Lenk- und Ruhezeiten Rechner: LKW-Woche nach VO 561/2006 prüfen
Nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 darf ein LKW-Fahrer täglich 9 Stunden lenken (zweimal pro Woche 10 Stunden), wöchentlich 56 Stunden und in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden. Nach 4 Stunden 30 Minuten Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten fällig (auch 15 + 30 Minuten); die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden (zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens dreimal 9 Stunden), die wöchentliche Ruhezeit 45 Stunden (reduziert 24 Stunden, Ausgleich bis zum Ende der dritten Folgewoche), und sie beginnt spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen. Der Rechner prüft die eingetragene Doppelwoche gegen diese Grenzen und nennt zu jedem Verstoß den Artikel. In Logistivo meldet die Fahrer-App die Position des LKW an den Auftrag, jeder Statuswechsel wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert, und Fahrer- und Fahrzeugdokumente – auch die Fahrtenschreiber-Kalibrierung – werden bis zum Ablaufdatum überwacht.
Ihre Doppelwoche, Regel für Regel geprüft — Tragen Sie ein, was tatsächlich gefahren wurde – Schichtbeginn, Lenkzeit, Pausen und andere Arbeiten je Tag – und sehen Sie jeden Verstoß gegen VO 561/2006 oder AETR mit Artikel und Restlenkzeit.
Der Rechner prüft erfasste Tätigkeiten, keinen Plan: Er vergleicht die eingetragenen Tage mit der VO (EG) Nr. 561/2006 in der Fassung der VO (EU) 2020/1054 oder mit dem AETR sowie mit den Mindestvorgaben der Richtlinie 2002/15/EG zur Arbeitszeit. Er läuft vollständig in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht übertragen.
EU: VO (EG) 561/2006 — Fahrten innerhalb von EU, EWR und Schweiz Gilt für Güterkraftfahrzeuge über 3,5 t einschließlich Anhänger auf Fahrten innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, seit 1. Juli 2026 auch für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage (Art. 2 Abs. 1). In Deutschland gelten die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 FPersV zusätzlich für Fahrzeuge über 2,8 t bis 3,5 t.
AETR — Fahrten teilweise außerhalb von EU, EWR und Schweiz – etwa Türkei, Ukraine, Serbien Auf grenzüberschreitenden Fahrten, die teilweise durch AETR-Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz führen, gilt statt der VO 561/2006 das AETR – für die gesamte Fahrt, wenn das Fahrzeug in der EU oder einem AETR-Staat zugelassen ist (Art. 2 Abs. 3 VO 561/2006). Die Grenzen sind weitgehend gleich; das AETR kennt keine Rückkehrpflicht, erlaubt nur eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit auf einmal und keine zwei hintereinander.
Regelwerk — EU-Verordnung 561/2006 oder AETR; die Auswahl bestimmt die geprüften Regeln und den genannten Artikel.
Woche ab (Montag) — Der Montag der geprüften Woche. Die obere Zeile ist die Vorwoche; mit „Vorwoche erfasst“ fließt sie in die 90-Stunden- und die Wochenruhe-Prüfung ein.
Schichtbeginn und Tätigkeiten — Je Tag: Beginn der Schicht, dann Lenk-, Pausen- und Arbeitsblöcke in ihrer Reihenfolge (4:30, 430, 4,5 und 4.5 bedeuten jeweils 4 Std. 30 Min.). Die Zeit zwischen zwei Schichten ist Ruhezeit. Eine Ruhezeit kann auch als Pausenblock eingetragen werden: ab 7 Stunden zählt sie als tägliche Ruhezeit.
Ruhezeit im Fahrzeug verbracht — Am Tag ankreuzen, auf dessen Schicht eine Ruhezeit in der Kabine folgt; wichtig für wöchentliche Ruhezeiten.
Zwei Fahrer — Mehrfahrerbetrieb: Die tägliche Ruhezeit von 9 Stunden muss innerhalb von 30 statt 24 Stunden liegen.
Zwei reduzierte Wochenruhen hintereinander im Ausland — Nur EU: im grenzüberschreitenden Güterverkehr zulässig, wenn beide außerhalb von Niederlassungs- und Wohnsitzstaat beginnen (Art. 8 Abs. 6).
Wochen seit der letzten regelmäßigen Wochenruhe am Wohnsitz oder in der Betriebsstätte — Optional, nur EU: Der Unternehmer muss die Arbeit so planen, dass der Fahrer innerhalb von vier Wochen zurückkehren kann.
Stand der Prüfung — Standard ist das Ende der letzten eingetragenen Tätigkeit; mit Tag und Uhrzeit sehen Sie, wie eine laufende Ruhezeit zählt.
Fahrtunterbrechung nach 4:30 — Nach höchstens 4 Std. 30 Min. Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten; teilbar in mindestens 15 Minuten, gefolgt von mindestens 30 Minuten – in dieser Reihenfolge. Andere Arbeiten sind keine Unterbrechung, Pausen unter 15 Minuten zählen nicht. — Art. 7
Tägliche Lenkzeit — Höchstens 9 Stunden zwischen zwei täglichen Ruhezeiten, höchstens zweimal in der Woche (Montag 00:00 bis Sonntag 24:00) bis 10 Stunden. — Art. 6 Abs. 1
Wöchentliche Lenkzeit — Höchstens 56 Stunden in der Kalenderwoche. — Art. 6 Abs. 2
Doppelwoche — Höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen; der Rechner addiert die Vorwoche. — Art. 6 Abs. 3
Tägliche Ruhezeit — Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorigen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, 3 + 9 Stunden oder – höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhen – 9 Stunden (reduziert); im Mehrfahrerbetrieb 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden. — Art. 8 Abs. 2, 4, 5
Wöchentliche Ruhezeit — Beginn spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen seit dem Ende der vorigen Wochenruhe; regelmäßig 45 Stunden, reduziert mindestens 24 Stunden; nach einer reduzierten muss eine regelmäßige folgen, außer zwei reduzierte hintereinander im Ausland im grenzüberschreitenden Güterverkehr (nur EU); jede Reduzierung wird am Stück bis zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen. — Art. 8 Abs. 6, 6b, 7
Wochenruhe in der Kabine — Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit über 45 Stunden als Ausgleich dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden; eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit schon, wenn das Fahrzeug steht und geeignete Schlafmöglichkeiten hat. — Art. 8 Abs. 8
Arbeitszeit (EU) — Richtlinie 2002/15/EG: höchstens 60 Stunden Arbeitszeit (Lenken plus andere Arbeiten) pro Woche, im Durchschnitt 48; nicht länger als 6 Stunden ohne Pause; mindestens 30 Minuten Pause bei 6 bis 9 Stunden Arbeit, 45 Minuten über 9 Stunden, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. — RL 2002/15/EG Art. 4, 5
Rückkehr (EU) — Der Unternehmer plant die Arbeit so, dass der Fahrer innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen zur Betriebsstätte oder zu seinem Wohnsitz zurückkehren kann, um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen. — Art. 8 Abs. 8a
Regelkonforme Doppelwoche — Zwei 10-Stunden-Tage je Woche, eine reduzierte tägliche Ruhezeit und eine geteilte Fahrtunterbrechung (15 + 30 Minuten): kein Verstoß – und trotzdem nur noch 2 Stunden Lenkzeit, weil die Doppelwoche bei 88 von 90 Stunden steht.
Woche mit Verstößen — 5 Std. 15 Min. Lenkzeit vor der Fahrtunterbrechung, ein dritter 10-Stunden-Tag, nur 7 Std. 30 Min. tägliche Ruhezeit, eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine und 99 Std. 15 Min. Lenkzeit in zwei Wochen.
Zwei reduzierte Wochenruhen im Ausland — Zwei wöchentliche Ruhezeiten von je 30 Stunden hintereinander, beide in der Kabine: nach VO 561/2006 im grenzüberschreitenden Güterverkehr außerhalb von Niederlassungs- und Wohnsitzstaat zulässig, nach AETR ein Verstoß.
So liest der Rechner Ihre Eingaben
Je Tag ein Schichtbeginn; eine zweite Schicht am selben Tag tragen Sie mit der Ruhezeit dazwischen als Pausenblock ein.
Eine Ruhezeit ab 7 Stunden beendet die tägliche Lenkzeit; unter 9 Stunden wird sie als zu kurze tägliche Ruhezeit gemeldet. Rechtlich ist eine tägliche Ruhezeit mindestens 9 Stunden lang (Art. 4 Buchst. g); kürzere Unterbrechungen beenden den Tag nicht.
Die erste erfasste Schicht beginnt am Ende einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit.
Wartezeit zählt nur als Fahrtunterbrechung, wenn sie ausschließlich der Erholung dient (Art. 4 Buchst. d); alles als andere Arbeit Eingetragene ist Arbeit.
Zeiten gelten so, wie sie eingetragen sind, in einer einzigen Zeitzone. Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet in UTC auf – tragen Sie alle Tage in derselben Zeit ein; die Zeitumstellung wird nicht abgebildet.
Die 10-Stunden-Tage zählen in der Kalenderwoche, in der die tägliche Lenkzeit beginnt; die wöchentliche Lenkzeit wird am Montag 00:00 geteilt.
Was der Rechner nicht abbildet
Bereitschaftszeiten, Unterbrechungen der Ruhezeit auf Fähre oder Zug (Art. 9), die 12-Tage-Regel für Reisebusse und die Überschreitung in Ausnahmefällen nach Art. 12.
Ob ein Ausgleich tatsächlich genommen wurde und die Vier-Wochen-Bedingung für zwei reduzierte Wochenruhen hintereinander lassen sich aus zwei Wochen nicht ablesen; der Rechner zeigt Menge und Frist.
Er prüft die eingetippten Zeiten und liest keine Fahrtenschreiber-Dateien.
Nationale Arbeitszeitregeln können strenger sein als die Richtlinie 2002/15/EG.
Einstufung nach Anhang I der VO (EU) 2016/403: SI schwerwiegend, VSI sehr schwerwiegend, MSI schwerste Verstöße; kleinere Überschreitungen bleiben Verstöße.
Die Stunden zeichnet der Fahrtenschreiber auf. Aufträge, Fahrer-App und Fristen führt Logistivo. — Dieser Rechner prüft eine Woche, die Sie eintippen. In Logistivo sendet die Fahrer-App die Position des LKW im Hintergrund an den Auftrag, jeder Statuswechsel wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert, und Führerscheine, Pässe und Visa Ihrer Fahrer sowie die Fahrtenschreiber-Kalibrierung jedes LKW laufen mit Ablaufdatum in einen Fristenbericht, der alle zwei Wochen per E-Mail kommt.
Fahrer-App — Position, Status und CMR-Fotos am Auftrag — /en/carrier/drivers
Auftragsverwaltung — Live-Position und Statusverlauf je Ladung — /en/load-management
Logistivo für Frachtführer — Fuhrpark, Fahrerdokumente und Fristenbericht — /en/carrier
Der Rechner ist eine Hilfe für Planung und Selbstkontrolle. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers und die manuellen Einträge des Fahrers; nach ihnen bewerten die Kontrollbehörden.
Wie lange darf ein LKW-Fahrer lenken, und wie lange muss er ruhen?
Wie lange darf ein LKW-Fahrer lenken, und wie lange muss er ruhen? — Dieselbe Doppelwoche lässt sich nach zwei Regelwerken beurteilen. Die Spalte des oben gewählten Regelwerks ist hervorgehoben.
Tägliche Lenkzeit — EU – VO (EG) 561/2006: 9 Std.; höchstens zweimal pro Woche 10 Std. – Art. 6 Abs. 1 | AETR: 9 Std.; höchstens zweimal pro Woche 10 Std. – Art. 6 Abs. 1
Wöchentliche Lenkzeit — EU – VO (EG) 561/2006: 56 Std. in der Woche von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 – Art. 4 Buchst. i, Art. 6 Abs. 2 | AETR: 56 Std. – Art. 6 Abs. 2
Zwei aufeinanderfolgende Wochen — EU – VO (EG) 561/2006: 90 Std. – Art. 6 Abs. 3 | AETR: 90 Std. – Art. 6 Abs. 3
Fahrtunterbrechung — EU – VO (EG) 561/2006: 45 Min. nach 4 Std. 30 Min. Lenkdauer, oder 15 Min. gefolgt von 30 Min. – Art. 7 | AETR: 45 Min., oder 15 Min. gefolgt von 30 Min. – Art. 7 Abs. 1, 2
Tägliche Ruhezeit — EU – VO (EG) 561/2006: 11 Std. (oder 3 + 9 Std.) innerhalb von 24 Std. nach der vorigen Ruhezeit; höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhen 9 Std. – Art. 4 Buchst. g, Art. 8 Abs. 2, 4 | AETR: 11 Std. (oder 3 + 9 Std.); höchstens dreimal 9 Std. – Art. 1 Buchst. o, Art. 8 Abs. 2, 5
Mehrfahrerbetrieb — EU – VO (EG) 561/2006: 9 Std. innerhalb von 30 Std. – Art. 8 Abs. 5 | AETR: 9 Std. innerhalb von 30 Std. – Art. 8 Abs. 3
Wöchentliche Ruhezeit — EU – VO (EG) 561/2006: 45 Std., reduziert mindestens 24 Std.; Beginn spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen – Art. 8 Abs. 6 | AETR: 45 Std., reduziert mindestens 24 Std.; dieselben sechs 24-Stunden-Zeiträume – Art. 8 Abs. 6 Buchst. a
Ruhezeiten in zwei Wochen — EU – VO (EG) 561/2006: Zwei regelmäßige oder eine regelmäßige und eine reduzierte; im grenzüberschreitenden Güterverkehr zwei reduzierte hintereinander im Ausland, wenn in vier Wochen mindestens vier Wochenruhen liegen, davon zwei regelmäßige – Art. 8 Abs. 6 | AETR: Zwei regelmäßige oder eine regelmäßige und eine reduzierte; nie zwei reduzierte hintereinander – Art. 8 Abs. 6 Buchst. a
Ausgleich — EU – VO (EG) 561/2006: Gleichwertige Ruhepause am Stück vor dem Ende der dritten Folgewoche, angehängt an eine Ruhezeit von mindestens 9 Std. – Art. 8 Abs. 6b, 7 | AETR: Gleichwertige, ununterbrochene Ruhezeit innerhalb der folgenden drei Wochen, angehängt an eine Ruhezeit von mindestens 9 Std. – Art. 8 Abs. 6 Buchst. a, Abs. 7
Ruhezeit im Fahrzeug — EU – VO (EG) 561/2006: Tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeit: ja, im stehenden Fahrzeug mit Schlafmöglichkeit. Regelmäßige Wochenruhe und Wochenruhe über 45 Std. als Ausgleich: nein; die Unterkunft zahlt der Arbeitgeber – Art. 8 Abs. 8 | AETR: Tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten außerhalb des Standorts dürfen im abgestellten Fahrzeug mit geeigneten Schlafmöglichkeiten verbracht werden – Art. 8 Abs. 8
Rückkehr — EU – VO (EG) 561/2006: Innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen; nach zwei reduzierten Wochenruhen hintereinander vor der Ausgleichsruhe – Art. 8 Abs. 8a | AETR: Keine solche Regel
Fähre oder Zug — EU – VO (EG) 561/2006: Regelmäßige tägliche Ruhezeit oder reduzierte Wochenruhe höchstens zweimal unterbrechbar, zusammen 1 Std.; regelmäßige Wochenruhe nur bei Überfahrten ab 8 Std. mit Schlafkabine – Art. 9 Abs. 1 | AETR: Nur die regelmäßige tägliche Ruhezeit ist unterbrechbar – Art. 8bis Abs. 1
Mitzuführende Nachweise — EU – VO (EG) 561/2006: Laufender Tag und die vorausgegangenen 56 Tage (seit 31. Dezember 2024) – Art. 36 VO (EU) 165/2014 in der Fassung der VO (EU) 2020/1054 | AETR: Laufender Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage – AETR Anhang, Art. 12 Abs. 7
Fahrzeuge — EU – VO (EG) 561/2006: Über 3,5 t; seit 1. Juli 2026 über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage – Art. 2 Abs. 1 | AETR: Über 3,5 t – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a
Quellen: VO (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung vom 22. Mai 2024; AETR in der konsolidierten Fassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 0.822.725.22).
Wie schwer wiegt ein Verstoß? Die EU-Einstufung nach VO (EU) 2016/403
Wie schwer wiegt ein Verstoß? Die EU-Einstufung nach VO (EU) 2016/403 — Anhang I der VO (EU) 2016/403 stuft Verstöße gegen die VO 561/2006 nach dem Risiko tödlicher oder schwerer Verletzungen ein; schwerwiegende Verstöße können zum Verlust der Zuverlässigkeit des Unternehmens führen. Der Rechner ordnet jedem Verstoß die Stufe zu, die seiner Größe entspricht.
Tägliche Lenkzeit, keine Verlängerung mehr möglich (Art. 6 Abs. 1) — SI (schwerwiegend): 10 bis unter 11 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 11 Std. und mehr | MSI (schwerste): 13 Std. 30 und mehr ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Std.
Tägliche Lenkzeit, Verlängerung möglich (Art. 6 Abs. 1) — SI (schwerwiegend): 11 bis unter 12 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 12 Std. und mehr | MSI (schwerste): 15 Std. und mehr ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Std.
Wöchentliche Lenkzeit (Art. 6 Abs. 2) — SI (schwerwiegend): 60 bis unter 65 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 65 bis unter 70 Std. | MSI (schwerste): 70 Std. und mehr
Zwei aufeinanderfolgende Wochen (Art. 6 Abs. 3) — SI (schwerwiegend): 100 bis unter 105 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 105 bis unter 112 Std. 30 | MSI (schwerste): 112 Std. 30 und mehr
Lenkdauer vor der Fahrtunterbrechung (Art. 7) — SI (schwerwiegend): 5 bis unter 6 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 6 Std. und mehr | MSI (schwerste): —
Tägliche Ruhezeit ohne verbleibende Reduzierung (11 Std. fällig) (Art. 8 Abs. 2) — SI (schwerwiegend): 8 Std. 30 bis unter 10 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): unter 8 Std. 30 | MSI (schwerste): —
Reduzierte tägliche Ruhezeit (9 Std. fällig) (Art. 8 Abs. 2) — SI (schwerwiegend): 7 bis unter 8 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): unter 7 Std. | MSI (schwerste): —
Aufgeteilte tägliche Ruhezeit, zweiter Teil (Art. 8 Abs. 2) — SI (schwerwiegend): 3 Std. + 7 bis unter 8 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): 3 Std. + unter 7 Std. | MSI (schwerste): —
Tägliche Ruhezeit im Mehrfahrerbetrieb (Art. 8 Abs. 5) — SI (schwerwiegend): 7 bis unter 8 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): unter 7 Std. | MSI (schwerste): —
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Std. fällig) (Art. 8 Abs. 6) — SI (schwerwiegend): 20 bis unter 22 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): unter 20 Std. | MSI (schwerste): —
Wöchentliche Ruhezeit ohne zulässige Reduzierung (45 Std. fällig) (Art. 8 Abs. 6) — SI (schwerwiegend): 36 bis unter 42 Std. | VSI (sehr schwerwiegend): unter 36 Std. | MSI (schwerste): —
Wochenruhe nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen begonnen (Art. 8 Abs. 6) — SI (schwerwiegend): 3 bis unter 12 Std. zu spät | VSI (sehr schwerwiegend): 12 Std. und mehr zu spät | MSI (schwerste): —
Eine Überschreitung unterhalb der SI-Spalte – etwa 9 Std. 30 Lenkzeit an einem Tag ohne verbleibende Verlängerung – bleibt ein Verstoß; Anhang I führt sie nur nicht als schwerwiegend.
Der Rechner vergibt MSI nur, wenn die tägliche Lenkzeit keinerlei Fahrtunterbrechung enthält.
Die amtlichen Bezeichnungen: MSI = schwerste Verstöße, VSI = sehr schwerwiegender Verstoß, SI = schwerwiegender Verstoß (VO (EU) 2016/403, Anhang I).
Wie viele Stunden darf ein LKW-Fahrer am Tag, in der Woche und in zwei Wochen fahren?
9 · 56 · 90 — Stunden je Tag · Woche · Doppelwoche
9 Stunden am Tag, zweimal pro Woche 10 Stunden; 56 Stunden in der Woche; 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Art. 6 VO 561/2006).
Der „Tag“ ist kein Kalendertag: Die tägliche Lenkzeit reicht vom Ende einer täglichen Ruhezeit bis zum Beginn der nächsten (Art. 4 Buchst. k), eine Schicht ab 22 Uhr ist also ein Tag. Die Woche ist fest von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 (Art. 4 Buchst. i), und die 90 Stunden gelten für jedes Wochenpaar – Woche 1 und 2, dann Woche 2 und 3.
In der Praxis bremst oft die Doppelwoche: Nach 47 Stunden in der Vorwoche bleiben in dieser Woche 43 Stunden, obwohl allein 56 erlaubt wären. Das Beispiel „Regelkonforme Doppelwoche“ oben zeigt genau das – kein Verstoß und nur noch 2 Stunden Lenkzeit.
Wann ist die 45-Minuten-Pause fällig, und darf man sie aufteilen?
4:30 → 45′ — Lenkdauer, dann Fahrtunterbrechung
Nach höchstens 4 Stunden 30 Minuten Lenkzeit. Die 45 Minuten dürfen in eine erste Unterbrechung von mindestens 15 Minuten und eine zweite von mindestens 30 Minuten aufgeteilt werden – in dieser Reihenfolge (Art. 7).
Erst 30, dann 15 Minuten reicht nicht, und Pausen unter 15 Minuten zählen gar nicht. Be- und Entladen oder Papierkram sind andere Arbeiten, keine Fahrtunterbrechung: Eine Unterbrechung dient ausschließlich der Erholung (Art. 4 Buchst. d). Im Mehrfahrerbetrieb darf der zweite Fahrer die 45 Minuten im fahrenden Fahrzeug nehmen, wenn er den lenkenden Fahrer dabei nicht unterstützt (Art. 7).
Dazu kommt die Arbeitszeit: Nach der Richtlinie 2002/15/EG darf niemand länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten, bei 6 bis 9 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause fällig, über 9 Stunden 45 Minuten. Eine lange Ladezeit kann also eine Pause erzwingen, auch wenn wenig gelenkt wurde.
Was ist eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit, und wie wird sie ausgeglichen?
Eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24, aber weniger als 45 Stunden – in der Verordnung „reduziert“ genannt. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen braucht der Fahrer zwei regelmäßige oder eine regelmäßige und eine reduzierte Wochenruhe; die fehlenden Stunden werden am Stück vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche nachgeholt (Art. 8 Abs. 6, 6b).
Der Ausgleich muss an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden angehängt werden (Art. 8 Abs. 7): Eine Wochenruhe von 30 Stunden hinterlässt 15 Stunden, die zum Beispiel an eine spätere tägliche Ruhezeit angehängt werden. Der Rechner zeigt zu jeder reduzierten Wochenruhe Menge und letzten Tag.
Unabhängig von der Art beginnt eine Wochenruhe spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen seit dem Ende der vorigen. Endete die Wochenruhe am Montag um 6 Uhr, muss die nächste bis Sonntag 6 Uhr beginnen.
Darf die wöchentliche Ruhezeit im LKW verbracht werden?
Regelmäßig: nein — reduzierte Wochenruhe: ja, im stehenden LKW mit Schlafkabine
Die regelmäßige nicht. Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und jede Wochenruhe über 45 Stunden als Ausgleich sind in einer geeigneten, geschlechtergerechten Unterkunft mit Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen; die Kosten trägt der Arbeitgeber (Art. 8 Abs. 8). Tägliche Ruhezeiten und reduzierte Wochenruhen dürfen im stehenden Fahrzeug mit geeigneten Schlafmöglichkeiten verbracht werden.
Kreuzen Sie im Rechner „Ruhezeit im Fahrzeug verbracht“ am Tag vor einer Wochenruhe an: Eine regelmäßige Wochenruhe in der Kabine erscheint dann als Verstoß nach Art. 8 Abs. 8, eine reduzierte wird als zulässig vermerkt.
Gelten Lenk- und Ruhezeiten auch für Transporter bis 3,5 Tonnen?
2,8 · 2,5 · 3,5 t — FPersV · EU seit 1. 7. 2026 · VO 561/2006
In Deutschland ja, ab 2,8 Tonnen: Fahrer von Güterfahrzeugen über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse müssen Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach den Artikeln 4, 6 bis 9 und 12 der VO 561/2006 einhalten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 FPersV). Seit 1. Juli 2026 gilt die EU-Verordnung selbst für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage.
Ohne Fahrtenschreiber zeichnen diese Fahrer Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Unterbrechungen und Ruhezeiten täglich auf und führen die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage mit (§ 1 Abs. 6 FPersV). Nach dem Hinweis des BALM vom Juli 2026 brauchen leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage einen intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2; Fahrzeuge deutscher Unternehmen, die nur im Inland fahren, unterliegen bei über 2,8 t weiterhin nur der FPersV.
Was hat sich mit dem Mobilitätspaket geändert?
2020/1054 — Verordnung (EU) vom 15. Juli 2020
Die VO (EU) 2020/1054 änderte die VO 561/2006: Regelmäßige Wochenruhen sind im Fahrzeug verboten, Fahrer müssen alle vier Wochen nach Hause oder zur Betriebsstätte zurückkehren können, zwei reduzierte Wochenruhen hintereinander sind im grenzüberschreitenden Güterverkehr im Ausland erlaubt, und in Ausnahmefällen darf die Lenkzeit um eine oder zwei Stunden überschritten werden, um für die Wochenruhe nach Hause oder zur Betriebsstätte zu kommen (Art. 12). Mit der VO (EU) 2020/1055 hat das Paket auch die Kabotage verschärft: Nach bis zu drei Kabotagebeförderungen in sieben Tagen darf dasselbe Fahrzeug vier Tage lang keine Kabotage im selben Mitgliedstaat fahren – den Zeitplan rechnet der Kabotage-Rechner nach.
Mitzuführende Nachweise: laufender Tag und die vorausgegangenen 56 Tage, seit 31. Dezember 2024 (Art. 36 VO 165/2014 in geänderter Fassung).
Transporter: seit 1. Juli 2026 gilt die Verordnung für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage (Art. 2 Abs. 1 Buchst. aa).
Die Überschreitung um eine oder zwei Stunden nach Art. 12 ist zu vermerken und bis zum Ende der dritten Folgewoche am Stück auszugleichen; für zwei Stunden ist unmittelbar davor eine Fahrtunterbrechung von 30 Minuten nötig.
Entsendung: Die RL (EU) 2020/1057 aus demselben Paket legt fest, wann ein Fahrer entsandt ist – bei Kabotage und Dreiländerverkehr, nicht bei bilateralen Beförderungen oder im Transit. Welche Abschnitte einer Tour eine IMI-Entsendemeldung brauchen, zeigt der Entsendungsrechner für Lkw-Fahrer.
Wo Logistivo hilft — Für Fahrer aus Drittstaaten zählt Logistivo aus der Position der Fahrer-App die Tage im Schengen-Raum (90 in 180) und meldet Pässe und Visa vor ihrem Ablauf. Die Fahrtenschreiber-Kalibrierung jedes LKW wird genauso überwacht – im Fuhrparkmodul für Frachtführer. Für eine einzelne Tour lässt sich das auch von Hand prüfen: Der kostenlose 90/180-Tage-Rechner zeigt verbrauchte Tage, Resttage und den spätesten Ausreisetag.
Was gilt in Deutschland zusätzlich? — Die VO 561/2006 gilt unmittelbar; die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt sie für leichtere Fahrzeuge und regelt die Aufzeichnungen. Zu welchen Stunden an Sonn- und Feiertagen LKW-Fahrverbote gelten, in Deutschland und acht weiteren Ländern, zeigt der LKW-Fahrverbot-Kalender 2026.
BALM – Bundesamt für Logistik und Mobilität — Das BALM veröffentlicht die „Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ und hat sie zur Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026 aktualisiert. — https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/2026/07_Juli/Hinweise_zu_den_Sozialvorschriften_Fahrtsenschreiberpflicht_ab_Juli_2026.html
Fahrzeuge über 2,8 t bis 3,5 t — Deren Fahrer halten Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Art. 4, 6 bis 9 und 12 der VO 561/2006 ein; der Unternehmer sorgt dafür. — § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 FPersV
Aufzeichnungen ohne Fahrtenschreiber — Täglich getrennt: Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten einschließlich Bereitschaft, Unterbrechungen und Ruhezeiten, mit Name, Datum, Kennzeichen, Ort und Kilometerstand bei Beginn und Ende; mitzuführen sind der laufende Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage. — § 1 Abs. 6 FPersV
Leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2026 — Über 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage: intelligenter Fahrtenschreiber Version 2. Rein innerdeutsch eingesetzte Fahrzeuge deutscher Unternehmen über 2,8 t unterliegen weiterhin nur der FPersV. — BALM, Hinweis Juli 2026
Nachweise im LKW — Mit Fahrtenschreiber: der laufende Tag und die vorausgegangenen 56 Tage; auf AETR-Fahrten der laufende Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage. — Art. 36 VO (EU) 165/2014; AETR Anhang Art. 12 Abs. 7
Logistivo für deutsche Transportunternehmen — Laden Sie den Führerschein oder Pass eines Fahrers oder den Nachweis der Fahrtenschreiber-Kalibrierung eines LKW hoch: Das Ablaufdatum erscheint im Fristenbericht, den Logistivo alle zwei Wochen per E-Mail mit Excel-Datei verschickt – abgelaufene Dokumente und solche, die in 30, 60, 90 oder 120 Tagen ablaufen.
Was Logistivo für Transportunternehmen ergänzt — Fahrer, LKW und Aufträge in einem Konto – der Rechner oben ist der kostenlose erste Schritt.
Fahrer-App am Auftrag — Fahrer per Link einladen; die App sendet die Position des LKW im Hintergrund an den Auftrag, der Fahrer meldet den Status und fotografiert CMR und Lieferscheine.
Live-Position und Statusverlauf — Alle Beteiligten sehen, wo die Ladung ist; jeder Statuswechsel wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert.
Fristen im Blick — Führerscheine, Pässe, Visa und Aufenthaltstitel der Fahrer, Fahrtenschreiber-Kalibrierung, Hauptuntersuchung und Versicherungen der LKW – jeweils mit Ablaufdatum und einem Bericht alle zwei Wochen.
Schengen-Tage für Drittstaatsfahrer — Aus der Position der Fahrer-App hält Logistivo das Land jedes Tages fest und zählt die verbleibenden Schengen-Tage (90 in 180).
Fahrer, LKW und Aufträge in Logistivo führen
Kostenloses Konto anlegen, den ersten Fahrer per Link einladen und die Ladung noch am selben Tag auf der Karte sehen.
Quelle
EUR-Lex — Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – konsolidierte Fassung vom 22.05.2024 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02006R0561-20240522
Bundesministerium der Justiz — § 1 FPersV – Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr — https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
BALM — Hinweise zu den Sozialvorschriften – Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026 — https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/2026/07_Juli/Hinweise_zu_den_Sozialvorschriften_Fahrtsenschreiberpflicht_ab_Juli_2026.html
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf ein LKW-Fahrer ohne Pause fahren?
4 Stunden 30 Minuten. Bis dahin ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten fällig oder 15 Minuten und später mindestens 30 Minuten (Art. 7 VO 561/2006). Laden oder andere Arbeiten sind keine Unterbrechung.
Wie oft darf ein LKW-Fahrer 10 Stunden fahren?
Zweimal pro Kalenderwoche, Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 (Art. 6 Abs. 1). Ein dritter Tag über 9 Stunden ist ein Verstoß; nach Anhang I der VO 2016/403 ab 10 Stunden ein schwerwiegender (SI).
Wie oft darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
Höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten, jeweils auf mindestens 9 Stunden (Art. 8 Abs. 4). Anders als eine reduzierte Wochenruhe muss eine reduzierte tägliche Ruhezeit nicht ausgeglichen werden.
Gilt die 90-Stunden-Grenze für feste Doppelwochen?
Nein, für jedes Paar aufeinanderfolgender Wochen: Woche 1 und 2, dann Woche 2 und 3 usw. (Art. 6 Abs. 3). Erfassen Sie oben die Vorwoche, um sie zu prüfen.
Wie viele Tage muss der Fahrer Nachweise mitführen?
Mit Fahrtenschreiber den laufenden Tag und die vorausgegangenen 56 Tage (seit 31. Dezember 2024), auf AETR-Fahrten 28 Kalendertage. Fahrer von Fahrzeugen über 2,8 t bis 3,5 t ohne Fahrtenschreiber führen nach § 1 Abs. 6 FPersV ihre Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage mit.
Gelten die Lenk- und Ruhezeiten für Sprinter und Transporter?
In Deutschland ab 2,8 t zulässiger Höchstmasse nach der FPersV. Seit 1. Juli 2026 gilt zudem die EU-Verordnung für Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage – mit Pflicht zum intelligenten Fahrtenschreiber Version 2.
Was bedeuten SI, VSI und MSI?
Die Stufen aus Anhang I der VO (EU) 2016/403: schwerwiegender Verstoß (SI), sehr schwerwiegender Verstoß (VSI) und schwerste Verstöße (MSI). Sie sagen, wie stark ein Verstoß die Verkehrssicherheit gefährdet, und fließen in die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens ein.
Kann Logistivo an ablaufende Fahrer- und Fahrzeugdokumente erinnern?
Ja. In Logistivo wird jedes Fahrerdokument (Führerschein, Pass, Visum, Aufenthaltstitel, Reisekrankenversicherung) und jedes Fahrzeugdokument (Fahrtenschreiber-Kalibrierung, Hauptuntersuchung, Versicherungen, ADR) mit Ablaufdatum gespeichert; alle zwei Wochen erhält das Unternehmen eine E-Mail mit Excel-Datei zu abgelaufenen Dokumenten und solchen, die in 30, 60, 90 oder 120 Tagen ablaufen.
Was zeichnet die Logistivo-Fahrer-App auf?
Die Position des LKW, im Hintergrund an den Auftrag gesendet, Statusmeldungen und Fotos von CMR und Lieferscheinen. Die rechtlich maßgebliche Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten bleibt der Fahrtenschreiber; Logistivo zeigt, wo jede Ladung ist und was mit ihr geschah, und der Fahrer sieht nur seine eigenen Aufträge.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.