MRN verfolgen: Status von Ausfuhr und Versandverfahren prüfen
Eine MRN verfolgen Sie über den Dienst der Europäischen Kommission „Verfolgung einer Versand-MRN (nur für Transit- und Exportvorgänge)“: Er zeigt Ausfuhr- und Versandvorgänge, deren Nachrichten zwischen Zollverwaltungen ausgetauscht werden – nur zur Information und nicht in Echtzeit. Den Ausgangsvermerk für eine deutsche Ausfuhr übermittelt die Ausfuhrzollstelle elektronisch an den Anmelder; er ist nach § 9 und § 10 UStDV der Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer. Die 18 Zeichen selbst verraten den Vorgang: zwei Ziffern Jahr, zwei Buchstaben Land, zwölf Zeichen Nummer, die Verfahrenskennung (A/B Ausfuhr, J–M Versand, R/S Einfuhr) und eine Prüfziffer. In Logistivo liegen MRN-Dokument und Versandbegleitdokument an der Sendung, das Begleitdokument wird bei Packstückzahl und Bruttogewicht mit der Handelsrechnung abgeglichen, und jede Statusänderung wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert.
Quelle: EUR-Lex · Europäische Kommission · Bundesministerium der Justiz · Agenzia delle Dogane e dei Monopoli.
Daten zuletzt aktualisiert:
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Entschlüsselung, Status und nächster Schritt Ihrer MRN
Entschlüsselung, Status und nächster Schritt Ihrer MRN — Der Decoder liest die fünf Felder direkt im Browser; der Status kommt aus dem Dienst der Europäischen Kommission; die Phasenleiste zeigt, wo der Vorgang steht und was als Nächstes passiert.
Was dieses Werkzeug liest: den amtlichen Aufbau der MRN (DVO (EU) 2015/2447, Anhang B, Datenelement 12 01 001 000) und – für Ausfuhr- und Versandvorgänge, deren Nachrichten zwischen Zollverwaltungen laufen – den Dienst der Kommission. Nationale Zollsysteme und Einfuhranmeldungen sieht es nicht; dafür nennt es die richtige Stelle.
Die Regeln des Decoders — Alles, was das Werkzeug berechnet oder entscheidet, ausgeschrieben. Die Lesart der 17. Stelle steht bei Feld 4, die Prüfziffer bei Feld 5.
Format — 18 Zeichen: 2 Ziffern (Jahr) + 2 Buchstaben (Land) + 13 alphanumerische Zeichen (Nummer und, seit dem UZK, Verfahrenskennung) + 1 Prüfziffer. Groß- und Kleinschreibung gleichwertig; Leerzeichen, Bindestriche und Punkte werden entfernt. — DVO (EU) 2015/2447, Anhang B, DE 12 01 001 000
Plausibles Jahr — 20 + die ersten beiden Ziffern; ein Jahr nach dem Folgejahr wird als wahrscheinlicher Tippfehler markiert.
Land — Einordnung als EU-Mitgliedstaat, Land des gemeinsamen Versandverfahrens oder sonstiges Land nach den Listen bei Feld 2. — Europäische Kommission, Seite „Customs transit“
Türkische Anmeldungsnummer — Eine Eingabe aus 8 Ziffern + „EX“ + 6 oder 8 Ziffern wird als wahrscheinliche türkische Zollanmeldungsnummer markiert, nicht als EU-MRN, und auf die Anmeldungsabfrage des türkischen Ministeriums verwiesen.
Wann der EU-Dienst abgefragt wird — Nur bei vollständiger MRN mit richtiger Prüfziffer und einer Verfahrenskennung außer E, P, R, S, T, U, V, W, Z (Verfahren, die der Dienst nicht zeigt). Die Antwort kann bis zu 20 Minuten alt sein; die MRN wird nicht gespeichert.
Markierte Phase — Nur wenn der Kommissionstext ein ausdrückliches Ereignis enthält: IE006/CD006 oder „arrival“ = Ankunft bei der Bestimmungszollstelle; IE018/CD018 oder „control results“ = Kontrollergebnis; IE518/CD518 oder „exit results“ = Ausgang. Ist die MRN vorhanden, aber ohne diese Begriffe, wird nur die erste Phase markiert und der weitere Stand bleibt „nicht bestimmbar“.
Aktualität des EU-Dienstes — Die Kommissionsseite nennt einen Stand der letzten Aktualisierung und erfasst nach eigener Angabe Versandvorgänge, die nach dem 20-08-2025 abgeschlossen wurden (abgerufen am 24. September 2026; um 19:38 Uhr lautete der angezeigte Stand 19:05 Uhr). Beide Werte stehen neben dem Ergebnis. — Europäische Kommission, MRN Follow-up
Wo der amtliche Status steht — Für in Deutschland ausgestellte MRN übermittelt die Ausfuhrzollstelle den Ausgangsvermerk elektronisch an den Anmelder. Öffentlich und ohne Anmeldung abrufbar ist der Dienst der Kommission:
Europäische Kommission — Verfolgung einer Versand-MRN (nur für Transit- und Exportvorgänge) — Ausfuhren (ECS) und Versandvorgänge (NCTS), deren Nachrichten über das gemeinsame Netz der Zollverwaltungen laufen. Er zeigt die ausgetauschten Nachrichten, nicht deren Inhalt. Die Schaltfläche öffnet die Seite mit bereits eingetragener MRN und startet die Suche. Rein nationale Vorgänge erscheinen in der Regel nicht. — https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/mrn/mrn_home.jsp?Lang=de
Ausfuhr (A, B) — Von der Ausfuhranmeldung bis zum Ausgangsvermerk, der die Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei macht.
1. Anmeldung angenommen, MRN vergeben — Die Ausfuhrzollstelle hat die Anmeldung registriert und ihr die MRN zugeteilt; jede weitere Nachricht zum Vorgang trägt diese Nummer. Nächster Schritt: Überlassung abwarten und die MRN an den Frachtführer weitergeben. — DelVO (EU) 2015/2446, Art. 1 Nr. 22
2. Überlassung zur Ausfuhr — Die Ausfuhrzollstelle hat ihre Prüfung abgeschlossen; die Ware darf zur Ausgangszollstelle. Nächster Schritt: Der Frachtführer gestellt die Ware unter Angabe der MRN bei der Ausgangszollstelle.
3. Gestellung und Überlassung zum Ausgang — Bei der Ausgangszollstelle wird die Ware gestellt, gegebenenfalls kontrolliert und zum Ausgang überlassen; danach überwacht die Ausgangszollstelle sie, bis sie das Zollgebiet der Union verlässt. Nächster Schritt: keine Handlung des Anmelders, außer die Ausgangszollstelle fordert etwas an. — UZK (VO (EU) Nr. 952/2013), Art. 267; DVO (EU) 2015/2447, Art. 333 Abs. 1
4. Ausgang aus dem Zollgebiet der Union — Sind Ausgangs- und Ausfuhrzollstelle verschieden, unterrichtet die Ausgangszollstelle die Ausfuhrzollstelle spätestens am Arbeitstag nach dem Ausgang. Wird die Ware nach der Ausfuhr in das externe Versandverfahren übergeführt, ist die Abgangsstelle des Versands die Ausgangszollstelle und meldet spätestens am Arbeitstag nach der Überführung. Nächster Schritt: prüfen, ob der Ausgang bestätigt ist; fehlt er, siehe unten. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 333 Abs. 2 und Art. 329 Abs. 5
5. Ausgang bestätigt: Ausgangsvermerk — Die Ausfuhrzollstelle bescheinigt dem Anmelder oder Ausführer den Ausgang. Bei elektronischer Ausfuhranmeldung ist diese elektronisch übermittelte Bestätigung („Ausgangsvermerk“) der Ausfuhrnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV; ein Alternativ-Ausgangsvermerk gilt ebenso. Nächster Schritt: den Ausgangsvermerk mit der Rechnung aufbewahren. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 334 Abs. 1; UStDV §§ 9, 10
Sofort · Selbst aktiv werden — Der Anmelder kann der Ausfuhrzollstelle von sich aus Datum und Ausgangszollstelle mitteilen und die Bescheinigung des Ausgangs beantragen. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 335 Abs. 2 und 3
Tag 90 · Die Zollstelle fragt nach — Liegt 90 Tage nach der Überlassung keine Ausgangsinformation vor, kann die Ausfuhrzollstelle den Anmelder nach Datum und Ausgangszollstelle fragen. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 335 Abs. 1
+10 Tage · Antwort der Ausgangszollstelle — Auf Antrag fragt die Ausfuhrzollstelle bei der Ausgangszollstelle nach; diese antwortet innerhalb von 10 Tagen. Antwortet sie nicht, wird der Anmelder informiert. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 335 Abs. 3
Alternativnachweise · Ausgang anders belegen — Kopie des vom Empfänger außerhalb der Union unterzeichneten oder beglaubigten Lieferscheins; Zahlungsnachweis; Rechnung; Lieferschein; vom Wirtschaftsbeteiligten, der die Ware aus der Union verbracht hat, unterzeichnetes oder beglaubigtes Dokument; von einer Zollbehörde eines Mitgliedstaats oder Drittlands bearbeitetes Dokument; Aufzeichnungen über Lieferungen an Schiffe, Flugzeuge oder Offshore-Anlagen. Umsatzsteuerlich lässt § 10 Abs. 3 UStDV bei elektronischer Anmeldung, wenn der Ausgangsvermerk nicht möglich oder nicht zumutbar ist, Versendungsbelege zu – sie müssen dann die MRN der Ausfuhranmeldung enthalten. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 335 Abs. 4 Buchst. a–g; UStDV § 10 Abs. 3
Tag 150 · Mögliche Ungültigerklärung — Liegen 150 Tage nach der Überlassung weder Ausgangsinformation noch Nachweis vor, kann die Ausfuhrzollstelle die Anmeldung für ungültig erklären. Steht fest, dass die Ware nicht ausgegangen ist, werden Anmeldung und etwaige Ausgangsbescheinigung sofort für ungültig erklärt. — DelVO (EU) 2015/2446, Art. 248 Abs. 2 und 3
Versandverfahren (T1/T2) (J, K, L, M) — Von der Überführung bis zur Erledigung, mit der die Sicherheit frei wird.
1. Angenommen und überlassen bei der Abgangszollstelle — Die Abgangszollstelle überführt die Ware in das Versandverfahren und setzt eine verbindliche Frist für die Gestellung am Bestimmungsort. Die MRN reist auf dem Versandbegleitdokument, als Barcode oder auf einem anderen von der Empfangsbehörde zugelassenen Weg. Nächster Schritt: Beförderungsweg und Frist einhalten; dem Fahrer Versandbegleitdokument oder Barcode mitgeben. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 297; DelVO (EU) 2015/2446, Art. 184
2. Unterwegs: Durchgangszollstellen — Der Vorgang passiert die vorgesehenen Durchgangszollstellen und, wenn er den Sicherheitsraum verlässt, die Ausgangszollstelle. Nächster Schritt: keine Handlung, außer bei Zwischenfällen während der Beförderung. — Europäische Kommission, Seite NCTS
3. Ankunft bei der Bestimmungszollstelle — Sobald Ware und erforderliche Angaben der Bestimmungszollstelle vorliegen, hat der Inhaber des Verfahrens seine Pflicht erfüllt und das Versandverfahren ist beendet. Nächster Schritt: die Eingangsbestätigung aufbewahren. — UZK (VO (EU) Nr. 952/2013), Art. 233 Abs. 2
4. Kontrollergebnis an die Abgangszollstelle — Die Bestimmungszollstelle übermittelt das Kontrollergebnis spätestens am dritten Tag nach der Gestellung (in Ausnahmefällen bis zu 6 Tage); beim zugelassenen Empfänger spätestens am sechsten Tag nach der Lieferung. Nächster Schritt: die Erledigung abwarten. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 309
5. Erledigung und Freigabe der Sicherheit — Die Abgangszollstelle erledigt das Verfahren, wenn sie anhand des Vergleichs ihrer Daten mit denen der Bestimmungszollstelle feststellt, dass es ordnungsgemäß beendet wurde; danach ist die Sicherheit wieder frei. Laut FAQ der Kommission endet die Haftung des Beteiligten bei Vorgängen im Status „Control Results Send by Office of Destination“ erst mit der Erledigung. Nächster Schritt: das T1 erst nach der Erledigung als abgeschlossen betrachten. — UZK (VO (EU) Nr. 952/2013), Art. 215 Abs. 2; Europäische Kommission, Seite NCTS und MRN-FAQ
6 Tage · Kontrollergebnis fehlt — Hat die Abgangszollstelle 6 Tage nach der Eingangsmitteilung kein Kontrollergebnis (12 Tage, wenn Eisenbahnwagen wegen technischer Probleme abgekoppelt wurden), fordert sie es bei der Bestimmungszollstelle an. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 310 Abs. 1
Frist + 7 Tage · Keine Eingangsmitteilung — Kommt bis zum Ablauf der Gestellungsfrist keine Eingangsmitteilung, fragt der Abgangsmitgliedstaat innerhalb von 7 Tagen nach Fristablauf nach. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 310 Abs. 2 und 3
28 Tage · Antworten — Antworten auf die Auskunftsersuchen sind innerhalb von 28 Tagen zu senden. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 310 Abs. 4
35 + 28 Tage · Jetzt ist der Inhaber gefragt — Reichen die Angaben der Bestimmungszollstelle nicht, wird der Inhaber des Verfahrens spätestens 35 Tage nach Einleitung des Suchverfahrens um Auskunft gebeten und muss innerhalb von 28 Tagen antworten. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 310 Abs. 5
Ausgang ohne Ausfuhranmeldung (C, D) — Summarische Ausgangsanmeldung (C) oder Wiederausfuhrmitteilung (D), abgewickelt bei der Ausgangszollstelle.
1. Bei der Ausgangszollstelle abgegeben — Die summarische Ausgangsanmeldung oder Wiederausfuhrmitteilung wird von der Ausgangszollstelle angenommen. Nächster Schritt: die Ware am Ausgang gestellen. — Europäische Kommission, Seite AES
2. Risikoanalyse und Kontrollen — Die Ausgangszollstelle führt die Risikoanalyse und gegebenenfalls Kontrollen durch. Nächster Schritt: auf Anforderungen der Zollstelle reagieren. — Europäische Kommission, Seite AES
3. Überlassung zum Ausgang — Die Ware wird zum Ausgang überlassen und überwacht, bis sie das Zollgebiet der Union verlässt. — DVO (EU) 2015/2447, Art. 333 Abs. 1
Einfuhr, Eingang und vorübergehende Verwahrung: wo Sie nachsehen — Für die Kennungen E, P, R, S, T, U, V, W und Z zeigt der Dienst der Kommission keinen Status. Der Vorgang ist nur im System des Landes aus Feld 2 sichtbar oder – bei der summarischen Eingangsanmeldung – in ICS2. Phasen werden hier nicht erfunden.
R · S — Einfuhr: Status im Zollsystem des Einfuhrlandes, abrufbar über den eigenen Anmelder.
T — Summarische Eingangsanmeldung: ICS2. Siehe die Seite ICS2 und ENS im Straßenverkehr.
U · W · Z — Vorübergehende Verwahrung und Ankunftsmeldung: System der Zollstelle, bei der die Ware gestellt wird.
P · E · V — Unionsstatus, Warenmanifest und steuerliche Sondergebiete: nationales System des Landes, das die MRN vergeben hat.
Entschlüsselung und Statusübersicht dienen der Information: Maßgeblich sind der Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle und die Erledigung des Versandverfahrens durch die Abgangszollstelle. Auch die Kommission weist darauf hin, dass ihre Daten nur der Information dienen und weder die Kommission noch die nationalen Verwaltungen binden.
Was bedeuten die ersten beiden Ziffern der MRN? — Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Anmeldung förmlich angenommen wurde: 26 steht für 2026.
Feld 1 · Stellen 1–2 · Format n2 · Beispiel 26
Es zählt das Jahr der Annahme durch den Zoll, nicht das Abfahrtsdatum: Eine am 31. Dezember angenommene Anmeldung trägt das alte Jahr, auch wenn der Lkw im Januar losfährt.
Das Jahr hilft auch beim Lesen der restlichen Stellen. Die nationalen Systeme wurden spät umgestellt: Alle Verwaltungen mussten bis 2. Dezember 2024 in AES arbeiten können, und NCTS Phase 5 hatte dasselbe Datum für die vollständige Einführung. Bei MRN bis 2024 ist die 17. Stelle deshalb mit Vorsicht zu lesen (Feld 4).
Stichtage — AES: alle Verwaltungen einsatzbereit bis 2. Dezember 2024 · NCTS Phase 5: vollständige Einführung zum 2. Dezember 2024 — Europäische Kommission, Seiten AES und NCTS
Warum steht in der MRN ein Ländercode (DE, IT, TR …)?
Warum steht in der MRN ein Ländercode (DE, IT, TR …)? — Es ist der Alpha-2-Code des Landes, in dem die Anmeldung, der Nachweis des Unionsstatus oder die Mitteilung abgegeben wurde – also des Landes, dessen Zoll die MRN vergeben hat.
Feld 2 · Stellen 3–4 · Format a2 · Beispiel DE
Das Land sagt auch, wo Sie fragen: Den Ausgangsvermerk zu einer „DE“-Ausfuhr bekommt der Anmelder elektronisch von der deutschen Ausfuhrzollstelle; eine in Italien oder Polen vergebene MRN verfolgen Sie bei der dortigen Verwaltung oder, bei grenzüberschreitenden Vorgängen, im Dienst der Kommission. Der Anmelder derselben Anmeldung wird über seine EORI-Nummer identifiziert; ob sie gültig ist, zeigt die EORI-Prüfung.
Neben den 27 Mitgliedstaaten verbindet das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren weitere Länder, deren Zoll Versand-MRN vergibt – deshalb trägt ein T1 aus der Türkei „TR“.
EU-Mitgliedstaaten (27) — AT BE BG CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HR HU IE IT LT LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK
Gemeinsames Versandverfahren, EFTA-Länder — Island (IS), Liechtenstein (LI), Norwegen (NO), Schweiz (CH) — Europäische Kommission, Seite „Customs transit“
Gemeinsames Versandverfahren, spätere Beitritte — Türkei (TR) seit 1. Dezember 2012; Nordmazedonien (MK) seit 1. Juli 2015; Serbien (RS) seit 1. Februar 2016; Vereinigtes Königreich (GB) seit 1. Januar 2021; Ukraine (UA) seit 1. Oktober 2022; Georgien (GE) seit 1. Februar 2025; Moldau (MD) und Montenegro (ME) seit 1. November 2025 — Europäische Kommission, Seite „Customs transit“
Was steckt in der zwölfstelligen Nummer? — Eine eindeutige Kennung je Nachricht, Jahr und Land. Jede Verwaltung gestaltet sie selbst – im selben Jahr und Land darf sie sich für das jeweilige Verfahren aber nicht wiederholen.
Feld 3 · Stellen 5–16 · Format an12 · Beispiel 000000000001
Verwaltungen, die die Nummer der zuständigen Zollstelle in die MRN aufnehmen wollen, dürfen dafür bis zu den ersten 6 Zeichen dieses Feldes verwenden. Deshalb beginnen MRN derselben Zollstelle oft gleich.
Verwechseln Sie MRN und LRN nicht. Die LRN (lokale Referenznummer) vergibt der Anmelder selbst für seine Anmeldung (bis zu 22 Zeichen, national geregelt). Die MRN vergibt der Zoll bei der Registrierung, und ab dann arbeiten alle Zollstellen mit ihr.
LRN — Nummer des Anmelders, Format an..22 — DelVO (EU) 2015/2446, Anhang B, DE 12 09 000 000
MRN — von der Zollbehörde vergebene Registriernummer — DelVO (EU) 2015/2446, Art. 1 Nr. 22
In der Verordnung heißt die MRN „Master Reference Number“; die Seiten der Kommission sprechen von „Movement Reference Number“, § 10 UStDV von der „Versendungsbezugsnummer“. Gemeint ist dieselbe Nummer.
Was bedeutet der Buchstabe an 17. Stelle?
Was bedeutet der Buchstabe an 17. Stelle? — Die „Verfahrenskennung“: Sie zeigt, welche Anmeldung oder Kombination von Anmeldungen die MRN erzeugt hat. A und B Ausfuhr, J, K, L und M Versand, R und S Einfuhr; die vollständige Tabelle folgt unten.
Feld 4 · Stelle 17 · Format a1 · Beispiel A
Vorsicht bei älteren MRN. Im Format vor dem Zollkodex der Union (VO (EWG) Nr. 2454/93, aufgehoben zum 1. Mai 2016) hatte die MRN keine Verfahrenskennung: Nach dem Land folgten 13 Zeichen Nummer und die Prüfziffer, und mehrere nationale Systeme blieben bis zu ihrer Umstellung bei diesem Format.
Auch die Buchstaben waren nicht immer dieselben. In der Übergangstabelle in Anhang C der DVO (EU) 2015/2447 stand M für den Nachweis des Unionsstatus, der in Anhang B P ist. Und alte italienische MRN trugen E oder T an vorletzter Stelle – mit der heutigen Tabelle gelesen würde E zu „steuerliche Sondergebiete“ und T zu „nur summarische Eingangsanmeldung“.
Ziffer (0–9) — keine Verfahrenskennung: Format vor dem UZK oder nicht umgestelltes nationales System; Stellen 5–17 sind Nummer, es wird kein Verfahren abgeleitet — VO (EWG) Nr. 2454/93
F, G, H, I, N, O, Q, X, Y — stehen nicht in der Tabelle von Anhang B: nationales oder älteres Format — DVO (EU) 2015/2447, Anhang B
Tabellenbuchstabe, Jahr 2025 oder später — Verfahren laut Tabelle — DVO (EU) 2015/2447, Anhang B
Tabellenbuchstabe, Jahr bis 2024 — Verfahren als „wahrscheinlich“ ausgewiesen, mit Hinweis auf nationale Formate — DVO (EU) 2015/2447, Anhänge B und C
Wozu dient die letzte Ziffer der MRN?
Wozu dient die letzte Ziffer der MRN? — Sie ist die Prüfziffer der gesamten MRN: Sie deckt Abschreibfehler auf, beweist aber nicht, dass der Vorgang existiert.
Feld 5 · Stelle 18 · Format an1 (praktisch immer eine Ziffer) · Beispiel 4
Die Rechnung entspricht der des italienischen Zolls (ADM) auf seiner Seite zur Ausfuhrmitteilung. Jedes der ersten 17 Zeichen erhält einen Wert (Ziffern ihren eigenen, Buchstaben nach der ISO-6346-Tabelle), wird mit 2 hoch seiner Position multipliziert (1, 2, 4, 8 … bis 65.536), die Produkte werden addiert und der Rest der Division durch 11 genommen; Rest 10 wird als 0 geschrieben.
Passt die Ziffer nicht, ist fast immer ein Zeichen vertauscht: O statt 0, I statt 1, S statt 5. Die Beispiele in der Verordnung (etwa 21RO9876AB889012B1) bestehen diese Prüfung nicht – sie veranschaulichen den Aufbau und sind keine echten Nummern.
Welche Verfahrenskennungen gibt es und was bedeuten sie?
Welche Verfahrenskennungen gibt es und was bedeuten sie? — Amtlicher deutscher Wortlaut von Anhang B (Datenelement 12 01 001 000). Die letzte Spalte sagt, wo der Status sichtbar ist.
A — Nur Ausfuhr — Ausfuhr — EU-Dienst (ECS); Ausgangsvermerk elektronisch an den Anmelder
B — Ausfuhranmeldung und summarische Ausgangsanmeldung — Ausfuhr — EU-Dienst (ECS); Ausgangsvermerk elektronisch an den Anmelder
C — Nur summarische Ausgangsanmeldung — Ausgang — EU-Dienst (ECS), Abdeckung nicht garantiert
D — Wiederausfuhrmitteilung — Ausgang — EU-Dienst (ECS), Abdeckung nicht garantiert
E — Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten — Steuerliche Sondergebiete — Nationales System des Landes aus Feld 2
J — Nur Versandanmeldung — Versand — EU-Dienst (NCTS)
K — Versandanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung — Versand — EU-Dienst (NCTS)
L — Versandanmeldung und summarische Eingangsanmeldung — Versand — EU-Dienst (NCTS)
M — Versandanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung und summarische Eingangsanmeldung — Versand — EU-Dienst (NCTS)
P — Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren/Warenmanifest — Unionsstatus — Nationales System des Landes aus Feld 2
R — Nur Einfuhranmeldung — Einfuhr — Nationales System, über den Anmelder
S — Einfuhranmeldung und summarische Eingangsanmeldung — Einfuhr — Nationales System; Eingangsteil in ICS2
T — Nur summarische Eingangsanmeldung — Eingang (ICS2) — ICS2
U — Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung — Vorübergehende Verwahrung — Nationales System des Landes aus Feld 2
V — Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten — Steuerliche Sondergebiete — Nationales System des Landes aus Feld 2
W — Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung und summarische Eingangsanmeldung — Vorübergehende Verwahrung — Nationales System; Eingangsteil in ICS2
Z — Ankunftsmeldung — Ankunft — Nationales System des Landes aus Feld 2
Die Buchstaben F, G, H, I, N, O, Q, X und Y stehen nicht in der Tabelle: Tauchen sie an 17. Stelle auf, folgt die MRN einem nationalen oder älteren Format.
Welche Fehler passieren mit der MRN am häufigsten?
Eine alte MRN mit der neuen Tabelle lesen — E oder T in alten italienischen MRN bedeuten nicht „steuerliche Sondergebiete“ oder „Eingang“, und M hat zwischen Anhang C und Anhang B die Bedeutung gewechselt.
O statt 0, I statt 1 — Die Prüfziffer fängt fast alle Vertauschungen ab, aber nicht alle – und eine MRN, die sie besteht, existiert deshalb noch nicht.
Im EU-Dienst nach einem rein nationalen Vorgang suchen — Laufen die Nachrichten nur innerhalb Deutschlands, erscheint die MRN dort in der Regel nicht; maßgeblich ist der Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle.
Die Abfrage als Nachweis verwenden — Die Anzeige des EU-Dienstes dient der Information. Den Ausfuhrnachweis liefern Ausgangsvermerk oder Alternativ-Ausgangsvermerk (§§ 9, 10 UStDV).
Das T1 bei Ankunft des Lkw für erledigt halten — Die Ankunft beendet das Verfahren (Art. 233 Abs. 2 UZK); Inhaber und Sicherheit werden erst mit der Erledigung durch die Abgangszollstelle frei (Art. 215 Abs. 2).
Warten, bis der Zoll nachfragt — Der Anmelder kann den Ausgang jederzeit selbst mitteilen und die Bescheinigung beantragen; nach 150 Tagen kann die Anmeldung für ungültig erklärt werden.
LRN und MRN verwechseln — Die LRN ist die Referenz des Anmelders (an..22); die MRN vergibt der Zoll.
Das Versandbegleitdokument für Pflicht halten — Die MRN eines Versandvorgangs darf auch als Barcode oder auf anderem von der Empfangsbehörde zugelassenem Weg vorgelegt werden (DelVO (EU) 2015/2446, Art. 184).
Versendungsbelege ohne MRN vorlegen — Wer statt des Ausgangsvermerks Versendungsbelege nutzt, muss darin die MRN der Ausfuhranmeldung angeben (§ 10 Abs. 3 UStDV).
MRN, T1 und Ausgangsvermerk direkt an der Sendung
In Logistivo legen Sie MRN, Versandbegleitdokument und Ausgangsnachweis an der Sendung ab – jeweils mit Dokumenttyp – und teilen sie im Gespräch zur Sendung: Auftraggeber, Frachtführer und Zolldienstleister arbeiten mit derselben Nummer und derselben Datei. Das Versand- bzw. Ausfuhrbegleitdokument vergleicht Logistivo bei Packstückzahl und Bruttogewicht mit der Handelsrechnung und markiert Abweichungen an der Sendung. Die Zollagenten der Versand- und der Empfangsseite stehen als Beteiligte an derselben Sendung, und jede Statusänderung wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert.
Quelle
EUR-Lex — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2026 — Anhang B (DE 12 01 001 000), Anhang C, Art. 297, 309, 310, 329, 333, 334, 335 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R2447-20260701
EUR-Lex — Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446, konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2026 — Art. 1 Nr. 22, Art. 184, 185, 248, Anhang B (DE 12 09 000 000) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R2446-20260701
EUR-Lex — Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union — Art. 215, 233, 267 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02013R0952-20221212
EUR-Lex — Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 — MRN-Format vor dem UZK — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01993R2454-20140101
Europäische Kommission — Verfolgung einer Versand-MRN (nur für Transit- und Exportvorgänge) — https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/mrn/mrn_home.jsp?Lang=de
Europäische Kommission — New Computerised Transit System (NCTS) — Phase 5 und Erledigung — https://taxation-customs.ec.europa.eu/online-services/online-services-and-databases-customs/new-computerised-transit-system-ncts_en
Europäische Kommission — Customs transit — Länder des gemeinsamen Versandverfahrens und Beitrittsdaten — https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-procedures-import-and-export/customs-transit_en
Bundesministerium der Justiz — UStDV § 8 — Grundsätze für den Ausfuhrnachweis — https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__8.html
Bundesministerium der Justiz — UStDV § 9 — Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (Ausgangsvermerk, Alternativ-Ausgangsvermerk) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__9.html
Bundesministerium der Justiz — UStDV § 10 — Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen (Abs. 3: Belege mit MRN) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__10.html
Agenzia delle Dogane e dei Monopoli — Notifica di esportazione del MRN — Prüfziffernberechnung (CheckMrn) — https://www.adm.gov.it/portale/notifica-di-esportazione-del-m.r.n.-movement-reference-number-
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich eine MRN verfolgen und den Status meiner Ausfuhr oder meines Versandverfahrens sehen?
Öffentlich über den Dienst der Europäischen Kommission „Verfolgung einer Versand-MRN (nur für Transit- und Exportvorgänge)“. Er zeigt Ausfuhr- und Versandvorgänge, deren Nachrichten zwischen Zollverwaltungen ausgetauscht werden, dient nur der Information, arbeitet nicht in Echtzeit und erfasst nach eigener Angabe Versandvorgänge, die nach dem 20-08-2025 abgeschlossen wurden (Stand 24. September 2026). Für eine deutsche Ausfuhr erhält der Anmelder den Ausgangsvermerk elektronisch von der Ausfuhrzollstelle.
Was bedeuten die 18 Stellen der MRN?
Stellen 1–2: Jahr der Annahme. 3–4: Code des Landes, das die MRN vergeben hat. 5–16: eindeutige Nummer je Jahr und Land (die ersten bis zu 6 Zeichen können die Zollstelle bezeichnen). 17: Verfahrenskennung. 18: Prüfziffer. Grundlage ist Anhang B der DVO (EU) 2015/2447, Datenelement 12 01 001 000.
Woran erkenne ich, ob eine MRN zu einer Ausfuhr, einem Versand oder einer Einfuhr gehört?
An der Verfahrenskennung an 17. Stelle: A oder B Ausfuhr, C oder D Ausgang ohne Ausfuhranmeldung, J, K, L oder M Versand, R oder S Einfuhr, T summarische Eingangsanmeldung, U oder W vorübergehende Verwahrung. Steht dort eine Ziffer, folgt die MRN dem Format vor dem UZK und das Verfahren lässt sich aus der Nummer nicht ableiten; bei MRN bis 2024 kann der Buchstabe national sein.
Kein Ausgangsvermerk – was tun?
Sie können der Ausfuhrzollstelle von sich aus Datum und Ausgangszollstelle mitteilen und die Bescheinigung beantragen; die Ausgangszollstelle muss innerhalb von 10 Tagen antworten. Antwortet sie nicht, sind Alternativnachweise möglich, etwa ein vom Empfänger außerhalb der EU unterzeichneter Lieferschein, Zahlungsnachweis, Rechnung oder Dokumente des Beförderers (Art. 335 DVO 2015/2447). Nach 150 Tagen ohne Information oder Nachweis kann die Anmeldung für ungültig erklärt werden (Art. 248 DelVO 2015/2446). Umsatzsteuerlich gilt auch ein Alternativ-Ausgangsvermerk; ist der Ausgangsvermerk nicht möglich oder nicht zumutbar, erlaubt § 10 Abs. 3 UStDV Versendungsbelege mit der MRN.
Was ist der Unterschied zwischen MRN und LRN?
Die LRN vergibt der Anmelder selbst für seine Anmeldung (bis zu 22 Zeichen, national geregelt). Die MRN ist die Registriernummer, die der Zoll bei Annahme der Anmeldung vergibt und die den Vorgang begleitet.
Wann ist ein T1-Versandverfahren erledigt und die Sicherheit frei?
Beendet ist es, wenn Ware und Angaben bei der Bestimmungszollstelle vorliegen (Art. 233 Abs. 2 UZK). Die Bestimmungszollstelle meldet das Kontrollergebnis spätestens am dritten Tag (Art. 309 DVO 2015/2447); die Abgangszollstelle erledigt das Verfahren nach Datenabgleich (Art. 215 Abs. 2 UZK), danach ist die Sicherheit frei. Fehlt das Kontrollergebnis 6 Tage nach der Eingangsmitteilung, beginnt das Suchverfahren (Art. 310).
Muss das Versandbegleitdokument noch in Papierform mitgeführt werden?
Nicht zwingend: Die MRN eines Versandvorgangs kann als Barcode, mit dem Versandbegleitdokument, mit dem Versandbegleitdokument/Sicherheit, bei TIR mit dem Carnet TIR oder auf anderem von der Empfangsbehörde zugelassenem Weg vorgelegt werden (Art. 184 DelVO 2015/2446).
Heißt MRN Master oder Movement Reference Number?
In der DelVO (EU) 2015/2446 (Art. 1 Nr. 22) ist es die Master Reference Number; die Kommission verwendet auf ihren Seiten Movement Reference Number, die UStDV spricht von der Versendungsbezugsnummer. Gemeint ist dieselbe Nummer.
Warum findet die EU-Abfrage meine MRN nicht?
Laut FAQ der Kommission meist, weil die MRN falsch eingegeben wurde, der Vorgang rein national ist, die Daten noch nicht geladen sind (keine Echtzeit) oder der Vorgang außerhalb des erfassten Zeitraums liegt. Einfuhren, summarische Eingangsanmeldungen und vorübergehende Verwahrung zeigt der Dienst ohnehin nicht.
Wie hilft Logistivo bei der MRN einer Sendung?
In Logistivo legen Sie MRN, Versand- oder Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk an der Sendung ab und teilen sie im Gespräch zur Sendung. Das Begleitdokument wird bei Packstückzahl und Bruttogewicht mit der Handelsrechnung verglichen, Abweichungen werden markiert, und die Zollagenten beider Seiten arbeiten an derselben Sendung. Den Status der MRN bei den Zollverwaltungen fragen Sie weiterhin über den Dienst der Kommission oder bei Ihrem Anmelder ab.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.