CMR-Haftung berechnen: 8,33 SZR, HGB-Grenze und Reklamationsfristen
Nach der CMR haftet der Frachtführer für Verlust oder Beschädigung höchstens mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) je fehlendes Kilogramm Rohgewicht (Art. 23 Abs. 3); Fracht, Zölle und sonstige Kosten der Beförderung werden zusätzlich erstattet (Art. 23 Abs. 4), für Lieferfristüberschreitung höchstens die Fracht (Art. 23 Abs. 5). Im innerdeutschen Verkehr gilt nach § 431 HGB dieselbe Grenze von 8,33 SZR je kg, bei Lieferfristüberschreitung aber das Dreifache der Fracht; per AGB kann ein Korridor von 2 bis 40 SZR vereinbart werden (§ 449 Abs. 2). Am 25.09.2026 war 1 SZR = 1,195291 € (NBP), also 8,33 SZR ≈ 9,96 € je kg: bei 1.200 kg Verlust sind das 9.996 SZR = 11.948,13 €, von einer 60.000-€-Sendung bleiben 80,1 % ungedeckt. Verdeckte Schäden sind nach CMR binnen 7 Tagen ohne Sonn- und Feiertage schriftlich vorzubehalten, nach § 438 HGB binnen 7 Kalendertagen in Textform. In Logistivo entsteht der CMR-Frachtbrief aus den Daten der Sendung, und jede Statusänderung der Ladung – auch der Abschluss der Ablieferung – wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert.
Quelle: Fedlex (Schweizerische Eidgenossenschaft) · United Nations Treaty Collection · gesetze-im-internet.de (BMJ) · legislation.gov.uk · ICAO · Narodowy Bank Polski · International Monetary Fund · International Chamber of Commerce.
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Was zahlt der Frachtführer, was bleibt ungedeckt?
Was zahlt der Frachtführer, was bleibt ungedeckt? — Regime wählen, Gewicht, Schaden und Ablieferungstag eingeben: Sie sehen den Höchstbetrag des Frachtführers, den ungedeckten Anteil und den letzten Tag für die Anzeige.
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; an unseren Server gehen nur Datum und Ländercode für Kurs und Feiertage, keine eingegebenen Beträge.
Der Rechner bestimmt die HAFTUNGSGRENZE und die FRISTEN; ob der Frachtführer überhaupt haftet (Haftungsausschlüsse nach Art. 17 Abs. 2–4 CMR bzw. § 426 HGB), prüft er nicht. Laut UN-Vertragsdatenbank sind einige CMR-Staaten – etwa Bulgarien, Aserbaidschan und Kasachstan – dem Protokoll von 1978 nicht beigetreten; dort kann die ursprüngliche Grenze von 25 Goldfranken je kg zur Anwendung kommen. Der Rechner rechnet mit 8,33 SZR.
Stückzahl — Nur Seefracht: Zahl der im Beförderungsdokument angegebenen Stücke oder Einheiten.
Schaden — Wert der verlorenen Ware, Wertminderung bei Beschädigung oder Verspätungsschaden.
Fracht — Optional; nötig für die Grenze bei Lieferfristüberschreitung und die Frachterstattung bei Totalverlust, in derselben Währung.
Ablieferung — Tag der Ablieferung; bei Lieferfristüberschreitung der Tag, an dem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde.
Ablieferungsland — Bestimmt, welche gesetzlichen Feiertage aus den 7 Tagen der CMR herausfallen.
Äußerlich erkennbar — Verlust oder Beschädigung, die bei Ablieferung sichtbar ist; Vorbehalt sofort.
Verdeckter Schaden — Erst beim Auspacken festgestellt; die Anzeige muss schriftlich bzw. in Textform erfolgen.
Totalverlust — Die Ware kam nie an; als Datum den vereinbarten Liefertermin eingeben.
Lieferfrist — Die Ware kam zu spät; der Schaden ist der nachgewiesene Verspätungsschaden.
Grenzen, Fristen und Verjährung in fünf Regimen — Derselbe Schaden unterliegt je nach Verkehrsträger einem anderen Recht. Die Tabelle zeigt jede Grenze und Frist, mit der der Rechner arbeitet, samt Fundstelle; das gewählte Regime ist hervorgehoben.
Grenzüberschreitend — CMR — Übernahme und Ablieferung in zwei verschiedenen Staaten, von denen mindestens einer Vertragsstaat ist (Art. 1).
Grenzüberschreitend — CMR — Grenze und Wert — 8,33 SZR je fehlendes kg Rohgewicht (Art. 23 Abs. 3) | Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme: Börsenpreis, sonst Marktpreis, sonst gemeiner Wert (Art. 23 Abs. 1–2) | SZR zum Tag des Urteils oder einem vereinbarten Tag (Art. 23 Abs. 7)
Grenzüberschreitend — CMR — Lieferfrist — Höchstens bis zur Höhe der Fracht (Art. 23 Abs. 5)
Grenzüberschreitend — CMR — Erstattung — Fracht, Zölle und sonstige Kosten aus Anlass der Beförderung zusätzlich: bei gänzlichem Verlust voll, bei teilweisem anteilig (Art. 23 Abs. 4)
Grenzüberschreitend — CMR — Über die Grenze — Wertangabe im Frachtbrief (Art. 24) · Besonderes Interesse an der Lieferung (Art. 26) · Vorsatz oder gleichstehendes Verschulden (Art. 29)
Grenzüberschreitend — CMR — Anzeigefristen — Äußerlich erkennbar: Vorbehalt spätestens bei Ablieferung (Art. 30 Abs. 1) — versäumt: Vermutung | Nicht erkennbar: 7 Tage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet, schriftlich (Art. 30 Abs. 1) — versäumt: Vermutung | Lieferfrist: 21 Tage ab Zurverfügungstellung, schriftlich (Art. 30 Abs. 3) — versäumt: Anspruch erlischt
Grenzüberschreitend — CMR — Verjährung — 1 Jahr; 3 Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden (Art. 32 Abs. 1) Bei gänzlichem Verlust beginnt die Frist am 30. Tag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, sonst am 60. Tag nach Übernahme (Art. 32 Abs. 1 b).
Inland — HGB — Innerdeutsche Straßenbeförderung nach den §§ 407 ff. HGB.
Inland — HGB — Grenze und Wert — 8,33 SZR je kg Rohgewicht (§ 431 Abs. 1) | Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme; vermutet wird der Kaufpreis der Verkäuferrechnung abzüglich Beförderungskosten (§ 429) | SZR zum Tag der Übernahme oder einem vereinbarten Tag (§ 431 Abs. 4)
Inland — HGB — Erstattung — Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten zusätzlich, bei Beschädigung im Wertverhältnis; weiterer Schaden nicht (§ 432)
Inland — HGB — Über die Grenze — AGB-Korridor 2 bis 40 SZR oder im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung (§ 449) · Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein des wahrscheinlichen Schadens (§ 435)
Inland — HGB — Anzeigefristen — Äußerlich erkennbar: Anzeige spätestens bei Ablieferung (§ 438 Abs. 1) — versäumt: Vermutung | Nicht erkennbar: 7 Tage nach Ablieferung (Kalendertage), Textform (§ 438 Abs. 2, 4) — versäumt: Vermutung | Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung (§ 438 Abs. 3) — versäumt: Anspruch erlischt
Inland — HGB — Verjährung — 1 Jahr; 3 Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden (§ 439 Abs. 1) Nicht abgeliefert: Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem hätte abgeliefert werden müssen (§ 439 Abs. 2).
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Stückgutfrachtvertrag über See; § 504 HGB übernimmt die Haager-Visby-Grenzen.
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Grenze und Wert — 666,67 SZR je Stück oder Einheit oder 2 SZR je kg Rohgewicht, der höhere Betrag (§ 504 Abs. 1) | Container oder Palette: jedes im Beförderungsdokument angegebene Stück zählt, sonst das Lademittel als ein Stück (§ 504 Abs. 1) | SZR zum Tag der Ablieferung oder einem vereinbarten Tag (§ 505)
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Lieferfrist — Im Rechner nicht erfasst (§§ 502–504 regeln Verlust und Beschädigung)
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Über die Grenze — Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Verfrachters selbst (§ 507 Nr. 1) · Vereinbarte Beförderung unter Deck, Gut an Deck verladen (§ 507 Nr. 2)
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Anzeigefristen — Äußerlich erkennbar: spätestens bei Ablieferung (§ 510 Abs. 1) — versäumt: Vermutung | Nicht erkennbar: 3 Tage nach Ablieferung, Textform (§ 510 Abs. 2–3) — versäumt: Vermutung | Verspätung: keine Anzeigefrist im Rechner
Seefracht — HGB §§ 504–510 — Verjährung — 1 Jahr (§§ 605, 607) Nicht abgeliefert: die Frist beginnt mit dem Tag, an dem hätte abgeliefert werden müssen (§ 607 Abs. 1).
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten.
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Grenze und Wert — 26 SZR je kg (Art. 22 Abs. 3; ICAO-Anpassung seit 28.12.2024, im Vertragstext 17) | Maßgeblich ist das Gewicht der betroffenen Frachtstücke (Art. 22 Abs. 4) | SZR zum Tag des Urteils (Art. 23)
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Lieferfrist — Verspätung liegt innerhalb derselben 26 SZR je kg (Art. 22 Abs. 3)
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Über die Grenze — Angabe des Interesses an der Lieferung gegen Zuschlag (Art. 22 Abs. 3) · Vorsatz hebt die Frachtgrenze NICHT auf (Art. 22 Abs. 5)
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Anzeigefristen — Beschädigung: unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 14 Tage nach Annahme, schriftlich (Art. 31 Abs. 2) — versäumt: Anspruch erlischt | Beschädigung: unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 14 Tage nach Annahme, schriftlich (Art. 31 Abs. 2) — versäumt: Anspruch erlischt | Verspätung: 21 Tage ab Zurverfügungstellung, schriftlich (Art. 31 Abs. 2) — versäumt: Anspruch erlischt
Luftfracht — Montrealer Übereinkommen — Verjährung — 2 Jahre, Ausschlussfrist (Art. 35) Die Frist läuft ab Ankunft, ab dem Tag der vorgesehenen Ankunft oder ab Abbruch der Beförderung (Art. 35 Abs. 1); der Rechner berechnet dieses Datum nicht.
Bahn — COTIF/CIM — Internationaler Eisenbahngüterverkehr zwischen COTIF-Mitgliedstaaten.
Bahn — COTIF/CIM — Grenze und Wert — 17 Rechnungseinheiten je fehlendes kg Bruttomasse (Art. 30 § 2) | Wert am Tag und Ort der Übernahme: Börsenpreis, sonst Marktpreis (Art. 30 § 1)
Bahn — COTIF/CIM — Lieferfrist — Höchstens das Vierfache der Fracht (Art. 33)
Bahn — COTIF/CIM — Erstattung — Fracht, Zölle und sonstige Beträge im Verhältnis des Verlusts (Art. 30 § 4)
Bahn — COTIF/CIM — Über die Grenze — Wertangabe (Art. 34) · Angabe des Interesses an der Lieferung (Art. 35) · Vorsatz oder Leichtfertigkeit (Art. 36)
Bahn — COTIF/CIM — Anzeigefristen — Äußerlich erkennbar: Feststellung nach Art. 42 vor Annahme (Art. 47 § 2 a) — versäumt: Anspruch erlischt | Nicht erkennbar: Feststellung spätestens 7 Tage nach Annahme verlangen (Art. 47 § 2 b) — versäumt: Anspruch erlischt | Lieferfrist: Ansprüche binnen 60 Tagen geltend machen (Art. 47 § 2 c) — versäumt: Anspruch erlischt
Bahn — COTIF/CIM — Verjährung — 1 Jahr; 2 Jahre bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (Art. 48) Bei gänzlichem Verlust ab dem 30. Tag nach Ablauf der Lieferfrist (Art. 48 § 2 a).
SZR-Kurs — Welcher Tag? CMR (Art. 23 Abs. 7) und Montrealer Übereinkommen (Art. 23): Tag des Urteils oder ein vereinbarter Tag; HGB-Straße: Tag der Übernahme (§ 431 Abs. 4); HGB-See: Tag der Ablieferung (§ 505). Der Rechner nimmt das letzte am gewählten Tag veröffentlichte Bulletin und nennt dessen Datum. Ist kein Kurs abrufbar, tragen Sie den Wert vom IWF ein – der Rechner nimmt nie 1,0 an.
NBP — Polnische Nationalbank, Tabelle A Mittelkurs XDR; dieselbe Tabelle enthält EUR, USD, GBP, RON und TRY.
Der Tag der Ablieferung wird nicht mitgezählt (Art. 30 Abs. 4 CMR).
CMR: Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet, Samstage zählen. Welche Feiertage gelten, sagt die CMR nicht; der Rechner nimmt die des Ablieferungslandes.
Feiertagsdaten Deutschland: nur bundesweite Feiertage, keine Landesfeiertage – das angezeigte Datum kann früher liegen als das tatsächliche, also auf der sicheren Seite.
§ 438 HGB zählt Kalendertage. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlegt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag; ob das für die Schadensanzeige gilt, ist nicht abschließend geklärt – der Rechner verschiebt nicht.
Die Verjährung wird als Jahrestag der Ablieferung angezeigt (§ 439 Abs. 2 HGB: Beginn mit Ablauf des Ablieferungstages). Eine schriftliche Reklamation hemmt die CMR-Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung (Art. 32 Abs. 2); nach § 439 Abs. 3 HGB hemmt eine Anspruchserhebung in Textform bis zur Ablehnung.
Was zahlt der Frachtführer, was die Versicherung? — Zwei Policen beantworten zwei verschiedene Fragen.
Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers — Der Frachtführer schließt sie ab; sie zahlt nur, was der Frachtführer rechtlich schuldet, höchstens bis zur Haftungsgrenze. Haftet er nicht (Art. 17 Abs. 2 CMR), zahlt sie nichts.
Warentransportversicherung — Der Ladungsbeteiligte schließt sie ab; sie zahlt im Rahmen der Deckung die Versicherungssumme, unabhängig von der Haftungsgrenze des Frachtführers.
Art. 41 Abs. 2 CMR: Eine Klausel, die dem Frachtführer die Ansprüche aus der Versicherung des Gutes abtritt, ist nichtig.
Inland: Der Unternehmer muss eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden nach HGB halten, Mindestsumme 600.000 € je Schadensereignis; Vorsatz, Krieg, Streik und bestimmte Wertgegenstände dürfen ausgeschlossen werden (§ 7a GüKG).
Incoterms® 2020: Bei CIP versichert der Verkäufer mindestens nach Institute Cargo Clauses (A) zu mindestens 110 % des Vertragspreises; bei CIF bleiben die Klauseln (C) der Standard.
Rechenbeispiel (Kurs vom 25.09.2026) — Eine Sendung von 1.200 kg Rohgewicht im Wert von 60.000 € geht bei einer CMR-Beförderung verloren. Die Grenze liegt bei 1.200 × 8,33 = 9.996 SZR; mit dem NBP-Kurs vom 25.09.2026 (1 SZR = 1,195291 €) sind das 11.948,13 €, ungedeckt bleiben 48.051,87 € oder 80,1 %. Wird die Ware am Mittwoch, 23.12.2026, in Deutschland abgeliefert, endet die CMR-Frist für einen verdeckten Schaden am Montag, 04.01.2027: der 1. und 2. Weihnachtstag, Neujahr und zwei Sonntage zählen nicht, Samstage schon. Wäre es eine Inlandsbeförderung, liefen die 7 Kalendertage des § 438 Abs. 2 HGB schon am Mittwoch, 30.12.2026, ab.
Keine Rechtsberatung: Vertrag, Eintragungen im Frachtbrief und das vom angerufenen Gericht angewandte Recht können das Ergebnis ändern.
Frachtführerhaftung, Frage für Frage
Wie hoch haftet der Frachtführer nach CMR und HGB? — Höchstens 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht – nach CMR wie nach HGB. Ersetzt wird zunächst der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme (Börsenpreis, sonst Marktpreis, sonst gemeiner Wert; Art. 23 Abs. 1–2 CMR, § 429 HGB), dann wird auf die Grenze gekappt. Gemeint ist das Rohgewicht, nicht das Nettogewicht.
Bei Beschädigung zahlt der Frachtführer die Wertminderung; die Grenze bezieht sich auf die ganze Sendung, wenn die ganze Sendung entwertet ist, sonst nur auf den entwerteten Teil (Art. 25 CMR, § 431 Abs. 2 HGB). Fracht, Zölle bzw. öffentliche Abgaben und sonstige Kosten der Beförderung werden zusätzlich erstattet – weiterer Schaden nicht (Art. 23 Abs. 4 CMR, § 432 HGB).
Nach CMR laufen ab Absendung der schriftlichen Reklamation 5 % Zinsen jährlich (Art. 27).
CMR Art. 23, 25, 27 · HGB §§ 429–432
Was sind 8,33 SZR in Euro? — Am 25.09.2026 rund 9,96 € je Kilogramm (NBP-Tabelle A: 1 SZR = 1,195291 €). Der Kurs ändert sich täglich; der Rechner holt das Bulletin des gewählten Tages und nennt Quelle und Datum.
Umgerechnet wird nach CMR zum Tag des Urteils oder einem vereinbarten Tag (Art. 23 Abs. 7), im HGB-Straßenverkehr zum Tag der Übernahme (§ 431 Abs. 4) und im HGB-Seeverkehr zum Tag der Ablieferung (§ 505). Der AGB-Korridor des § 449 Abs. 2 HGB von 2 bis 40 SZR entspricht am selben Tag 2,39 bis 47,81 € je kg.
Faustregel: Ware mit mehr als rund 9,96 € Wert je Kilogramm ist durch die Regelhaftung nicht voll gedeckt.
CMR Art. 23 Abs. 7 · HGB § 431 Abs. 4 · HGB § 505
Welche Frist gilt für verdeckte Schäden? — Nach CMR 7 Tage ab Ablieferung, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet, schriftlich; nach § 438 HGB 7 Kalendertage, in Textform. Äußerlich erkennbare Schäden sind in beiden Regimen spätestens bei Ablieferung anzuzeigen. Der Tag der Ablieferung zählt nicht.
Die Fristversäumnis vernichtet den Anspruch nicht: Es wird lediglich vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde (Art. 30 Abs. 1 CMR, § 438 Abs. 1–2 HGB) – die Beweislast kehrt sich um. Nach HGB genügt die rechtzeitige Absendung (§ 438 Abs. 4).
Beispiel Ablieferung Mittwoch, 23.12.2026: CMR-Frist bis Montag, 04.01.2027 (Weihnachtsfeiertage, Neujahr und zwei Sonntage fallen heraus), HGB-Frist bis Mittwoch, 30.12.2026. Ob § 193 BGB ein auf Wochenende oder Feiertag fallendes Fristende verschiebt, ist für die Schadensanzeige nicht abschließend geklärt; der Rechner verschiebt nicht.
CMR Art. 30 Abs. 1, 4 · HGB § 438 Abs. 2, 4
Wann erlischt der Anspruch wegen Lieferfristüberschreitung? — Wenn die Überschreitung nicht binnen 21 Tagen angezeigt wird. Nach CMR ab dem Tag, an dem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich (Art. 30 Abs. 3); nach HGB erlöschen die Ansprüche, wenn die Anzeige nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung erfolgt (§ 438 Abs. 3).
Die Höhe: nach CMR höchstens die Fracht (Art. 23 Abs. 5), nach HGB das Dreifache der Fracht (§ 431 Abs. 3). Ist das Gut 30 Tage nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist – ohne Frist 60 Tage nach Übernahme – nicht abgeliefert, kann es als verloren behandelt werden (Art. 20 Abs. 1 CMR).
Wie durchbricht man die Haftungsgrenze? — Mit einer Eintragung im Frachtbrief, einer Vereinbarung oder dem Nachweis qualifizierten Verschuldens.
CMR Art. 24, 26, 29 · HGB § 435, § 449
Wertangabe (Art. 24 CMR): gegen vereinbarten Zuschlag wird ein Wert in den Frachtbrief eingetragen, der an die Stelle der Grenze tritt.
Besonderes Interesse an der Lieferung (Art. 26 CMR): gegen Zuschlag eingetragen; nachgewiesener weiterer Schaden wird bis zu diesem Betrag ersetzt.
Vorsatz oder gleichstehendes Verschulden (Art. 29 CMR, § 435 HGB): vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde – dann entfallen Grenzen und Haftungsbefreiungen.
Vereinbarung im Inland (§ 449 HGB): im Einzelnen ausgehandelt, oder in vorformulierten Bedingungen innerhalb von 2 bis 40 SZR je kg bei geeigneter Hervorhebung.
Eine per E-Mail vereinbarte, aber nicht in den Frachtbrief eingetragene Wertangabe erfüllt Art. 24 und 26 CMR nicht.
In Logistivo — Der CMR-Frachtbrief wird aus den Daten der Sendung erzeugt: Absender, Empfänger, Route und Gut werden übernommen, das Rohgewicht kommt aus der Sendung. Das Feld „Special agreements“ bleibt leer, damit Einträge wie eine Wertangabe von Hand ergänzt werden können. Sendungsverwaltung ansehen (EN) — /en/load-management
Verkehrshaftungs- oder Transportversicherung – was ist der Unterschied? — Die Verkehrshaftungsversicherung deckt die Haftung des Frachtführers, die Transportversicherung die Ware. Erstere zahlt nur, was der Frachtführer schuldet, höchstens bis zur Grenze; haftet er nicht, zahlt sie nichts. Letztere ist die Police des Ladungsbeteiligten und zahlt im Rahmen der Deckung die Versicherungssumme.
Im Rechenbeispiel zahlt der Verkehrshaftungsversicherer von 60.000 € Schaden höchstens 11.948,13 €; die übrigen 48.051,87 € trägt nur eine Transportversicherung. Im Inland ist die Haftpflichtversicherung Pflicht, mit mindestens 600.000 € je Schadensereignis (§ 7a GüKG); eine Abtretung der Warenversicherung an den Frachtführer ist nach Art. 41 Abs. 2 CMR nichtig.
Incoterms® 2020: Bei CIP versichert der Verkäufer mindestens nach Institute Cargo Clauses (A) zu 110 % des Vertragspreises; bei CIF bleibt (C) der Standard. Wer unter jeder der elf Klauseln versichert, die Fracht zahlt und die Gefahr trägt, zeigt die Incoterms®-2020-Übersicht.
In Logistivo — Die CMR-Versicherung ist ein Dokumenttyp der Fahrzeugakte: ihr Ablaufdatum läuft zusammen mit Kfz-Versicherung, Hauptuntersuchung und den übrigen Fahrzeugpapieren in den Fristenbericht, der alle zwei Wochen per E-Mail mit Excel-Anhang kommt. Lösung für Frachtführer ansehen (EN) — /en/carrier
Wann verjähren Ansprüche gegen den Frachtführer? — In einem Jahr; bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren – nach CMR (Art. 32 Abs. 1) wie nach HGB (§ 439 Abs. 1). Beginn bei teilweisem Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung mit der Ablieferung; bei gänzlichem Verlust nach CMR am 30. Tag nach Ablauf der Lieferfrist (ohne Frist am 60. Tag nach Übernahme), nach HGB mit Ablauf des Tages, an dem hätte abgeliefert werden müssen.
Eine schriftliche Reklamation hemmt die CMR-Verjährung, bis der Frachtführer sie schriftlich zurückweist und die Belege zurückgibt; weitere Reklamationen zum selben Gegenstand hemmen nicht erneut (Art. 32 Abs. 2). Nach § 439 Abs. 3 HGB hemmt die Anspruchserhebung in Textform bis zur Ablehnung.
CMR Art. 32 · HGB § 439
In Logistivo — Jede Statusänderung einer Sendung – Abholung ausstehend, im Transport, im Transit, abgeschlossen – wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert; der Moment der Ablieferung, mit dem Anzeigefristen und Verjährung beginnen, steht in der Sendungshistorie. Sendungshistorie ansehen (EN) — /en/load-management
Welche Grenzen gelten für See, Luft und Bahn? — Jeder Verkehrsträger hat eigene Zahlen. Für dieselben 1.200 kg: CMR und HGB-Straße 9.996 SZR, See mit 10 Stücken 6.666,7 SZR (Stückgrenze), Luft 31.200 SZR, Bahn 20.400 SZR.
See (§ 504 HGB) — 666,67 SZR je Stück oder 2 SZR je kg, der höhere Betrag; die Grenzen schneiden sich bei 333,34 kg je Stück. Container zählt als ein Stück, wenn das Dokument die Stücke nicht angibt. Anzeige bei nicht erkennbarem Schaden binnen 3 Tagen in Textform (§ 510), Verjährung 1 Jahr (§§ 605, 607).
Luft (Montrealer Übereinkommen) — 26 SZR je kg seit 28.12.2024 (Vertragstext 17, seit 2019 22); am 25.09.2026 rund 31,08 €. Verspätung liegt innerhalb der Grenze; durchbrechen lässt sie sich nur durch eine Interessenangabe, nicht durch Vorsatz (Art. 22 Abs. 5). Beanstandung bei Beschädigung binnen 14, bei Verspätung binnen 21 Tagen, sonst keine Klage (Art. 31); Klagefrist 2 Jahre (Art. 35).
Bahn (CIM) — 17 Rechnungseinheiten je fehlendes kg Bruttomasse (Art. 30 § 2), rund 20,32 € am 25.09.2026; Lieferfrist höchstens das Vierfache der Fracht (Art. 33). Nicht erkennbarer Schaden: Feststellung binnen 7 Tagen, Lieferfrist: Ansprüche binnen 60 Tagen, sonst erloschen (Art. 47). Verjährung 1 Jahr, 2 Jahre bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (Art. 48).
Welcher Wert wird ersetzt – Rechnungswert, Verkaufspreis am Ziel? — Straße: der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme – nicht der Verkaufspreis am Bestimmungsort und nicht der CIF-Wert. Ist das Gut unmittelbar vor der Übernahme verkauft worden, wird nach § 429 Abs. 3 HGB vermutet, dass der Kaufpreis der Verkäuferrechnung abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
Bahn (CIM) rechnet ebenfalls mit dem Wert am Tag und Ort der Übernahme (Art. 30 § 1).
CMR Art. 23 Abs. 1 · HGB § 429 Abs. 3
Welche Fehler kosten in einer Schadensakte am meisten?
CMR Art. 23, 24, 26, 30, 32 · MÜ Art. 22 Abs. 5
Mit dem Nettogewicht rechnen – CMR und HGB verlangen Rohgewicht.
Den Verkaufspreis am Ziel oder den CIF-Wert ansetzen statt des Werts bei Übernahme.
Die 7 CMR-Tage als Kalendertage zählen oder die Sonntagsregel auf § 438 HGB übertragen.
Verdeckte Schäden nur mündlich anzeigen – Schriftform bzw. Textform ist nötig.
Eine Wertangabe per E-Mail vereinbaren, aber nicht in den Frachtbrief eintragen.
Die Verkehrshaftungsversicherung für eine Warenversicherung halten.
Annehmen, dass die Luftfrachtgrenze bei Vorsatz entfällt (Art. 22 Abs. 5 MÜ).
Einen Container als viele Stücke zählen, obwohl das Dokument die Stücke nicht angibt.
In jedem CMR-Staat 8,33 SZR unterstellen – nicht alle sind dem Protokoll von 1978 beigetreten.
Mit wiederholten Reklamationen eine neue Hemmung erwarten (Art. 32 Abs. 2 CMR).
In Logistivo — Für Auflieger- und Trailerschäden gibt es ein pro Firma zuschaltbares Ausrüstungsmodul: bei jeder Übergabe werden Übergabe- und Übernahmefotos gespeichert, ein neuer Schaden wird dem Obhutszeitraum zugeordnet, in dem er erscheint – ist er auf der Fähre oder im Hafen entstanden, wird er nicht dem Fahrer angelastet. Der Nachweis betrifft den Trailer, nicht die Ladung. Lösung für Frachtführer ansehen (EN) — /en/carrier
Was Logistivo zur Schadensakte beiträgt — Die drei Nachweise, auf denen eine Reklamation ruht – Frachtbrief, Zeitpunkt der Ablieferung und Zustand des Equipments – liegen im Panel bei der Sendung.
CMR aus den Sendungsdaten — Absender, Empfänger, Route und Rohgewicht kommen aus der Sendung; PDF mit einem Klick. Das Feld „Special agreements“ bleibt für handschriftliche Einträge frei.
Sendungshistorie mit Zeitstempel — Abholung ausstehend, im Transport, im Transit, abgeschlossen: jede Statusänderung mit Datum und Uhrzeit.
Ablauf der CMR-Versicherung — Die CMR-Versicherung in der Fahrzeugakte läuft mit Ablaufdatum in den zweiwöchentlichen Fristenbericht.
Übergabefotos des Trailers — Zuschaltbares Modul: Fotos bei jeder Übergabe, Schäden werden dem Obhutszeitraum zugeordnet, in dem sie erscheinen.
Verwandte Werkzeuge
Schadensfoto prüfen — Kostenloser KI-Schadenscheck mit einem Foto, dazu die Anzeigefristen.
CMR-Frachtbrief und e-CMR — Pflichtangaben, Ausfüllen und eFTI ab 2027.
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Konnossement-Muster — Für den Seeweg: Konnossementnummer, Empfänger und Originale – welches Feld was aussagt und an wen ausgeliefert wird.
CMR-Frachtbrief online ausfüllen — Frachtbrief Feld für Feld ausfüllen; ein angegebener Wert oder ein besonderes Lieferinteresse in Feld 16 verschiebt die Haftungsgrenze (Art. 24, 26).
Ladungssicherung berechnen — Verladen und Verstauen durch den Absender kann den Frachtführer entlasten (Art. 17 Abs. 4 lit. c CMR); wie viele Zurrgurte braucht die Ladung?
Die Nachweise einer Reklamation in einem Panel — CMR-Frachtbrief und Sendungshistorie mit Zeitstempel bei der Sendung, Fahrzeugpapiere in der Fristenüberwachung. Logistivo kostenlos testen.
Quelle
Fedlex (Schweizerische Eidgenossenschaft) — Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR), SR 0.741.611 — https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1970/851_851_851/de
United Nations Treaty Collection — Protocol to the CMR (Geneva, 5 July 1978): status of parties — https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XI-B-11-a&chapter=11&clang=_en
legislation.gov.uk — Carriage by Air Act 1961, Schedule 1B — Montreal Convention 1999 — https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1961/27/schedule/1B
ICAO — 2024 Revised Limits of Liability under the Montreal Convention 1999 (effective 28 December 2024) — https://www.icao.int/sites/default/files/secretariat/legal/LEB%20Treaty%20Collection%20Documents/2024_Revised_Limits_of_Liability_Under_the_Montreal_Convention_of_1999_en.pdf
Narodowy Bank Polski — Tabela A kursów średnich — XDR (SDR MFW) — https://api.nbp.pl/api/exchangerates/rates/a/xdr/?format=json
International Monetary Fund — SDR Valuation (daily) — https://www.imf.org/external/np/fin/data/rms_sdrv.aspx
International Chamber of Commerce — Incoterms® 2020 — https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/incoterms-2020/
Häufig gestellte Fragen
Was sind 8,33 SZR in Euro?
Am 25.09.2026 war 1 SZR = 1,195291 € (NBP), also 8,33 SZR ≈ 9,96 € je Kilogramm. Der Wert ändert sich täglich; die CMR rechnet zum Tag des Urteils, § 431 HGB zum Tag der Übernahme um.
Gilt die Grenze für Netto- oder Rohgewicht?
Für das Rohgewicht einschließlich Verpackung – Art. 23 Abs. 3 CMR und § 431 Abs. 1 HGB sprechen beide vom Rohgewicht.
Zählen Sonntage bei den 7 Tagen mit?
Nach CMR nicht: Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet, Samstage schon. § 438 HGB zählt dagegen Kalendertage.
Verliere ich den Anspruch, wenn ich die 7 Tage versäume?
Bei Verlust und Beschädigung nicht: es entsteht nur die Vermutung einer ordnungsgemäßen Ablieferung, die widerlegt werden kann. Bei Lieferfristüberschreitung dagegen erlöschen die Ansprüche ohne Anzeige binnen 21 Tagen (Art. 30 Abs. 3 CMR, § 438 Abs. 3 HGB).
Wird die Fracht erstattet?
Ja. Nach Art. 23 Abs. 4 CMR werden Fracht, Zölle und sonstige Kosten zusätzlich erstattet, bei gänzlichem Verlust voll, bei teilweisem anteilig; nach § 432 HGB Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten, bei Beschädigung im Wertverhältnis.
Wie hoch ist die Grenze bei Lieferfristüberschreitung?
Nach CMR die Fracht (Art. 23 Abs. 5), nach HGB das Dreifache der Fracht (§ 431 Abs. 3), nach CIM das Vierfache (Art. 33).
Darf die HGB-Grenze in AGB geändert werden?
Ja, innerhalb eines Korridors von 2 bis 40 SZR je kg und mit geeigneter Hervorhebung (§ 449 Abs. 2 HGB); darüber hinaus nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung.
Wie hoch muss die Verkehrshaftungsversicherung sein?
Für innerdeutsche Beförderungen mindestens 600.000 € je Schadensereignis (§ 7a Abs. 2 GüKG); eine Jahreshöchstleistung von mindestens dem Zweifachen und ein Selbstbehalt sind zulässig.
Entfällt die Luftfrachtgrenze bei Vorsatz?
Nein. Art. 22 Abs. 5 MÜ gilt nur für Reisende und Gepäck; die 26 SZR je kg für Fracht lassen sich nur durch eine Angabe des Interesses an der Lieferung überschreiten.
Hemmt eine Reklamation die Verjährung?
Ja: eine schriftliche Reklamation hemmt die CMR-Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung; weitere Reklamationen zum selben Gegenstand hemmen nicht erneut (Art. 32 Abs. 2).
Was hält Logistivo für eine Schadensakte fest?
Jede Statusänderung einer Sendung mit Datum und Uhrzeit, sodass der Abschluss der Ablieferung in der Historie steht; der CMR-Frachtbrief entsteht aus den Sendungsdaten, und das Ablaufdatum der CMR-Versicherung läuft in den zweiwöchentlichen Fristenbericht. Die Fristen selbst berechnet der Rechner auf dieser Seite.
Hilft Logistivo bei Trailerschäden?
Ja, mit einem pro Firma zuschaltbaren Ausrüstungsmodul: bei jeder Übergabe werden Fotos gespeichert, ein neuer Schaden wird dem Obhutszeitraum zugeordnet, in dem er erscheint. Entstand er nach der Übergabe durch den Fahrer, etwa auf der Fähre, wird er ihm nicht angelastet. Das Modul dokumentiert den Trailer, nicht die Ladung.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.