Kabotage-Regeln Deutschland: Rechner für 3 Fahrten in 7 Tagen
Nach einer beladenen grenzüberschreitenden Beförderung nach Deutschland darf ein Unternehmen mit EU-Gemeinschaftslizenz mit demselben Lkw höchstens drei Kabotagebeförderungen durchführen; die letzte Entladung muss spätestens am siebten Kalendertag nach der letzten Entladung der eingehenden Ladung um 23:59 Uhr erfolgen (Art. 8 Abs. 2 VO 1072/2009). Nach einer leeren Einfahrt in einen anderen Mitgliedstaat ist dort nur eine Kabotage innerhalb von drei Tagen erlaubt, und nach der letzten Kabotage in einem Land gilt dort eine Sperrfrist von vier Tagen; endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft sie bis zum nächsten Werktag. In Logistivo trägt jede Ladung ihren Statusverlauf mit Datum, und die Fahrer-App meldet Position und erledigte Stopps an die Ladung – die Tage, aus denen sich diese Fristen ergeben.
Quelle: EUR-Lex · Europäische Kommission · Bundesministerium der Justiz · Bundesamt für Logistik und Mobilität · GOV.UK · Inspectie Leefomgeving en Transport.
Daten zuletzt aktualisiert:
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Ihre Kabotage-Woche auf dem Tageslineal
Ihre Kabotage-Woche auf dem Tageslineal — Entladung der internationalen Fahrt und geplante Kabotagen eingeben: Der Rechner zeigt Frist, Anzahl, Leereinfahrt und Sperrfrist nach VO 1072/2009 Tag für Tag.
Tag 0 ist der Tag der letzten Entladung der eingehenden grenzüberschreitenden Beförderung. Gezählt wird in Kalendertagen, mit der Wochenend- und Feiertagsregel der VO 1182/71, so wie die Europäische Kommission sie in ihren Fragen und Antworten zur Kabotage anwendet.
Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser; abgefragt werden nur die Feiertage der beteiligten Länder.
Sitz des Transportunternehmens (Lizenzstaat) — Der Staat, der die Gemeinschaftslizenz ausgestellt hat – nicht das Land des Kennzeichens eines gemieteten Aufliegers.
Land der Entladung (eingehende Beförderung) — Hier endete die grenzüberschreitende beladene Fahrt; hier beginnt die Kabotage.
Letzte Entladung der eingehenden Beförderung — Bei mehreren Entladestellen zählt die letzte. Kabotage darf noch am selben Tag beginnen.
Der Lkw war in den 4 Tagen vor dieser Beförderung schon in diesem Land. — Dann müssen auch alle Fahrten dieser 4 Tage belegt werden.
Land der Kabotage — Land, in dem be- und entladen wird.
Beladung — Tag der ersten Beladung dieser Kabotage.
Letzte Entladung — Tag der letzten Entladung dieser Kabotage.
Leere Einfahrt — Nur bei Kabotage in einem anderen EU-Land: Tag, an dem der Lkw leer in dieses Land eingefahren ist.
EU-Unternehmen mit Gemeinschaftslizenz — Bis zu 3 Kabotagebeförderungen, letzte Entladung bis 23:59 Uhr am 7. Tag nach der letzten Entladung; nach leerer Einfahrt in ein anderes EU-Land dort 1 Kabotage innerhalb von 3 Tagen; danach 4 Tage Sperrfrist je Land. — Art. 8 Abs. 2 und 2a VO (EG) Nr. 1072/2009
Benelux-Unternehmen innerhalb der Benelux — Unternehmen aus Belgien, den Niederlanden und Luxemburg mit einer dort ausgestellten Gemeinschaftslizenz fahren im Benelux-Raum ohne Kabotagebeschränkung und ohne Sperrfrist; die Entsendemeldung im IMI bleibt Pflicht. — Benelux-Vertrag; Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT)
Britisches Unternehmen in der EU — Eine Kabotagebeförderung im Land, in dem die Ware aus dem Vereinigten Königreich entladen wurde, innerhalb von 7 Tagen; höchstens 2 Fahrten in der EU (Kabotage oder Drittlandverkehr) vor der Rückkehr. Der Rechner zählt hier 7 Kalendertage ohne Wochenendverlängerung. — Art. 462 Abs. 4 und 6 Handels- und Kooperationsabkommen EU–Vereinigtes Königreich
EU-Unternehmen in Großbritannien — Bis zu 2 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen nach der Entladung im Vereinigten Königreich; keine Sperrfrist; nach leerer Einreise keine Kabotage. Gezählt werden 7 Kalendertage ohne Verlängerung. — Art. 462 Abs. 7 Handels- und Kooperationsabkommen; GOV.UK
Unternehmen aus der Türkei oder einem anderen Nicht-EU-Staat — Kein Kabotagerecht nach EU-Recht: Kabotage setzt eine Gemeinschaftslizenz voraus, und die erhalten nur Unternehmen mit Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat. In Deutschland ist Kabotage nur aufgrund des EU-Rechts oder mit einer besonderen Genehmigung zulässig. — Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 VO 1072/2009; § 17a Abs. 1 GüKGrKabotageV
Nicht-EU-Unternehmen in Großbritannien — GOV.UK beschreibt Kabotagerechte in Großbritannien für EU-Unternehmen; für Unternehmen aus anderen Staaten prüft der Rechner das nicht. — GOV.UK
Unternehmen mit Sitz im Entladeland — Fahrten im eigenen Sitzland sind Inlandsverkehr, keine Kabotage. Wählen Sie als Entladeland das Land, in dem die eingehende grenzüberschreitende Beförderung endete. — Art. 2 Nr. 6 VO 1072/2009
Britisches Unternehmen in Großbritannien — Inlandsverkehr, keine Kabotage.
Angaben fehlen — Bitte Sitzland und Entladeland wählen.
Was der Rechner prüft — Innerhalb der Grenzen · Fahrt im Sitzland zählt nicht als Kabotage · Benelux-Unternehmen in der Benelux ohne Beschränkung · Land oder Datum fehlt · Beladung vor der letzten Entladung der eingehenden Beförderung · Mehr als 3 Kabotagebeförderungen · Letzte Entladung nach Ablauf der 7-Tage-Frist · Zweite Kabotage in einem Land nach leerer Einfahrt · Tag der leeren Einfahrt fehlt · Leere Einfahrt nach der Beladung · Letzte Entladung nach Ablauf der 3 Tage ab leerer Einfahrt · Kabotage in der 4-tägigen Sperrfrist · Britisches Unternehmen: eine Kabotage im Entladeland · Britisches Unternehmen: zweite Kabotage · Britisches Unternehmen: Kabotage außerhalb des Entladelandes · EU-Unternehmen in Großbritannien: bis zu 2 Fahrten · EU-Unternehmen in Großbritannien: dritte Fahrt · Nach Entladung in Großbritannien: Fahrt außerhalb · Kein Kabotagerecht für Nicht-EU-Unternehmen · Nicht als Kabotage geprüft
Nachweis je Beförderung (Art. 8 Abs. 3) — Für die eingehende Beförderung und jede Kabotage müssen diese Angaben vorliegen – in der Praxis im CMR-Frachtbrief:
a — Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders
b — Name, Anschrift und Unterschrift des Frachtführers
c — Name und Anschrift des Empfängers, nach der Lieferung seine Unterschrift und das Lieferdatum
d — Ort und Datum der Übernahme der Ware und der vorgesehene Lieferort
e — übliche Bezeichnung der Ware und Art der Verpackung; bei Gefahrgut die allgemein anerkannte Bezeichnung, Zahl der Packstücke, Zeichen und Nummern
f — Bruttomasse der Ware oder eine andere Mengenangabe
g — Kennzeichen von Kraftfahrzeug und Anhänger
Zusätzliche Dokumente dürfen nicht verlangt werden; vorgelegt wird während der Straßenkontrolle, auch elektronisch, etwa als e-CMR. Der Fahrer darf die Zentrale oder den Verkehrsleiter anrufen, um Nachweise noch während der Kontrolle zu übermitteln (Art. 8 Abs. 4 und 4a).
Die Kontrollbehörden dürfen zusätzlich die Daten des Fahrtenschreibers auswerten (Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur Kabotage, Nr. 15).
Polnischer Lkw: 3 Kabotagen in Deutschland — Entladung Montag, 12.10.2026 → Frist Montag, 19.10., 23:59 Uhr; die dritte Kabotage endet am Fristtag. Sperrfrist in Deutschland bis Freitag, 23.10.; neue Kabotage ab Samstag, 24.10.
Leer nach Frankreich: Wochenende verlängert — Entladung Donnerstag, 15.10., eine Kabotage in Deutschland am 16.10., dann leer nach Frankreich (Freitag, 16.10.). Die 3 Tage laufen Samstag bis Montag und enthalten nur einen Werktag – die Frist verlängert sich bis Dienstag, 20.10. Die 7-Tage-Frist endet Donnerstag, 22.10.
Zurück nach Deutschland in der Sperrfrist — Kabotage in Deutschland am Dienstag, 13.10., dann Frankreich. Die Sperrfrist für Deutschland läuft Mittwoch bis Samstag und endet, weil der 4. Tag ein Samstag ist, erst am Montag, 19.10. Die Beladung am Freitag, 16.10. liegt darin; erlaubt wäre sie ab Dienstag, 20.10.
Neujahr verlängert die Sperrfrist — Letzte Kabotage endet Donnerstag, 31.12.2026. Die 4 Tage (1.1. Neujahr, Samstag, Sonntag, Montag) enthalten nur einen Werktag, deshalb endet die Sperrfrist erst Dienstag, 5.1.2027; neue Kabotage ab Mittwoch, 6.1.
Türkischer Lkw in Deutschland — Ein Unternehmen mit Sitz in der Türkei hat keine Gemeinschaftslizenz und damit kein Kabotagerecht nach EU-Recht.
Annahmen des Rechners
Tage sind Kalendertage: Eine Frist beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach dem Ereignis und endet um 23:59 Uhr ihres letzten Tages. Die Uhrzeit der Entladung ändert das Fristende nicht.
Die Wochenend- und Feiertagsregel (VO 1182/71 Art. 3 Abs. 4 und 5) gilt für die 7-Tage-Frist, die 3-Tage-Frist und die Sperrfrist. Maßgeblich sind die Feiertage des Landes, in dem gehandelt wird (Art. 2 Abs. 1): für die 7-Tage-Frist und die Sperrfrist das Land der Kabotage, für die 3-Tage-Frist das Land der leeren Einfahrt.
Die 4 Tage vor der eingehenden Beförderung werden rückwärts gezählt und nicht verlängert (Kommission, Fragen und Antworten Nr. 11 und 16).
Eine Fahrt im eigenen Sitzland ist Inlandsverkehr und zählt nicht als Kabotage.
Für Fahrten nach dem Handels- und Kooperationsabkommen EU–Vereinigtes Königreich zählt der Rechner vorsichtig 7 Kalendertage ohne Wochenend- oder Feiertagsverlängerung.
Was der Rechner nicht abbildet
Feiertage kommen aus nationalen Feiertagsdaten; für Deutschland nur die bundesweiten, nicht die einzelner Bundesländer. Fällt ein Fristende auf einen Landesfeiertag, ist das errechnete Ende der 7- und der 3-Tage-Frist strenger als nötig, die Sperrfrist kann einen Tag länger laufen.
Mitgliedstaaten dürfen die Zahl der Be- und Entladestellen oder der Frachtbriefe je Kabotagebeförderung begrenzen (Kommission, Nr. 4 und 5); solche nationalen Regeln prüft der Rechner nicht.
Für Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr dürfen Mitgliedstaaten die Kabotageregeln mit längerer Frist und kürzerer Sperrfrist anwenden (Art. 10 Abs. 7 VO 1072/2009); das ist nicht abgebildet.
Lenk- und Ruhezeiten, Gewichte und Fahrverbote gelten nach dem Recht des Aufnahmestaats (Art. 9) und sind nicht Teil dieser Prüfung – dafür gibt es den Lenk- und Ruhezeiten-Rechner.
Werkverkehr (Art. 1 Abs. 5 Buchst. d) und Transporte medizinischer Hilfsgüter im Notfall (Buchst. e) dürfen Kabotage ohne Beschränkung fahren (Art. 8 Abs. 6).
Diese Fristen nicht für jede Tour neu rechnen — In Logistivo trägt jede Ladung ihren Statusverlauf mit Datum, und auf Touren mit mehreren Stopps markiert der Fahrer jeden Be- und Entladestopp in der App mit dem Zeitpunkt – genau die Entladetage, aus denen sich 7 Tage, 3 Tage und die Sperrfrist ergeben.
Ladungsverwaltung — Statusverlauf je Ladung, CMR-Frachtbrief aus den Ladungsdaten — /en/load-management
Fahrer-App — Position an die Ladung, Stopps mit Zeitpunkt, Länderverlauf je Tag — /en/carrier/drivers
Der Rechner wendet die EU-Regeln und die Auslegung der Europäischen Kommission an; verbindlich sind die Rechtstexte und die Entscheidung der Kontrollbehörde. Stand der Quellen: 26.09.2026.
Wie funktionieren die Kabotage-Regeln seit 2022? — Seit dem 21. Februar 2022 gilt Artikel 8 der VO (EG) Nr. 1072/2009 in der Fassung des Mobilitätspakets (VO (EU) 2020/1055). Jede Regel, die der Rechner anwendet, mit Fundstelle:
Tag 0 — Eingehende Beförderung — Kabotage setzt eine beladene grenzüberschreitende Beförderung in das Land voraus – aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat. — Art. 8 Abs. 2; Kommission Nr. 1
Tag 0 — Eingehende Beförderung — Alle Güter der eingehenden Beförderung müssen entladen sein; bei mehreren Entladestellen zählt die letzte. Kabotage darf noch am selben Tag beginnen. — Kommission Nr. 2 und 9
Tag 0 — Eingehende Beförderung — Leere Behälter, Paletten oder Verpackungen zählen als Beförderung, wenn sie unter einem Frachtvertrag (z. B. Frachtbrief) laufen. — Kommission Nr. 3 und 6
Tag 0 — Eingehende Beförderung — Maßgeblich ist das Kraftfahrzeug: Die Zugmaschine der eingehenden Beförderung fährt die Kabotage, der Auflieger darf wechseln. — Art. 8 Abs. 2; Kommission Nr. 7
Tag 1–7 — Höchstens drei Kabotagen — Bis zu 3 Kabotagebeförderungen mit demselben Fahrzeug. — Art. 8 Abs. 2 UAbs. 1
Tag 1–7 — Höchstens drei Kabotagen — Die letzte Entladung der letzten Kabotage vor Verlassen des Landes spätestens am 7. Tag um 23:59 Uhr; die Frist beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Entladung. — Art. 8 Abs. 2; Kommission Nr. 8 und 9
Tag 1–7 — Höchstens drei Kabotagen — Kalendertage, keine 24-Stunden-Blöcke: Entladung am Montag, Frist bis zum folgenden Montag, 23:59 Uhr. — Kommission Nr. 8
Tag 1–7 — Höchstens drei Kabotagen — Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächsten Werktags; jede Frist von zwei oder mehr Tagen umfasst mindestens zwei Werktage. — VO 1182/71 Art. 3 Abs. 4 und 5; Kommission Nr. 11
Tag 1–7 — Höchstens drei Kabotagen — Eine Kabotagebeförderung kann mehrere Be- und Entladestellen und mehrere Frachtbriefe umfassen; Mitgliedstaaten dürfen das begrenzen. — Kommission Nr. 4 und 5 (EuGH C-541/16)
+3 Tage — Leere Einfahrt in ein anderes Land — Innerhalb der 7 Tage dürfen einzelne oder alle Kabotagen in anderen Mitgliedstaaten stattfinden – höchstens eine je Mitgliedstaat, innerhalb von 3 Tagen nach der leeren Einfahrt. — Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2; Kommission Nr. 12–14
+3 Tage — Leere Einfahrt in ein anderes Land — Die 3 Tage werden wie die 7 Tage gezählt: ab 0:00 Uhr des Folgetags, mit Wochenend- und Feiertagsregel. Einfahrt am Donnerstag: dritter Tag Sonntag, Frist bis Montag. — Kommission Nr. 11 und 14
+4 Tage — Sperrfrist (Cooling-off) — Nach der letzten Kabotage in einem Land darf dasselbe Kraftfahrzeug dort 4 Tage lang keine Kabotage fahren. — Art. 8 Abs. 2a
+4 Tage — Sperrfrist (Cooling-off) — Die Sperrfrist gilt für jedes Land gesondert, auch nach nur einer Kabotage; sie beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Entladung und endet am 4. Tag um 23:59 Uhr – letzte Kabotage am Montag, neue ab Samstag, 0:00 Uhr. — Kommission Nr. 10
+4 Tage — Sperrfrist (Cooling-off) — In der Sperrfrist erlaubt: grenzüberschreitende Fahrten in das Land und aus ihm heraus, Durchfahrt, Aufenthalt – und Kabotage in einem anderen Land. — Kommission Nr. 10
+4 Tage — Sperrfrist (Cooling-off) — Auch die Sperrfrist verlängert sich über Samstag, Sonntag und Feiertage. — Kommission Nr. 11
Kontrolle — Nachweise auf der Straße — Für die eingehende Beförderung und jede Kabotage die Angaben a–g des Art. 8 Abs. 3 – in der Praxis der CMR-Frachtbrief. — Art. 8 Abs. 3
Kontrolle — Nachweise auf der Straße — Keine zusätzlichen Dokumente; Vorlage während der Kontrolle, auch elektronisch; der Fahrer darf die Zentrale anrufen. — Art. 8 Abs. 4 und 4a
Kontrolle — Nachweise auf der Straße — War der Lkw in den 4 Tagen vor der eingehenden Beförderung schon im Land, sind auch alle Fahrten dieser Tage zu belegen – rückwärts gezählt, ohne Verlängerung. — Art. 8 Abs. 3; Kommission Nr. 11 und 16
Kontrolle — Nachweise auf der Straße — Grenzübertritte zeichnet der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation automatisch auf; bei älteren Geräten gibt der Fahrer das Länderkennzeichen am ersten möglichen Halteplatz nach der Grenze ein. — VO 165/2014 Art. 34 Abs. 6 Buchst. f und Abs. 7
Kontrolle — Nachweise auf der Straße — Wer Kabotage fährt, gilt als entsandt: Entsendemeldung über das IMI-Portal spätestens bei Beginn. — RL (EU) 2020/1057 Art. 1 Abs. 7 und 11
So hält Logistivo die Tage fest, die bei der Kontrolle zählen — Kabotage wird über Tage bewiesen: wann die eingehende Ladung zuletzt entladen wurde, wann jede Kabotage be- und entladen wurde, wann der Lkw ein Land verlassen hat. In Logistivo liegen diese Angaben an der Ladung selbst, nicht in einer separaten Liste.
Statusverlauf je Ladung (Ladung erwartet, im Transport, Transit, abgeschlossen) mit Datum.
Touren mit mehreren Stopps: Der Fahrer markiert jeden Be- und Entladestopp in der iOS- oder Android-App als erledigt, mit Zeitpunkt.
Die Fahrer-App sendet die Position an die Ladung; im Bereich Fahrer zeigt Logistivo je Fahrer den Länderverlauf Tag für Tag, mit dem ersten und dem letzten Land des Tages.
Der CMR-Frachtbrief entsteht in Logistivo als PDF aus den Ladungsdaten – Absender, Empfänger, Frachtführer, Übernahme- und Lieferort mit Datum, Ware, Verpackung, Packstücke, Bruttogewicht, Kennzeichen – in drei Ausfertigungen.
Welcher Wochentag verlängert die Frist? Die Beispiele der Kommission
Welcher Wochentag verlängert die Frist? Die Beispiele der Kommission — Die Europäische Kommission erklärt die Wochenend- und Feiertagsregel mit zwei Wochentafeln. Der Rechner reproduziert jede Zeile.
C — letzte Kabotage bzw. erster Tag, an dem Kabotage wieder erlaubt ist
E — leere Einfahrt in das andere Land
x — Tag der Frist
ph — Feiertag
Sperrfrist von 4 Tagen — Links die letzte Kabotage (C), rechts der erste Tag, an dem im selben Land wieder Kabotage erlaubt ist.
Letzte Kabotage Montag → Sperre Dienstag bis Freitag → wieder ab Samstag.
Dienstag → 4. Tag ist Samstag, die Sperre läuft bis Montag → wieder ab Dienstag.
Mittwoch → 4. Tag ist Sonntag, Sperre bis Montag → wieder ab Dienstag.
Mittwoch, Donnerstag Feiertag → 4. Tag Sonntag, Sperre bis Montag (Werktage: Freitag, Montag) → wieder ab Dienstag.
Donnerstag → Freitag bis Montag, der Montag ist Werktag → wieder ab Dienstag.
Donnerstag, Freitag Feiertag → Freitag bis Montag enthält nur einen Werktag → Sperre bis Dienstag → wieder ab Mittwoch.
Freitag → Samstag bis Dienstag (Werktage: Montag, Dienstag) → wieder ab Mittwoch.
Freitag, Montag Feiertag → Samstag bis Dienstag enthält nur einen Werktag → Sperre bis Mittwoch → wieder ab Donnerstag.
Samstag → Sonntag bis Mittwoch → wieder ab Donnerstag.
Sonntag → Montag bis Donnerstag → wieder ab Freitag.
3 Tage nach leerer Einfahrt — Links die leere Einfahrt (E), rechts der letzte Tag, an dem die Kabotage in diesem Land beendet sein muss.
Einfahrt Montag → Kabotage bis Donnerstag.
Einfahrt Dienstag → bis Freitag.
Dienstag, Freitag Feiertag → der 3. Tag ist Feiertag → bis Montag.
Dienstag, Mittwoch Feiertag → Mittwoch bis Freitag enthält zwei Werktage → bis Freitag.
Mittwoch → 3. Tag Samstag → bis Montag.
Mittwoch, Donnerstag Feiertag → 3. Tag Samstag → bis Montag (Werktage: Freitag, Montag).
Donnerstag → 3. Tag Sonntag → bis Montag.
Donnerstag, Freitag Feiertag → bis Montag nur ein Werktag → bis Dienstag.
Freitag → Samstag bis Montag enthält nur einen Werktag → bis Dienstag.
Samstag → Sonntag bis Dienstag → bis Dienstag.
Sonntag → Montag bis Mittwoch → bis Mittwoch.
Wer darf Kabotage fahren – und wie viel?
Wer darf Kabotage fahren – und wie viel? — Das Recht hängt am Sitz des Unternehmens und seiner Lizenz, nicht an der Nationalität des Fahrers.
Unternehmen mit EU-Gemeinschaftslizenz — Kabotage?: Ja | Grenzen: 3 Beförderungen, letzte Entladung bis Tag 7, 23:59 Uhr; nach leerer Einfahrt in ein anderes EU-Land dort 1 Beförderung binnen 3 Tagen; danach 4 Tage Sperrfrist je Land | Art. 8 Abs. 1, 2, 2a VO 1072/2009
Fahrer aus einem Drittstaat bei einem EU-Unternehmen — Kabotage?: Ja, mit Fahrerbescheinigung | Grenzen: Es gelten die Grenzen des Unternehmens; die Fahrerbescheinigung stellt der Niederlassungsstaat des Unternehmens aus | Art. 5, Art. 8 Abs. 1 VO 1072/2009
Transporter über 2,5 t bis 3,5 t — Kabotage?: Ja, seit 21.05.2022 mit Gemeinschaftslizenz | Grenzen: Dieselben Kabotagegrenzen; ab 1. Juli 2026 intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage | Art. 1 Abs. 5 Buchst. ca VO 1072/2009; Kommission, Fahrtenschreiber
Benelux-Unternehmen in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg — Kabotage?: Ja, unbeschränkt | Grenzen: Keine Kabotagegrenzen und keine Sperrfrist innerhalb der Benelux; Entsendemeldung im IMI bleibt Pflicht | Benelux-Vertrag; ILT
Britisches Unternehmen in der EU — Kabotage?: Ja, eine | Grenzen: 1 Kabotage im Entladeland binnen 7 Tagen; höchstens 2 Fahrten in der EU vor der Rückkehr; Unternehmen aus Nordirland: bis zu 2 Kabotagen in Irland | Art. 462 Abs. 4–6 Abkommen EU–UK
EU-Unternehmen in Großbritannien — Kabotage?: Ja, bis zu zwei | Grenzen: 2 Kabotagen binnen 7 Tagen nach der Entladung; keine Sperrfrist; nach leerer Einreise keine Kabotage | Art. 462 Abs. 7 Abkommen EU–UK; GOV.UK
Unternehmen aus der Türkei oder einem anderen Nicht-EU-Staat — Kabotage?: Nein (EU-Recht) | Grenzen: Keine Gemeinschaftslizenz; bilaterale Fahrten und Transit nach den Abkommen mit dem jeweiligen Staat; in Deutschland Kabotage nur mit besonderer Genehmigung | Art. 1 Abs. 3, Art. 4, Art. 8 Abs. 1 VO 1072/2009; § 17a GüKGrKabotageV
Werkverkehr und medizinische Hilfsgüter im Notfall — Kabotage?: Ja, unbeschränkt | Grenzen: Kabotage im Werkverkehr (Art. 1 Abs. 5 Buchst. d) und bei medizinischen Hilfsgütern im Notfall (Buchst. e) ohne Beschränkung | Art. 8 Abs. 6 VO 1072/2009
Wie viele Kabotagefahrten sind in 7 Tagen erlaubt?
Tag 0–7 — Höchstens drei Kabotagebeförderungen mit demselben Lkw nach einer beladenen grenzüberschreitenden Beförderung; die letzte Entladung der dritten muss spätestens am siebten Tag nach der letzten Entladung der eingehenden Ladung um 23:59 Uhr erfolgen.
Die drei Beförderungen dürfen alle im Land der Entladung stattfinden oder teilweise in anderen EU-Staaten – dort aber nur eine je Land und innerhalb von drei Tagen nach der leeren Einfahrt (Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2).
Eine Kabotagebeförderung kann mehrere Be- und Entladestellen und mehrere Frachtbriefe umfassen; Mitgliedstaaten dürfen das begrenzen (Kommission, Nr. 4 und 5). Maßgeblich ist das Kraftfahrzeug: Der Auflieger darf wechseln, die Zugmaschine nicht (Nr. 7).
Wann beginnt und wann endet die 7-Tage-Frist?
Tag 7 — Die Frist zählt in Kalendertagen: Sie beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Entladung der eingehenden Beförderung und endet um 23:59 Uhr des siebten Tages. Entladung am Montag heißt Frist bis zum folgenden Montag, 23:59 Uhr.
Die Uhrzeit der Entladung spielt keine Rolle: Ob um 6 Uhr oder um 22 Uhr entladen wurde, das Fristende ist dasselbe (Kommission, Nr. 8).
Fällt der siebte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst mit dem nächsten Werktag, und jede Frist von zwei oder mehr Tagen muss mindestens zwei Werktage enthalten (VO 1182/71 Art. 3 Abs. 4 und 5; Kommission, Nr. 11).
Weil Kalendertage zählen, bleibt in Ländern mit Fahrverboten an Wochenenden und Feiertagen in der Praxis weniger Zeit für Kabotage (Kommission, Nr. 8).
Montag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Montag der Folgewoche, 23:59 | Tage: 7
Dienstag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Dienstag der Folgewoche, 23:59 | Tage: 7
Mittwoch — Letzte Kabotage-Entladung bis: Mittwoch der Folgewoche, 23:59 | Tage: 7
Donnerstag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Donnerstag der Folgewoche, 23:59 | Tage: 7
Freitag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Freitag der Folgewoche, 23:59 | Tage: 7
Samstag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Montag nach dem Folgesamstag, 23:59 | Tage: 9
Sonntag — Letzte Kabotage-Entladung bis: Montag nach dem Folgesonntag, 23:59 | Tage: 8
Ohne Feiertage; fällt der Endtag auf einen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.
Lkw-Fahrverbote 2026 in Europa — /de/lkw-fahrverbot-2026-feiertage-kalender-europa
Was ist die 4-tägige Sperrfrist (Cooling-off-Periode)?
+4 Tage — Nach der letzten Kabotage in einem Land darf derselbe Lkw dort vier Kalendertage lang keine neue Kabotage fahren; die Sperre gilt für jedes Land gesondert, auch nach nur einer einzigen Kabotage.
Die Sperrfrist beginnt um 0:00 Uhr des Tages nach der letzten Entladung und endet um 23:59 Uhr des vierten Tages: letzte Kabotage am Montag, Sperre bis Freitag, neue Kabotage ab Samstag, 0:00 Uhr (Kommission, Nr. 10). Sie verlängert sich über Samstag, Sonntag und Feiertage (Nr. 11).
Während der Sperrfrist darf der Lkw grenzüberschreitend in das Land hinein- und herausfahren, durchfahren und dort stehen – und in einem anderen Land Kabotage fahren. Wer also nach Kabotage in Deutschland leer nach Frankreich weiterfährt, darf dort sofort eine Kabotage fahren (binnen drei Tagen nach der Einfahrt), in Deutschland erst nach Ablauf der Sperre wieder.
Darf man nach einer Leerfahrt in ein anderes Land dort Kabotage fahren?
+3 Tage — Ja, innerhalb der 7-Tage-Frist: eine einzige Kabotage je Land, beendet innerhalb von drei Tagen nach der leeren Einfahrt.
Das Beispiel der Kommission: nach der Entladung in Frankreich eine Kabotage in Frankreich, eine in Deutschland, eine in Belgien. Zurück nach Frankreich zu einer weiteren Kabotage darf der Lkw erst nach Ablauf der Sperrfrist (Kommission, Nr. 12).
Auch die drei Tage zählen in Kalendertagen ab 0:00 Uhr des Folgetags, mit Wochenend- und Feiertagsregel: Einfahrt am Donnerstag, dritter Tag Sonntag, Frist bis Montag (Nr. 11 und 14).
Welche Nachweise muss der Fahrer bei einer Kabotagekontrolle vorlegen?
Kontrolle — Für die eingehende Beförderung und jede Kabotage die Angaben nach Art. 8 Abs. 3 – in der Praxis den CMR-Frachtbrief mit Unterschriften, Übernahme- und Lieferdaten, Ware, Bruttogewicht und Kennzeichen.
Andere Dokumente dürfen dafür nicht verlangt werden; die Nachweise können auch elektronisch vorgelegt werden, etwa als e-CMR. Fehlt etwas, darf der Fahrer noch während der Kontrolle die Zentrale oder den Verkehrsleiter anrufen (Art. 8 Abs. 4 und 4a).
War der Lkw in den vier Tagen vor der eingehenden Beförderung schon im Land, müssen auch alle Fahrten dieser vier Tage belegt werden; diese Tage werden rückwärts gezählt und nicht verlängert (Kommission, Nr. 11 und 16).
Mit Logistivo — Der CMR-Frachtbrief entsteht in Logistivo aus den Daten der Ladung – Absender, Empfänger, Frachtführer, Orte und Daten, Ware, Packstücke, Bruttogewicht, Kennzeichen – als PDF in drei Ausfertigungen; der Statusverlauf der Ladung hält fest, an welchem Tag sie abgeschlossen wurde.
Grenze — Er zeichnet nicht die Kabotage selbst auf, aber die Grenzübertritte: Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation erfasst sie automatisch, bei älteren Geräten gibt der Fahrer das Länderkennzeichen nach der Grenze von Hand ein.
Die Handeingabe ist bei analogen Geräten seit dem 20. August 2020 und bei digitalen Geräten einschließlich der 1. Generation des intelligenten Fahrtenschreibers seit dem 2. Februar 2022 Pflicht, am ersten möglichen Halteplatz nach der Grenze (VO 165/2014 Art. 34 Abs. 6 Buchst. f und Abs. 7). Hauptzweck ist nach der Kommission die Kontrolle von Kabotage und Entsendung.
Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 21. August 2023 müssen den Fahrtenschreiber der 2. Generation haben; nachzurüsten waren analoge und digitale Geräte bis 31. Dezember 2024 und intelligente Geräte der 1. Generation bis 18. August 2025. Fahrzeuge über 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr oder in der Kabotage brauchen ihn ab 1. Juli 2026.
Braucht man für Kabotage eine Entsendemeldung?
vor Tag 1 — Ja. Ein Fahrer, der Kabotage fährt, gilt als entsandt; das Unternehmen meldet ihn spätestens zu Beginn der Entsendung über das mehrsprachige Portal des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) im Land der Kabotage an.
Grundlage ist die RL (EU) 2020/1057, Art. 1 Abs. 7 und Abs. 11 Buchst. a. Während der Kabotage gelten die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaats nach Art. 3 der Entsenderichtlinie 96/71/EG.
Auch Benelux-Unternehmen, die innerhalb der Benelux ohne Kabotagebeschränkung fahren, müssen die Entsendung im IMI melden (ILT).
IMI-Portal für Entsendeerklärungen — https://www.postingdeclaration.eu/
Entsendung Lkw-Fahrer: wann eine IMI-Entsendemeldung fällig ist — /de/entsendung-lkw-fahrer-imi-entsendemeldung-rechner
Darf ein türkischer Lkw in Deutschland Kabotage fahren?
Drittstaat — Nein, nicht nach EU-Recht: Kabotage setzt eine Gemeinschaftslizenz voraus, und die erhalten nur Unternehmen mit Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat. Türkische Unternehmen fahren bilateral und im Transit auf Grundlage der Abkommen mit dem jeweiligen Staat.
In Deutschland ist Kabotage nur aufgrund des EU-Rechts oder mit einer besonderen Genehmigung zulässig (§ 17a Abs. 1 GüKGrKabotageV). Kabotage ohne Gemeinschaftslizenz kann mit einer Geldbuße bis 20.000 € geahndet werden (§ 19 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 7 GüKG).
Ein türkischer Fahrer darf dagegen für ein EU-Unternehmen Kabotage fahren – mit der Fahrerbescheinigung, die der Niederlassungsstaat des Unternehmens ausstellt (Art. 5 VO 1072/2009).
Kabotage in Deutschland: BALM-Kontrollen und Bußgelder
Kabotage in Deutschland: BALM-Kontrollen und Bußgelder — Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kontrolliert Kabotage auf der Straße und ahndet Verstöße gebietsfremder Unternehmen; die Bußgeldrahmen stehen in § 19 GüKG.
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) — Straßenkontrolle, Bußgeldverfahren, Untersagung der Kabotage — https://www.balm.bund.de/
Kabotage-Regeln verletzt: vor der letzten Entladung, mehr als drei, nach sieben Tagen, anderes Fahrzeug, zweite nach leerer Einfahrt, nicht binnen drei Tagen beendet — Geldbuße bis 10.000 € — § 19 Abs. 2a Nr. 1–8 und Abs. 7 GüKG
Kabotage in der 4-tägigen Sperrfrist — Geldbuße bis 10.000 € — § 19 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 7 GüKG
Kabotage ohne Gemeinschaftslizenz — Geldbuße bis 20.000 € — § 19 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 7 GüKG
Kabotage mit einem Fahrer aus einem Drittstaat ohne Fahrerbescheinigung (Unternehmen) — Geldbuße bis 200.000 € — § 19 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 7 GüKG
Fahrer aus einem Drittstaat führt die Fahrerbescheinigung nicht mit — Geldbuße bis 10.000 € — § 19 Abs. 3 und Abs. 7 GüKG
Auftraggeber (Verlader, Spedition) lässt Leistungen ausführen, obwohl er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer keine Berechtigung hat oder sie unzulässig verwendet — Geldbuße bis 20.000 €; bei Fahrpersonal ohne Fahrerbescheinigung bis 200.000 € — § 7c, § 19 Abs. 1a und Abs. 7 GüKG; Art. 14a VO 1072/2009
Wiederholte schwere Verstöße — Das BALM kann einem Unternehmen die Kabotage in Deutschland untersagen. Am 12.08.2026 hat es einem polnischen Unternehmen die Kabotage für ein Jahr untersagt, nachdem trotz Bußgeldern weitere Verstöße festgestellt wurden (Verfügung noch nicht bestandskräftig). — § 3 GüKGrKabotageV i. V. m. Art. 13 Abs. 2 VO 1072/2009; BALM-Pressemitteilung 34/2026
Wortlaut der nationalen Verordnung — § 17a Abs. 2 GüKGrKabotageV spricht noch von der „ersten teilweisen oder vollständigen Entladung“. Maßgeblich ist die unmittelbar geltende VO 1072/2009 in der Fassung von 2020 – und § 19 Abs. 2a Nr. 2 GüKG ahndet Kabotage vor der letzten Entladung der eingeführten Lieferung. — § 17a GüKGrKabotageV; Art. 8 Abs. 2 VO 1072/2009; § 19 Abs. 2a GüKG
Für Verlader und Speditionen in Deutschland — Wer ausländische Frachtführer einsetzt, trägt nach § 7c GüKG eine eigene Verantwortung. In Logistivo stehen Ladung, Frachtführer, Statusverlauf, Position aus der Fahrer-App und der CMR-Frachtbrief aus den Ladungsdaten in einem Datensatz – die Grundlage, um die Tage einer Tour nachzuvollziehen.
Was Logistivo für Touren mit Kabotage festhält
Was Logistivo für Touren mit Kabotage festhält — Kabotage-Nachweise sind Tage, Orte und Frachtbriefe. Logistivo hält sie an der Ladung fest, statt sie nachträglich zusammenzusuchen.
Statusverlauf je Ladung — Jede Ladung trägt ihre Statuswechsel mit Datum – vom Warten auf die Beladung bis zum Abschluss.
Fahrer-App für iOS und Android — Der Fahrer meldet Status und Position an die Ladung und markiert auf Touren mit mehreren Stopps jeden Stopp mit Zeitpunkt.
CMR aus den Ladungsdaten — Absender, Empfänger, Frachtführer, Orte, Daten, Ware, Gewicht und Kennzeichen füllen den CMR-Frachtbrief als PDF in drei Ausfertigungen.
Länderverlauf je Fahrer — Im Bereich Fahrer zeigt Logistivo Tag für Tag, in welchem Land der Fahrer war – aus der Position der Fahrer-App.
Kabotage-Touren mit belegten Tagen planen
Ladungen, Status, Fahrer-App und CMR in einem System: Logistivo kostenlos testen und die nächste Tour mit Statusverlauf und Frachtbrief aus einer Hand fahren.
EUR-Lex — Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 über Fristen, Daten und Termine (Art. 2, 3) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31971R1182
Europäische Kommission — Rules on cabotage as applicable from 21 February 2022 – Fragen und Antworten — https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/mobility-package-i/market-rules/rules-cabotage-applicable-21-february-2022_en
Europäische Kommission — Questions and answers on tachograph provisions of Mobility Package 1 — https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/mobility-package-i/tachographs/questions-and-answers-tachograph-provisions-mobility-package-1_en
EUR-Lex — Richtlinie (EU) 2020/1057 – Entsendung von Kraftfahrern (Art. 1 Abs. 7 und 11) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020L1057
GOV.UK — Transporting goods into the UK as a non-UK operator — https://www.gov.uk/guidance/eu-operators-transporting-goods-into-the-uk
Inspectie Leefomgeving en Transport — Cabotage (Benelux-Vertrag) — https://www.ilent.nl/onderwerpen/goederenvervoer-over-de-weg/cabotage
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Kabotagefahrten darf ein ausländischer Lkw in Deutschland machen?
Höchstens drei nach einer beladenen grenzüberschreitenden Beförderung nach Deutschland; die letzte Entladung muss spätestens am siebten Tag nach der letzten Entladung der eingehenden Ladung um 23:59 Uhr erfolgen (Art. 8 Abs. 2 VO 1072/2009).
Zählt der Tag der Entladung bei der 7-Tage-Frist mit?
Nein. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr des folgenden Tages; eine Entladung am Montag ergibt eine Frist bis zum nächsten Montag, 23:59 Uhr. Kabotage darf aber schon am Tag der Entladung beginnen.
Was passiert, wenn die Frist an einem Sonntag endet?
Sie endet mit Ablauf des nächsten Werktags. Außerdem muss jede Frist von zwei oder mehr Tagen mindestens zwei Werktage enthalten (VO 1182/71 Art. 3 Abs. 4 und 5). Das gilt für die 7 Tage, die 3 Tage und die Sperrfrist.
Wie lange ist die Sperrfrist nach der Kabotage?
Vier Kalendertage im selben Land, gerechnet ab dem Tag nach der letzten Entladung, mit Verlängerung über Wochenende und Feiertage. Letzte Kabotage am Montag heißt: neue Kabotage in diesem Land ab Samstag, 0:00 Uhr.
Gilt die Kabotage-Regel auch für Transporter bis 3,5 t?
Ja, seit dem 21. Mai 2022 für Fahrzeuge über 2,5 t: Sie brauchen eine Gemeinschaftslizenz und unterliegen denselben Kabotagegrenzen. Im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage müssen sie ab 1. Juli 2026 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgerüstet sein.
Haftet auch der Auftraggeber für illegale Kabotage?
In Deutschland darf ein Auftraggeber Leistungen nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer keine Berechtigung hat oder sie unzulässig verwendet; die Geldbuße reicht bis 20.000 €, bei Fahrpersonal ohne Fahrerbescheinigung bis 200.000 € (§ 7c, § 19 GüKG).
Kann Logistivo die Tage für den Kabotage-Nachweis festhalten?
Logistivo speichert zu jeder Ladung den Statusverlauf mit Datum; auf Touren mit mehreren Stopps markiert der Fahrer in der App jeden Be- und Entladestopp mit Zeitpunkt, und die Fahrer-App sendet die Position an die Ladung. Die Kabotage-Grenzen selbst prüfen Sie mit diesem Rechner.
Erstellt Logistivo den CMR-Frachtbrief für jede Beförderung?
Ja: aus den Daten der Ladung als PDF, in drei Ausfertigungen für Absender, Empfänger und Frachtführer. Übernommen werden Absender, Empfänger, Frachtführer, Orte und Daten, Ware, Packstücke, Bruttogewicht und Kennzeichen; die Unterschriften kommen auf den ausgedruckten Frachtbrief.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.