Zollwert berechnen: Rechner mit anteiligen Frachtkosten
Zollwert = tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis der Ware (Transaktionswert) + Beförderungs-, Versicherungs-, Lade- und Behandlungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union + die abschließend aufgezählten Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK (Verkaufsprovisionen, Umschließungen, Beistellungen, Lizenzgebühren) − Beförderungskosten nach dem Ort des Verbringens und die übrigen Abzüge nach Art. 72 UZK, soweit sie im Preis enthalten und betragsmäßig ausgewiesen sind. Bei durchgehender Fracht über die Grenze hinaus werden die Frachtkosten anteilig nach Kilometern aufgeteilt (Art. 138 UZK-IA). Beispiel: DAP München 40.000,00 EUR, Gesamtfracht 3.200,00 EUR, 12,5 % der Strecke außerhalb der EU → 2.800,00 EUR Abzug → Zollwert 37.200,00 EUR. In Logistivo liegen Rechnung, Frachtrechnung und Versicherungspolice hinter dieser Rechnung an einer Sendung mit Ihrem Zollagenten, und Customs Intelligence liefert den Zollsatz, den Sie auf den Zollwert anwenden.
Quelle: EUR-Lex · Generalzolldirektion (zoll.de) · Europäische Zentralbank · HM Revenue & Customs (GOV.UK) · Mevzuat Bilgi Sistemi · Handelsministerium der Türkei.
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Ihr Zollwert, Zeile für Zeile
Ihr Zollwert, Zeile für Zeile — Links erfassen Sie die Kosten rund um den Rechnungspreis; der Wasserfall rechts rechnet hinzu, was der Käufer bis zur Grenze trägt, und zieht ab, was der Preis über die Grenze hinaus enthält.
Der Rechner wendet die Transaktionswertmethode an (Art. 70–72 UZK; Vereinigtes Königreich: TCTA 2018 s. 16; Türkei: Zollgesetz 4458 Art. 24–28). Er prüft nicht, ob sie zulässig ist (Verbundenheit, Einschränkungen, Bedingungen), und wählt keine Folgemethode; jede Hinzurechnung als belegbaren Betrag erfassen.
Türkei · TRY · TCMB — Zollstelle des Flughafens, auf dem die Ware entladen wird
Türkei · TRY · TCMB — türkischer Entladehafen
Türkei · TRY · TCMB — erste türkische Grenzzollstelle, die das Fahrzeug erreicht
Türkei · TRY · TCMB — Devisen-Verkaufskurs der türkischen Zentralbank (TCMB) am Tag der Entstehung der Zollschuld (Art. 30).
EXW — Preis ab Werk: Verladen, Ausfuhrförmlichkeiten und die gesamte Beförderung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet.
FCA — Preis bis zur Übergabe an den Frachtführer des Käufers: Hauptlauf, Versicherung und Behandlung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet.
FAS — Preis längsseits Schiff im Verschiffungshafen: Verladen, Seefracht und Versicherung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet.
FOB — Preis an Bord im Verschiffungshafen: Seefracht und Versicherung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet.
CFR — Fracht bis zum benannten Hafen im Preis, Versicherung nicht: Prämie des Käufers hinzurechnen; Fracht nach dem Ort des Verbringens abziehen, wenn ausgewiesen.
CIF — Fracht und Versicherung bis zum benannten Hafen im Preis: nichts hinzurechnen, wenn dieser Hafen der Ort des Verbringens ist (z. B. CIF Hamburg).
CPT — Beförderung bis zum benannten Ort im Preis, Versicherung nicht: Beförderung nach dem Ort des Verbringens abziehen, wenn ausgewiesen.
CIP — Beförderung und Versicherung bis zum benannten Ort im Preis: Beförderung nach dem Ort des Verbringens abziehen, wenn ausgewiesen.
DAP — Geliefert benannter Ort: Beförderung nach dem Ort des Verbringens abziehen, wenn ausgewiesen; das Transportrisiko trägt der Verkäufer.
DPU — Geliefert benannter Ort entladen: für die Beförderung nach dem Ort des Verbringens wie DAP.
DDP — Geliefert verzollt: Beförderung nach dem Ort des Verbringens sowie Einfuhrabgaben und Steuern im Preis abziehen, wenn ausgewiesen.
Vor der Grenze · Am Ort des Verbringens · Innerhalb der EU, dahinter
See — Fracht bis zum ersten EU-Ankunftshafen zählt; Nachlauf ab diesem Hafen liegt nach dem Verbringen (Art. 137 Abs. 1 a UZK-IA).
Straße, Schiene, Binnenschiff — Fracht bis zur Eingangszollstelle zählt; eine durchgehende Fracht mit derselben Beförderungsart wird nach Kilometern aufgeteilt (Art. 138 Abs. 1 UZK-IA).
Luft — nur der Zonen-Prozentsatz der Luftfracht zählt (Art. 138 Abs. 2, Anhang 23-01 UZK-IA); Kosten im Ausfuhrland zählen voll.
Einfuhr nach — Bestimmt Recht, Ort des Verbringens und Währung des Zollwerts.
Rechnungspreis (tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis) — Alle Zahlungen des Käufers an den Verkäufer für die Ware, auch Zahlungen an Dritte zugunsten des Verkäufers.
Datum der Zollanmeldung — Wählt den Kursmonat (EU, Vereinigtes Königreich) bzw. den Bulletintag (Türkei).
Beförderung bis zum Ort des Verbringens — Fracht mit Treibstoff-, Sicherheits- und Saisonzuschlägen und Kosten im Versandland bis zum ersten Hafen bzw. zur Eingangszollstelle.
Beförderung nach dem Ort des Verbringens — Nachlauf vom Hafen oder von der Grenze zum Bestimmungsort; nur abziehbar, wenn im Preis enthalten und ausgewiesen.
Durchgehende Gesamtfracht — Ein Frachtbetrag vom Versandort bis zu einem Ort hinter der Grenze, gleiche Beförderungsart.
Abflugzone — Flughafen nicht aufgeführt? Den nächstgelegenen aufgeführten nehmen (Anhang 23-01 Nr. 2).
Luftfracht + Treibstoffzuschlag — Nur dieser Teil wird nach dem Zonen-Prozentsatz aufgeteilt.
Übrige Luftfrachtbrief-Kosten im Ausfuhrland — Tax, Total other Charges Due Agent/Carrier im Ausland: voll hinzurechnen.
Transportversicherung des Käufers — Nur bei tatsächlicher Versicherung; ohne Nachweis der Aufteilung die gesamte Prämie.
Lade- und Behandlungskosten vor der Grenze, nicht im Preis — Etwa Umschlag im Versandhafen oder Zwischenlagerung vor dem Verladen.
Vom Käufer zusätzlich getragen — Abschließend aufgezählt (Art. 71 UZK): nur hinzurechnen, was nicht im Preis steckt und sich auf objektive, bestimmbare Tatsachen stützt.
Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne — Vom Käufer getragen; Einkaufsprovisionen werden nie hinzugerechnet. — Art. 71 Abs. 1 a i UZK
Umschließungen und Verpackung — Behältnisse, die mit der Ware als Einheit gelten; Arbeits- und Materialkosten. — Art. 71 Abs. 1 a ii–iii UZK
Beistellungen des Käufers — Material, Teile, Werkzeuge, Formen, verbrauchte Stoffe, Entwicklung außerhalb der EU — anteilig. — Art. 71 Abs. 1 b UZK · Art. 135 UZK-IA
Lizenzgebühren — Auf die Ware bezogen und als Bedingung des Kaufgeschäfts zu zahlen. — Art. 71 Abs. 1 c UZK · Art. 136 UZK-IA
Erlösbeteiligungen des Verkäufers — Teile späterer Weiterverkaufserlöse, die dem Verkäufer zufließen. — Art. 71 Abs. 1 d UZK
Im Preis, aber kein Zollwert — Nur abziehen, was im erfassten Preis enthalten ist und sich betragsmäßig davon unterscheiden lässt, mit Nachweis (Art. 72 UZK).
Bau, Errichtung, Montage nach der Einfuhr — Auch Instandhaltung und technische Unterstützung nach dem Verbringen. — Art. 72 b UZK
Zinsen aus schriftlicher Finanzierungsvereinbarung — Zinssatz nicht über dem üblichen Niveau am Ort und zur Zeit der Finanzierung. — Art. 72 c UZK
Einkaufsprovision im erfassten Betrag — Vergütung Ihres eigenen Einkaufsagenten ist nie Zollwert. — Art. 72 e UZK
Einfuhrabgaben und Steuern im Preis — Typisch in einem DDP-Preis. — Art. 72 f UZK
Wie wird der Zollwert berechnet? — Gezahlter oder zu zahlender Preis + Beförderung und Versicherung bis zum Ort des Verbringens + Lade- und Behandlungskosten davor + Provisionen, Umschließungen, Beistellungen, Lizenzgebühren, Erlösanteile − Beförderung nach dem Verbringen, wenn im Preis − Montage, Zinsen, Einkaufsprovision, Abgaben im Preis = Zollwert
Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für Waren, die zur Ausfuhr in die EU verkauft wurden. Er wird auf einen Wert frei Grenze gebracht: was der Käufer bis zur Grenze trägt, wird hinzugerechnet; was nach der Grenze anfällt, und eine kurze Liste weiterer Posten bleiben außen vor. Die Lieferbedingung zeigt nur, welche dieser Kosten schon im Rechnungspreis stecken.
Zuerst der Transaktionswert — Grundlage ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union, gegebenenfalls berichtigt; maßgeblich ist der Verkauf unmittelbar vor dem Verbringen, bewertet zur Annahme der Zollanmeldung. — Art. 70 Abs. 1 UZK; Art. 128 Abs. 1 UZK-IA
Abschließende Hinzurechnungen — Zuschläge nur auf Grundlage objektiver und bestimmbarer Tatsachen und nur für die im Gesetz genannten Posten; sonst wird nichts hinzugerechnet. — Art. 71 Abs. 2–3 UZK
Beförderung bis zum Ort des Verbringens — Seeverkehr: der Hafen, in dem die Ware zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft; See- und anschließend ohne Umladung Binnenschiff: der erste mögliche Entladehafen (z. B. Rotterdam bei Rotterdam–Duisburg). Schiene, Binnenschiff, Straße: Ort der ersten Eingangszollstelle. Luft: Überfliegen der Grenze. — Art. 71 Abs. 1 e UZK; Art. 137 UZK-IA; zoll.de, Ort des Verbringens
Anteilige Frachtkosten — Liegt nur eine Gesamtfrachtrechnung vor und wird mit derselben Beförderungsart über den Ort des Verbringens hinaus befördert, werden die Frachtkosten im Verhältnis der außerhalb und innerhalb zurückgelegten Strecken aufgeteilt — es sei denn, ein Standardfrachttarif weist die Kosten bis zum Ort des Verbringens nach. Bei unterschiedlichen Beförderungsarten und einem Gesamtpreis wird grundsätzlich die gesamte Fracht hinzugerechnet. — Art. 138 Abs. 1 UZK-IA; zoll.de
Luftfracht nach Abflugzone — Der einzubeziehende Anteil der Luftfrachtkosten hängt von der Abflugzone ab — von 5 % (Zone Q) bis 89 % (Zone C). Aufgeteilt werden nur die reine Luftfracht und der Treibstoffzuschlag; Steuern, Speditions- und Carrier-Kosten im Ausland werden voll einbezogen. — Art. 138 Abs. 2, Anhang 23-01 UZK-IA; zoll.de, Luftfrachtkosten
Auch unentgeltliche Beförderung zählt — Bei unentgeltlicher Beförderung oder mit einem Beförderungsmittel des Käufers werden die Kosten bis zum Ort des Verbringens nach dem üblichen Frachttarif für die gleiche Beförderungsart einbezogen. — Art. 138 Abs. 3 UZK-IA
Versicherung — Hinzugerechnet wird die Versicherung bis zum Ort des Verbringens. Können keine umfassenden Nachweise über die Aufteilung vorgelegt werden, ist die gesamte Prämie für den Transport hinzuzurechnen — auch bei einer Zweit- oder Doppelversicherung. — Art. 71 Abs. 1 e i UZK; zoll.de
Was nicht zu den Beförderungskosten gehört — Einzugsgebühren (etwa CC-Gebühren bei Charges-Collect-Sendungen), am Ort des Verbringens entstandene Entlade-, Umlade- und Umschlagkosten, Liegegelder sowie Wiege- und Analysekosten werden nicht einbezogen. — zoll.de, Voraussetzungen
Abzüge brauchen einen eigenen Betrag — Beförderungskosten in der Union müssen erkennbar und betragsmäßig vom Kaufpreis unterscheidbar sein, etwa durch getrennte Rechnungen oder Frachtbriefe; sonst bleiben sie im Transaktionswert. Gleiches gilt für Montage, Zinsen, Einkaufsprovisionen, Einfuhrabgaben, Vervielfältigungsrechte und Vertriebsrechte ohne Kaufbedingung. — Art. 72 UZK; zoll.de
Rabatte — Ein Rabatt zählt, wenn der Kaufvertrag ihn und seine Höhe zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung vorsieht; Skonto für noch nicht bezahlte Ware ebenfalls; spätere Vertragsänderungen nicht. — Art. 130 UZK-IA
Umrechnung — Im Euroraum gilt der EZB-Kurs vom vorletzten Mittwoch des Vormonats für den ganzen Folgemonat; in Mitgliedstaaten ohne Euro der Kurs der nationalen Behörde (NBP, BNR). Bei Luftfracht unfrei ("charges collect") rechnet der deutsche Zoll mit den IATA-Kursen der Fluggesellschaften. — Art. 146 UZK-IA; zoll.de, Luftfrachtkosten
So läuft es in Logistivo — Jede Einfuhr ist in Logistivo eine Sendung, die die Belege dieser Berechnung trägt: Handelsrechnung, Transportversicherungspolice und Zollanmeldung laden Sie als typisierte Dokumente an die Sendung, und die Frachtrechnung liegt an derselben Sendung — die KI liest, an wen sie gestellt ist, den Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer, die Währung und das Datum, und Sie legen fest, welche Partei sie sieht. Ihr Zollagent steht als versand- oder empfangsseitiger Zollagent an der Sendung und arbeitet in derselben Akte. Erstellen Sie die Papiere selbst, setzen die Exportdokumente von Logistivo Incoterms®-2020-Klausel, benannten Ort, Währung sowie Fracht- und Versicherungsbetrag auf die Handelsrechnung.
Diese Zollwertberechnung für jede Sendung, nicht in der Tabellenkalkulation — In Logistivo liegen Rechnung, Frachtrechnung und Versicherungspolice hinter jeder Zeile dieses Wasserfalls an einer Sendung mit Ihrem Zollagenten, und Customs Intelligence liefert den Zollsatz für den Zollwert — nach Ursprung und Bestimmungsland, mit gekennzeichneter Quelle.
Customs Intelligence — Zollsatz, Antidumping und Einfuhrumsatzsteuer zur Warennummer, mit Quellenangabe. — /en/customs-intelligence
Für Zollagenten — Versand- und empfangsseitiger Zollagent an der Sendung, mit allen Dokumenten. — /en/customs
Sendungsverwaltung — Rechnung, Frachtrechnung und Versicherungspolice an einer Sendung. — /en/load-management
Einfuhrumsatzsteuer auf diesen Zollwert — Die Bemessungsgrundlage beginnt beim Zollwert.
Zollkurs des Monats — EZB-, NBP-, BNR-, HMRC- und TCMB-Kurse für die Umrechnung.
Incoterms® 2020 Übersicht — Wer welche Kosten trägt und wo der Gefahrenübergang liegt.
Incoterms und Zollwert in Deutschland — Hintergrund zu Lieferbedingung und Ort des Verbringens.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — DAP München per Lkw aus der Türkei; die Fracht wird nach Kilometern aufgeteilt.
Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe, keine Zollentscheidung: den Zollwert meldet der Einführer oder sein Vertreter an, der Zoll kann ihn überprüfen. Beträge werden je Zeile für die Anzeige auf zwei Nachkommastellen gerundet.
In der Zollwertanmeldung D.V.1 (Formular 0464) gehören die Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens in Feld 17, ihre Aufteilung in das Feld "Zusätzliche Angaben" und Abzüge in Feld 19; im IT-Verfahren ATLAS werden sie in der Eingabemaske angemeldet.
Zollwertberechnung: drei Beispiele — Drei Einfuhren nach Deutschland — anteilige Frachtkosten per Lkw, ein Luftfracht-Beispiel nach Anhang 23-01 und eine CFR-Lieferung. Jedes lässt sich mit einem Klick in den Rechner laden.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — Ware zu 40.000,00 EUR DAP München; der Verkäufer weist die Gesamtfracht Istanbul–München mit 3.200,00 EUR gesondert aus. Angenommen: 250 km bis zur bulgarischen Eingangszollstelle, 1.750 km danach.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — Ort des Verbringens ist bei Straßenverkehr aus der Türkei die erste Eingangszollstelle in Bulgarien — auch wenn die Ware in Deutschland abgefertigt wird.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — Eine Gesamtfracht, gleiche Beförderungsart: 12,5 % der Strecke liegen außerhalb der EU, also gehören 400,00 EUR in den Zollwert.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — Die übrigen 2.800,00 EUR sind im DAP-Preis enthaltene und ausgewiesene Beförderungskosten in der Union: abziehen.
Anteilige Frachtkosten: DAP München per Lkw aus der Türkei — Zollwert: 37.200,00 EUR
Zollwertberechnung Luftfracht: FCA Shanghai → Frankfurt — Ware zu 18.000,00 EUR FCA Flughafen Shanghai. Luftfracht mit Treibstoffzuschlag 3.000,00 EUR; im Luftfrachtbrief zusätzlich 250,00 EUR Kosten in China (Tax, Agent, Carrier).
Zollwertberechnung Luftfracht: FCA Shanghai → Frankfurt — China liegt in Zone L: 70 % der Luftfracht gelten als Strecke bis zur EU-Grenze.
Zollwertberechnung Luftfracht: FCA Shanghai → Frankfurt — Die Kosten in China werden voll einbezogen: Beförderung bis zum Ort des Verbringens = 2.350,00 EUR.
Zollwertberechnung Luftfracht: FCA Shanghai → Frankfurt — Der Flugabschnitt über der EU, 900,00 EUR, bleibt außen vor.
CFR Hamburg: Versicherung des Käufers — Ware zu 30.000,00 EUR CFR Hamburg, Seefracht im Preis enthalten. Der Käufer versichert den Transport für 60,00 EUR.
CFR Hamburg: Versicherung des Käufers — Hamburg ist hier der erste EU-Hafen und damit Ort des Verbringens: die Seefracht steckt im Preis, keine Berichtigung.
CFR Hamburg: Versicherung des Käufers — CFR enthält keine Versicherung: die Prämie des Käufers wird hinzugerechnet: + 60,00 EUR.
CFR Hamburg: Versicherung des Käufers — Zollwert: 30.060,00 EUR
Zollwert in EU, Vereinigtem Königreich und Türkei: was unterscheidet sich?
Zollwert in EU, Vereinigtem Königreich und Türkei: was unterscheidet sich? — Alle drei folgen dem WTO-Zollwertübereinkommen, die Methode ist gleich. Unterschiede entstehen beim Grenzpunkt, bei der Luftfrachttabelle und beim Umrechnungskurs.
Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC · Türkei (Zollgesetz 4458
Rechtsgrundlage · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — Art. 69–74 UZK; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 Art. 127–146
Fracht zählt bis — See · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — zum ersten EU-Hafen, in dem die Ware eintrifft
Fracht zählt bis — See · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — zum britischen Einfuhrhafen
Fracht zählt bis — See · Türkei (Zollgesetz 4458 — zum türkischen Entladehafen
— Straße, Schiene, Binnenschiff · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — zum Ort der ersten Eingangszollstelle
— Straße, Schiene, Binnenschiff · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — zur ersten Zollstelle, meist an der britischen Grenze
— Straße, Schiene, Binnenschiff · Türkei (Zollgesetz 4458 — zur ersten türkischen Grenzzollstelle
— Luft · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — bis zur EU-Grenze; Anteil nach Anhang 23-01
— Luft · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — bis zur britischen Grenze; HMRC-Liste mit denselben Zonen (Zone Q = Schweiz und EU-Staaten)
— Luft · Türkei (Zollgesetz 4458 — bis zur Zollstelle des Entladeflughafens — die Luftfracht bis dorthin
Durchgehende Fracht über die Grenze · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — anteilig nach Strecke, außer ein Standardtarif belegt die Kosten bis zur Grenze (Art. 138 Abs. 1 UZK-IA)
Durchgehende Fracht über die Grenze · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — nach vernünftigen Maßstäben aufgeteilt; See: die Fracht, die bis zum Ort des Verbringens angefallen wäre
Durchgehende Fracht über die Grenze · Türkei (Zollgesetz 4458 — Fracht nach dem Verbringen bleibt nur außen vor, wenn vom Preis unterscheidbar (Art. 28)
Versicherung · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — bis zum Ort des Verbringens; ohne Nachweis der Aufteilung die gesamte Prämie
Versicherung · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — bis zum Ort des Verbringens; Anteil nach der Grenze bleibt außen vor, wenn unterschieden
Versicherung · Türkei (Zollgesetz 4458 — bis zum Eingangshafen oder -ort (Art. 27/1-e)
Umrechnungskurs · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — EZB bzw. nationale Zentralbank, Kurs vom vorletzten Mittwoch des Vormonats (Art. 146 UZK-IA)
Umrechnungskurs · Vereinigtes Königreich (TCTA 2018 · HMRC — HMRC-Monatskurs bei Annahme der Anmeldung
Umrechnungskurs · Türkei (Zollgesetz 4458 — TCMB-Verkaufskurs am Tag der Zollschuld (Art. 30)
Einkaufsprovision · Europäische Union (UZK · alle 27 Mitgliedstaaten — nie Zollwert (Art. 72 e UZK)
Innerhalb der EU gelten die Regeln in jedem Mitgliedstaat gleich; die Generalzolldirektion erläutert sie auf zoll.de unter "Zollwert". Diesen Rechner gibt es in allen Sprachen der Liste unten.
Welcher Anteil der Luftfracht gehört in den Zollwert?
Welcher Anteil der Luftfracht gehört in den Zollwert? — Bei Luftfracht misst die EU die geflogene Strecke nicht: ein fester Prozentsatz der Luftfrachtkosten je Abflugzone gilt als Anteil bis zur Grenze. 70 % aus China, Hongkong oder Singapur, 46 % aus Indien, 43 % aus den Golfstaaten, 15 % aus der Türkei.
Europäische Union — Anhang 23-01 — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Art. 138 Abs. 2 und Anhang 23-01, konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2026 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R2447-20260701
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone A — 70 % — Kanada: Gander, Halifax, Moncton, Montreal, Ottawa, Quebec, Toronto; Vereinigte Staaten von Amerika: Akron, Albany, Atlanta, Baltimore, Boston, Buffalo, Charleston, Chicago, Cincinnati, Columbus, Detroit, Indianapolis, Jacksonville, Kansas City, Lexington, Louisville, Memphis, Millwaukee, Minneapolis, Nashville, New Orleans, New York, Philadelphia, Pittsburgh, St. Louis, Washington DC; Grönland
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone B — 78 % — Kanada: Edmonton, Vancouver, Winnipeg; Vereinigte Staaten von Amerika: Albuquerque, Austin, Billings, Dallas, Denver, Houston, Las Vegas, Los Angeles, Miami, Oklahoma, Phoenix, Portland, Puerto Rico, Salt Lake City, San Franzisco, Seattle; Mittelamerika: alle Länder; Südamerika: alle Länder
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone C — 89 % — Vereinigte Staaten von Amerika: Anchorage, Fairbanks, Honolulu, Juneau
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone D — 33 % — Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone E — 50 % — Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone F — 61 % — Äquatorialguinea, Burundi, Gabun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, St. Helena, Tansania, Uganda
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone G — 74 % — Angola, Botsuana, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Republik Südafrika, Swasiland
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone H — 27 % — Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Syrien
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone I — 43 % — Bahrein, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone J — 46 % — Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone K — 57 % — Russland: Novosibirsk, Omsk, Perm, Swerdlowsk; Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone L — 70 % — Russland: Irkutsk, Kirensk, Krasnojarsk; Brunei, China, Indonesien, Hongkong, Kambodscha, Laos, Macau, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Vietnam
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone M — 83 % — Russland: Chabarowsk, Wladiwostok; Japan, Nordkorea, Südkorea
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone N — 79 % — Australien und Ozeanien: alle Länder
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone O — 30 % — Russland: Nischni Nowgorod, Samara, Moskau, Orjol, Rostow, Wolgograd, Woronesch; Island, Ukraine
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone P — 15 % — Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
Europäische Union — Anhang 23-01 · Zone Q — 5 % — Schweiz, Vereinigtes Königreich mit Ausnahme von Nordirland
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste — HMRC, Air transport costs to be included in the customs value (Version 1, 27. November 2018) — https://www.gov.uk/government/publications/air-transport-costs-to-be-included-in-the-customs-value
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone A — 70 % — Kanada: Gander, Halifax, Moncton, Montreal, Ottawa, Quebec, Toronto; Vereinigte Staaten von Amerika: Akron, Albany, Atlanta, Baltimore, Boston, Buffalo, Charleston, Chicago, Cincinnati, Columbus, Detroit, Indianapolis, Jacksonville, Kansas City, Lexington, Louisville, Memphis, Millwaukee, Minneapolis, Nashville, New Orleans, New York, Philadelphia, Pittsburgh, St. Louis, Washington DC; Grönland
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone B — 78 % — Kanada: Edmonton, Vancouver, Winnipeg; Vereinigte Staaten von Amerika: Albuquerque, Austin, Billings, Dallas, Denver, Houston, Las Vegas, Los Angeles, Miami, Oklahoma, Phoenix, Portland, Puerto Rico, Salt Lake City, San Franzisco, Seattle; Mittelamerika: alle Länder; Südamerika: alle Länder
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone C — 89 % — Vereinigte Staaten von Amerika: Anchorage, Fairbanks, Honolulu, Juneau
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone D — 33 % — Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone E — 50 % — Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone F — 61 % — Äquatorialguinea, Burundi, Gabun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, St. Helena, Tansania, Uganda
Vereinigtes Königreich — HMRC-Liste · Zone G — 74 % — Angola, Botsuana, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Republik Südafrika, Swasiland
Für die Türkei folgt der Rechner Art. 27/1-e des Zollgesetzes 4458 in der Erläuterung des türkischen Handelsministeriums: Ort des Eingangs ist bei Luftfracht die Zollstelle des Flughafens, auf dem die Ware entladen wird — die Luftfracht bis dorthin zählt voll.
Nur Luftfracht und Treibstoffzuschlag werden aufgeteilt — Neben der reinen Luftfracht (chargeable weight × Rate) und dem Fuel Surcharge gehören Steuern im Ausland, Kosten des Spediteurs und Auslagen der Fluggesellschaft im Ausland voll in den Zollwert; die Summe ergibt sich aus "Total prepaid" bzw. "Total collect". — zoll.de, Luftfrachtkosten
Flughafen nicht in der Tabelle — Der Prozentsatz des nächstgelegenen aufgeführten Abflughafens gilt. — Anhang 23-01 Nr. 2
See-Luft-Verkehr mit Gesamtfracht — Werden die Luftfrachtkosten ab dem Umschlagsort nach einem üblichen Frachttarif nachgewiesen, werden sie nach Anhang 23-01 aufgeteilt; die Seefracht davor wird voll hinzugerechnet. — zoll.de, Beispiel 2 (Dubai–Frankfurt)
Luftfracht statt Seefracht auf Kosten des Verkäufers — Übernimmt der Verkäufer die Mehrkosten wegen Lieferverzugs, liegt eine Vertragsänderung vor: zunächst die Mehrkosten vom Rechnungspreis abziehen, dann die drittländischen Luftfrachtkosten hinzurechnen. — zoll.de, Beispiel 3
Gehören Frachtkosten in den Zollwert?
Gehören Frachtkosten in den Zollwert? — Ja — bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union, unabhängig davon, wer sie bezahlt. Der Teil danach nicht.
Die EU bewertet auf CIF-Basis frei Grenze. Beförderung, Versicherung, Laden und Behandlung bis zum Ort des Verbringens gehören in den Zollwert, die Beförderung danach nicht. Der Begriff Beförderungskosten ist weit: Frachtkosten, Zuschläge für Eile, Sperrigkeit, Schwergut oder Gefahrgut, Hafen- und Flughafengebühren, Speditionskosten im Ausland, Mieten für Container und Paletten.
Auch unentgeltliche Beförderung zählt: Liefert der Verkäufer frachtfrei oder fährt der Käufer mit eigenem Lkw, werden die Kosten bis zur Grenze nach dem üblichen Frachttarif einbezogen (Art. 138 Abs. 3 UZK-IA). Entladekosten am Ort des Verbringens und Liegegelder gehören nicht dazu.
Wie berechnet man anteilige Frachtkosten für den Zollwert?
Wie berechnet man anteilige Frachtkosten für den Zollwert? — Gesamtfracht × außerhalb der EU gefahrene Kilometer ÷ Gesamtkilometer — wenn dieselbe Beförderungsart über die Grenze hinaus fährt und nur eine Gesamtfrachtrechnung vorliegt.
Art. 138 Abs. 1 UZK-IA verteilt die Beförderungskosten im Verhältnis der Strecken außerhalb und innerhalb des Zollgebiets. Belegt ein Standardfrachttarif, welche Kosten bis zum Ort des Verbringens entstanden wären, gilt dieser Betrag. Bei gebrochenen Eisenbahnfrachten ergeben sich die Kosten bis zur Grenze aus den Frachtbriefen; bei ungebrochener Gesamtfracht wird nach dem Kilometerschlüssel aufgeteilt.
Wechselt die Beförderungsart (Schiff, dann Lkw) und gibt es nur einen Gesamtpreis, rechnet der Zoll grundsätzlich die gesamte Fracht hinzu — es sei denn, ein üblicher Frachttarif für einen Abschnitt wird nachgewiesen. Im Rechner wählen Sie dafür "Ein Preis, nach km aufgeteilt".
Wie wirkt sich die Lieferbedingung auf den Zollwert aus?
Wie wirkt sich die Lieferbedingung auf den Zollwert aus? — Sie ändert nicht, was der Zollwert ist — sondern welche Kosten schon im Rechnungspreis stecken.
Bei EXW, FCA, FAS und FOB endet der Preis im Ausfuhrland: Fracht und Versicherung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet. Bei CIF oder CIP bis zum ersten Ankunftshafen bzw. -flughafen wird nichts hinzugerechnet. Nennt eine C- oder D-Klausel einen Ort weiter im Inland — CPT Stuttgart, DAP München, DDP Köln —, wird die Beförderung nach dem Ort des Verbringens abgezogen, sofern der Anmelder sie geltend macht und ihre Höhe nachweist.
CFR und CPT enthalten die Fracht, nicht aber die Versicherung. DDP-Preise enthalten zusätzlich Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer, die herausgerechnet werden. Die Incoterms®-2020-Übersicht zeigt die Kostenverteilung aller elf Klauseln.
Welcher Umrechnungskurs gilt für den Zollwert? — Der Zollkurs des Monats — nicht der Bankkurs am Rechnungsdatum.
Im Euroraum gilt der am vorletzten Mittwoch des Vormonats von der EZB veröffentlichte Kurs für den ganzen Monat (Art. 146 UZK-IA). Polen und Rumänien verwenden nach demselben Schema die Kurse von NBP und BNR. Für Einfuhren ins Vereinigte Königreich gilt der HMRC-Monatskurs, für die Türkei der TCMB-Verkaufskurs am Tag der Zollschuld.
Der Rechner ruft diesen Kurs für das von Ihnen eingegebene Anmeldedatum ab. Hat eine Quelle keinen Kurs für Ihre Währung, sagt er das und lässt die Zeile unumgerechnet — er unterstellt nie 1,0. Der Zollkurs-Rechner zeigt das ganze Jahr.
Welche Unterlagen belegen den Zollwert? — Die Rechnung zum angemeldeten Transaktionswert ist erforderliche Unterlage; halten Sie für jede Berichtigung den tragenden Beleg bereit.
Die Rechnung, die sich auf den angemeldeten Transaktionswert bezieht, ist als Unterlage erforderlich (Art. 145 UZK-IA). Für Abzüge verlangt der Zoll, dass die Beförderungskosten erkennbar und betragsmäßig vom Kaufpreis unterscheidbar sind — etwa durch getrennte Rechnungen, Kaufvertrag, Warenrechnung, Frachtrechnung oder Frachtbrief. Grundsätzlich ist die Rechnung über die Gesamtfracht vorzulegen; ist das nicht möglich, wird ein nachgewiesener üblicher Frachttarif anerkannt. Welche Angaben diese Rechnung für den Zoll tragen muss – Parteien, Lieferbedingung mit benanntem Ort, Währung und Positionswerte –, zeigt die Vorlage für Proforma- und Handelsrechnung.
Häufige Fehler bei der Zollwertberechnung — Jeder davon verändert den Zoll — und die meisten fallen erst bei einer späteren Prüfung auf.
Den Nachlauf ab Hafen hinzurechnen — Hamburg–Stuttgart oder Rotterdam–Duisburg liegt nach dem Ort des Verbringens. Bei FOB wird er nicht hinzugerechnet; in einem Frei-Haus-Preis wird er abgezogen, wenn er ausgewiesen ist.
Den ganzen Luftfrachtbrief nach Zone aufteilen — Nur Luftfracht und Treibstoffzuschlag werden aufgeteilt. Steuern, Agent- und Carrier-Kosten im Ausland zählen zu 100 %.
Bei frachtfreier Lieferung keine Fracht ansetzen — Unentgeltliche Beförderung oder eigener Lkw des Käufers bedeutet trotzdem Fracht bis zur Grenze nach üblichem Tarif (Art. 138 Abs. 3 UZK-IA).
Eine Einkaufsprovision hinzurechnen — Was Sie Ihrem eigenen Einkaufsagenten zahlen, ist nie Zollwert; eine vom Käufer getragene Verkaufsprovision immer.
Nicht ausgewiesene Fracht abziehen — Beförderungskosten in der Union, die ohne eigenen Betrag im Preis stecken, bleiben im Transaktionswert.
Zum Bankkurs des Rechnungsdatums umrechnen — Maßgeblich ist der monatliche Zollkurs nach Art. 146 UZK-IA, nicht der Kurs Ihrer Bank.
Lizenzgebühren an Dritte übersehen — Eine Lizenzgebühr, die gezahlt werden muss, damit die Ware verkauft wird, gehört in den Zollwert — auch wenn sie an einen anderen als den Verkäufer geht (Art. 136 Abs. 4–5 UZK-IA).
Was Logistivo für jede Einfuhr festhält
Was Logistivo für jede Einfuhr festhält — Der Rechner zeigt eine Berechnung; Logistivo hält die Akte dahinter.
Zollsatz für diesen Wert — Customs Intelligence ermittelt Zollsatz, handelspolitische Schutzmaßnahmen und Einfuhrumsatzsteuer zur Warennummer nach Ursprung und Bestimmungsland; jedes Ergebnis ist mit Quelle gekennzeichnet und bleibt so gespeichert, wie es an dem Tag galt.
Belege an der Sendung — Handelsrechnung, Transportversicherungspolice und Zollanmeldung als typisierte Dokumente an der Sendung.
Frachtrechnung von der KI gelesen — Rechnungsempfänger, Bruttobetrag, Währung und Datum werden aus der Frachtrechnung gelesen; Sie legen fest, wer sie sieht.
Ihr Zollagent in der Akte — Der versand- oder empfangsseitige Zollagent steht an der Sendung, mit Dokumenten und Chat.
Die nächste Einfuhr aus einer Akte
Legen Sie ein kostenloses Logistivo-Konto an: Sendung anlegen, Rechnung, Frachtrechnung und Versicherungspolice anhängen, Zollagenten dazuholen und den Zollsatz in Customs Intelligence prüfen — mit diesem Rechner für die Zollwertberechnung.
Quelle
EUR-Lex — Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union), konsolidiert — Art. 53, 69–74 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02013R0952-20221212
EUR-Lex — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, konsolidiert 1. Juli 2026 — Art. 127–146 und Anhang 23-01 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R2447-20260701
Generalzolldirektion (zoll.de) — Voraussetzung für die Berücksichtigung von Beförderungs- und Versicherungskosten — https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Methoden-der-Zollwertermittlung/Transaktionswert-fuer-die-eingefuehrte-Ware/Berichtigungen-Artikel-71-72-UZK/Befoerderungs-und-Versicherungskosten/Voraussetzungen-Beruecksichtigung/voraussetzungen-beruecksichtigung_node.html
Generalzolldirektion (zoll.de) — Ort des Verbringens — https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Methoden-der-Zollwertermittlung/Transaktionswert-fuer-die-eingefuehrte-Ware/Berichtigungen-Artikel-71-72-UZK/Befoerderungs-und-Versicherungskosten/Ort-des-Verbringens/ort-des-verbringens_node.html
Generalzolldirektion (zoll.de) — Berichtigungen nach Artikel 71 und 72 UZK — https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Methoden-der-Zollwertermittlung/Transaktionswert-fuer-die-eingefuehrte-Ware/Berichtigungen-Artikel-71-72-UZK/berichtigungen-artikel-71-72-uzk_node.html
Europäische Zentralbank — Euro foreign exchange reference rates — https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
HM Revenue & Customs (GOV.UK) — Delivery costs to include in the customs value (Vereinigtes Königreich) — https://www.gov.uk/guidance/delivery-costs-to-include-in-the-customs-value
Mevzuat Bilgi Sistemi — Zollgesetz Nr. 4458 — Art. 23–31 (türkisch) — https://www.mevzuat.gov.tr/MevzuatMetin/1.5.4458.pdf
Handelsministerium der Türkei — Häufige Fragen zum Zollwert (türkisch) — https://ticaret.gov.tr/gumruk-islemleri/sikca-sorulan-sorular/ticari/gumruk-kiymeti
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zollwert?
Die Bemessungsgrundlage für Wertzölle. In der Regel ist es der Transaktionswert — der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die zur Ausfuhr in die EU verkaufte Ware —, berichtigt bis zur Grenze: Beförderung, Versicherung und Behandlung bis zum Ort des Verbringens werden hinzugerechnet, Kosten danach nicht (Art. 70–72 UZK).
Wie berechne ich den Zollwert?
Rechnungspreis + Beförderung und Versicherung bis zum Ort des Verbringens (soweit nicht im Preis) + Lade- und Behandlungskosten davor + Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK − Beförderung nach dem Verbringen und weitere Abzüge nach Art. 72 UZK, soweit im Preis enthalten und ausgewiesen; umgerechnet zum Zollkurs des Monats.
Was sind anteilige Frachtkosten beim Zollwert?
Der Teil einer durchgehenden Gesamtfracht, der auf die Strecke bis zum Ort des Verbringens entfällt. Bei gleicher Beförderungsart wird nach dem Verhältnis der Kilometer außerhalb und innerhalb der EU aufgeteilt (Art. 138 Abs. 1 UZK-IA), sofern kein Standardfrachttarif die Kosten bis zur Grenze nachweist.
Welcher Anteil der Luftfracht aus China kommt in den Zollwert?
70 % — China, Hongkong und Singapur liegen in Zone L von Anhang 23-01. Indien 46 %, US-Ostküste 70 %, US-Westküste 78 %, Türkei 15 %, Schweiz und Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland) 5 %.
Welcher Kurs gilt für die Umrechnung?
Der EZB-Kurs vom vorletzten Mittwoch des Vormonats; er gilt für den ganzen Monat, in dem die Zollanmeldung angenommen wird (Art. 146 UZK-IA).
Gehört die Einkaufsprovision in den Zollwert?
Nein. Vergütungen an Ihren eigenen Einkaufsvertreter bleiben außen vor (Art. 72 e UZK); Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne zulasten des Käufers werden hinzugerechnet.
Ist der Zollwert die Grundlage der Einfuhrumsatzsteuer?
Er ist der Ausgangspunkt: Hinzu kommen Zoll und andere Einfuhrabgaben sowie die Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Union (§ 11 UStG).
Kann Logistivo den Zoll auf diesen Zollwert ermitteln?
Customs Intelligence in Logistivo ermittelt Zollsatz, handelspolitische Schutzmaßnahmen und Einfuhrumsatzsteuer zu Ihrer Warennummer nach Ursprung und Bestimmungsland, jeweils mit Quellenangabe; diesen Satz wenden Sie auf den Zollwert aus diesem Rechner an.
Bewahrt Logistivo die Belege zum Zollwert auf?
Ja. Handelsrechnung, Transportversicherungspolice und Zollanmeldung liegen als typisierte Dokumente an der Sendung, die Frachtrechnung an derselben Sendung — Rechnungsempfänger, Betrag, Währung und Datum liest die KI aus.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.