesen, Container verfolgt, das Schiff auf der Karte gezeigt. Logistivo kostenlos testen.
Quelle
gesetze-im-internet.de — Handelsgesetzbuch § 513 — Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements — https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__513.html
Ocean Network Express — ONE Cargo Tracking — Präfix ONEY und Hinweis zu House-Konnossementen — https://ecomm.one-line.com/one-ecom/manage-shipment/cargo-tracking
Ocean Network Express — ONE eBL — FAQ: Seefrachtbrief und gescannte PDFs — https://www.one-line.com/en/all-digital-solutions/ebl
Evergreen Line — Evergreen Cargo Tracking — Beispiel einer B/L-Nummer, Menü „B/L Instruction“ — https://ct.shipmentlink.com/servlet/TDB1_CargoTracking.do
UNCITRAL — UN-Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf See, 1978 (Hamburg-Regeln) — Art. 1 Nr. 7 — https://uncitral.un.org/sites/default/files/media-documents/uncitral/en/hamburg_rules_e.pdf
Häufig gestellte Fragen
Wo steht die Konnossementnummer?
Im Feld „B/L No.“; in diesem Muster Feld 1. Der Verfrachter oder Spediteur vergibt sie. Für Sendungen in die USA trägt jedes Konnossement, auch das eines Spediteurs, eine eindeutige Nummer mit höchstens 16 Zeichen, beginnend mit dem SCAC des Ausstellers (19 CFR 4.7a).
Ist die Konnossementnummer die Containernummer?
Nein. Die Containernummer hat vier Buchstaben und sieben Ziffern, die letzte ist die ISO-6346-Prüfziffer, und gehört zur Box. Die Konnossementnummer gehört zur Sendung; ein Konnossement kann mehrere Container umfassen.
Was ist der Unterschied zwischen Ablader und Befrachter?
Der Befrachter schließt den Vertrag; Ablader ist, wer das Gut übergibt und vom Befrachter als Ablader benannt ist. Übergibt ein anderer oder ist keiner benannt, gilt der Befrachter als Ablader (§ 513 Abs. 2 HGB).
Wie viele Originale braucht man zur Auslieferung?
Eines (§ 521 Abs. 3 HGB), zurückgegeben mit Ablieferungsbescheinigung. Für Weisungen braucht der Verfrachter dagegen sämtliche Ausfertigungen (§ 520 Abs. 1).
Was bedeutet „an Order“?
„Lediglich an Order“ ist die Order des Abladers (§ 513 Abs. 1 HGB). Legitimiert ist, wer sich durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist (§ 519 Nr. 2).
Seefrachtbrief oder Konnossement?
Der Seefrachtbrief ist Nachweis für Vertrag und Übernahme, aber kein Traditionspapier und nicht indossierbar (§ 526 HGB); die Begebung eines Konnossements wirkt dagegen wie die Übergabe des Gutes (§ 524).
Haftet der Verfrachter bei Auslieferung ohne Konnossement?
Ja, gegenüber dem Berechtigten, begrenzt auf den Betrag bei Verlust des Gutes (§ 521 Abs. 4 HGB). Deshalb verlangt er ohne Original eine Sicherheit oder Garantie.
Was bedeutet Telex Release?
Ein Handelsbegriff: Die Originale werden im Abgangshafen zurückgegeben, am Bestimmungsort gibt die Reederei das Gut per Nachricht frei. Mit allen Ausfertigungen beim Verfrachter kann kein anderer legitimierter Besitzer auftreten.
Gilt ein PDF als Konnossement?
Ein Scan oder PDF eines Papierkonnossements ist kein eBL (ONE). Gleichgestellt ist nur eine elektronische Aufzeichnung mit denselben Funktionen, bei der Authentizität und Integrität gewahrt bleiben (§ 516 Abs. 2 HGB).
Warum zählt die Stückzahl im Container?
Weil die Haftungsgrenze je Stück zählt: 666,67 Rechnungseinheiten je Stück oder 2 je Kilogramm, der höhere Betrag. Ohne Stückangabe im Dokument gilt der Container als ein Stück (§ 504 Abs. 1 HGB).
Kann Logistivo ein Konnossement auslesen?
Ja, bei einer Seefracht-Sendung. Ein Konnossement im Chat der Sendung wird erkannt; Ablader, Empfänger, Meldeadresse, Schiff und Reise, Häfen, B/L-Nummer und Datum, Packstücke, Bruttogewicht und Containernummern werden gelesen, die Container verfolgt und die Schiffsposition auf der Karte gezeigt.
Wo gebe ich in Logistivo Konnossementart und Zahl der Originale an?
In der Shipper’s Letter of Instruction: Sie führt die Konnossementart (Original, Express Release, Seaway oder Telex Release) und die Zahl der Ausfertigungen mit Container- und Plombennummern, gedruckt auf Englisch, Türkisch oder zweisprachig.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.